Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat sich mit der Lage im Nahen sowie Mittleren Osten vertieft auseinandergesetzt. Sie hat sich ebenfalls über die künftige Strategie des Bundesrates für die internationale Zusammenarbeit 2029-2032 und die darin geplanten Budgetkürzungen informieren lassen. Schliesslich hat die Kommission sich mit aussen- und aussenwirtschaftspolitischen Themen befasst.

Die Kommission verfolgt die Lage im Nahen und Mittleren Osten weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit. Dabei hat sich die Kommission mit einer Vertreterin des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte der UNO über die Menschenrechtslage ausgetauscht und wurde durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten über die neusten Entwicklungen informiert, insbesondere auch über die Verhandlungen auf dem Bürgenstock. Sie wird die Lage weiterhin eng mitverfolgen.

Anschliessend erörterte die Kommission mehrere weitere aktuelle Themen. Dabei ging es insbesondere um die künftige Strategie des Bundesrats für internationale Zusammenarbeit 2029–2032 und um die geplanten Mittelkürzungen in diesem Zusammenhang. Die APK-N ist der Ansicht, dass diese Neuausrichtung weitreichende Konsequenzen hat, und wünscht, gemäss Art. 152 Abs. 5 ParlG und im Rahmen ihrer nächsten Sitzung zum Entwurf des Bundesrats und damit zu den Risiken und Vorteilen der geplanten Massnahmen konsultiert zu werden. Die Kommission informierte sich zudem über die Halbjahresbilanz des Schweizer OSZE-Vorsitzes.

Des Weiteren wurden die aussenwirtschaftlichen Entwicklungen in der Kommission thematisiert. Die Verwaltung informierte die APK-N über die Verhandlungen mit den USA über ein Zoll- und Handelsabkommen. Diverse Fragen zur jüngst veröffentlichten unilateralen Erklärung, insbesondere zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu den Anerkennungsbestimmungen, wurden besprochen. Zusätzlich wurden die Fortschritte bei der Verhandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA mit Vietnam dargelegt, ebenso wie jene bei der Modernisierung des Freihandelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich.

Weitere Themen und Beschlüsse

Die Kommission wurde über die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie über die damit zu erwartenden Auswirkungen auf die Schweizer Arbeitslosenversicherung informiert. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Modalitäten für eine mögliche Übernahme dieser EU-Rechtsentwicklung in Anhang 2 des Personenfreizügigkeitsabkommens sowie die nächsten Schritte.

Angesichts der dramatischen Ereignisse von Crans-Montana hat sich die Kommission mit der zukünftigen Teilnahme der Schweiz am EU-Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) befasst. Dabei sollen insbesondere die Vorbereitungsarbeiten für den Beitritt der Schweiz zum UCPM ab 1. Januar 2028 vorangetrieben werden.

Ebenfalls wurde auf internationale Finanz- und Steuerfragen eingegangen. Die Verwaltung informierte und beantwortete zahlreiche Fragen zu den Themen der OECD-Mindeststeuer, der Sicherstellung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz, des Finanzmarktzugangs der Schweiz bei der EU und der diversen Steuerfragen mit Italien.

Gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes wurde die Kommission zu den Themen an der 81. UNO-Generalversammlung, die im September in New York stattfindet, informiert und konsultiert. Nach einer ersten Beratung hat die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen und 3 Enthaltungen entschieden, die Konsultation an der nächsten Sitzung wieder aufzunehmen und fordert dabei den Bundesrat auf, sie erneut über die Positionierung der Schweiz an der 81. UNO-Generalversammlung zu konsultieren. Dabei wird der Bundesrat gebeten, die konkreten Traktanden der 81. UNO-GV zu erwähnen und die entsprechende Positionierung der Schweiz der APK zur Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG an ihrer nächsten Sitzung zu unterbreiten. Insbesondere ist die Haltung der Schweiz zur Wahl des neuen UNO-Generalsekretärs bzw. der neuen UNO-Generalsekretärin in die Konsultation aufzunehmen.

Die APK-N hat die Frist der Motion 09.3719 von Ständerat (Marty Dick). Die Uno untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen verlängert. Im gleichen Zug verabschiedete die APK-N einstimmig ein Kommissionspostulat (26.4055), welches den Bundesrat auffordert darzulegen, wie sich die Situation betreffend Sanktionsregime und Rekursverfahren bei der UNO entwickelt hat und welche Lücken weiterhin bestehen.