Die Finanzkommission des Ständerates beantragt im Rahmen der Vorberatung der Immobilienbotschaft zivil 2026, den Teil der Vorlage zum Besuchs- und Informationszentrum des Parlaments an den Bundesrat respektive an die Verwaltungsdelegation zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Besucherzentrum in einer Immobilie im Eigentum der Eidgenossenschaft zu realisieren und für den Betrieb eine schlankere Lösung zu suchen.

Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat die Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2026 (26.040 n) vorberaten. Der Entwurf sieht Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 773,8 Millionen Franken vor, darunter 211,7 Millionen Franken für die Sanierung und Erweiterung der Nationalbibliothek in Bern und 96 Millionen Franken für die Gesamtsanierung der Schweizer Botschaft in London. Das einzige Immobilienvorhaben, das zu Diskussionen Anlass gegeben hat, ist die Zumiete und der Ausbau einer Fläche von 2159 Quadratmetern auf fünf Geschossen am Bundesplatz 2 in Bern für das Besuchs- und Informationszentrum des Parlaments (hiernach: Besucherzentrum).

Der Mietzins über zwölf Jahre in Höhe von 19,6 Millionen Franken, der Mieterausbau (zulasten des Bundes) in Höhe von 24,6 Millionen Franken und die Reserven in Höhe von 5,1 Millionen Franken fanden bei der Kommissionsmehrheit keinen Anklang. Die Kommission beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, die Vorlage des Bundesrates in zwei Entwürfe zu teilen (Besucherzentrum und restliche Immobilienvorhaben). Die Kommission beantragt, nach der Teilung die Vorlage zum Besucherzentrum an den Bundesrat respektive die Verwaltungsdelegation des Parlaments zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Besucherzentrum in einer Immobilie im Eigentum der Eidgenossenschaft zu realisieren oder den Erwerb der Immobilie am Bundesplatz 2 in Bern zu prüfen und für den Betrieb eine schlankere Lösung zu suchen (weniger zusätzliches Personal und tieferer jährlicher Aufwand).

Die Kommissionsmehrheit erachtet politische Bildung und Demokratievermittlung für äusserst wichtig, ist aber der Meinung, dass diese auch auf Kantons- oder Gemeindeebene oder über andere symbolträchtige Gebäude des Bundes erfolgen kann. Sie versteht zwar die Einschränkungen, die beim Parlament insbesondere im Sicherheitsbereich bestehen, sieht das Hauptproblem aber darin, dass der Bevölkerung zu wenig Zeitfenster für die Besichtigung des Bundeshauses zur Verfügung stehen. Auch bezweifelt sie, dass das Problem mit der Eröffnung eines Besucherzentrums gelöst werden kann, da die meisten Personen nicht ein Informationszentrum besuchen, sondern a priori das Bundeshaus besichtigen möchten. Darüber hinaus wurden gegenüber der Höhe der vorgesehenen Betriebskosten, einschliesslich des zusätzlichen Personals (8,3 Millionen Franken ab 2030 gegenüber 1,8 Millionen im Jahr 2025), Vorbehalte angebracht, zumal der Bund vor wachsenden finanziellen Herausforderungen steht.

Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Ansicht, dass die aktuelle Situation den Erwartungen der zahlreichen Besucherinnen und Besuchern nicht mehr gerecht wird. Sie ist überzeugt davon, dass neue Räumlichkeiten, die der Demokratieförderung und der Information der Bevölkerung dienen, insbesondere für Schulklassen pädagogisch und didaktisch äusserst wertvoll wären und das Angebot für die Öffentlichkeit erweitern würden, wodurch der in Artikel 87a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) verankerte Auftrag erfüllt würde. Dieses neue Angebot würde wesentlich dazu beitragen, die heutige Überlastung des Bundeshauses langfristig zu lösen. Eine Rückweisung, die immer auch eine Aufschiebung bedeutet, kommt nach Meinung der Minderheit eines Verzichts des Projekts gleich. Räumlichkeiten im Umkreis des Bundesplatzes seien sehr begehrt und Gelegenheiten wie diese böten sich daher nur äusserst selten.

Das Geschäft und allfällige Differenzen zwischen den Räten werden in der kommenden Wintersession behandelt.

Nachtrag II zum Voranschlag 2026 (26.042 ns)

Die FK-S hat mit der allgemeinen Aussprache die Vorberatung des Nachtrags II zum Voranschlag 2026 aufgenommen. Der Bundesrat beantragt fünf Nachtragskredite im Umfang von insgesamt rund 1,05 Milliarden Franken, wovon 970 Millionen für Rüstungsausgaben vorgesehen sind, namentlich für die Beschaffung von bodengestützten Luftverteidigungssystemen kurzer und mittlerer Reichweite, von einem teilmobilen Radar mittlerer Reichweite sowie von einem System für die Abwehr von Minidrohnen.

In der kurzen Diskussion im Anschluss an die Präsentation der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ging es um die vom EFD erwarteten Mehreinnahmen, mit denen dieser Nachtrag finanziert werden soll. Nach dem obligatorischen Eintreten werden nun die Subkommissionen die verschiedenen beantragten Kredite im Detail prüfen und der FK-S im Hinblick auf deren Sitzung vom 16. und 17. November ihre Erwägungen mitteilen, damit die Kommission an dieser Sitzung ihre Fragen in der Detailberatung behandeln kann.

Motionen im Zuständigkeitsbereich der Finanzkommission

Die Kommission beantragt nach einer sehr kurzen Diskussion einstimmig, die Motion 25.4167 («Straffung der auf die verschiedenen Departemente verteilten Dienststellen des Bundes») anzunehmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Massnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um Synergien zu verbessern und die Zentralisierung der Supportdienstleistungen der Bundesverwaltung zu fördern. Nach Ansicht der Kommission ist das Anliegen der Motion aus Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsgründen gerechtfertigt. Zudem entspricht der Auftrag an den Bundesrat weitgehend jenem der Motion 25.4412 («Zentralisierung gemeinsamer Verwaltungsdienste zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung»), die von der FK-S 2025 eingereicht und von den beiden Räten angenommen wurde.

Bei der Beratung des Voranschlages des Bundes 2026 reichte die FK-S die Motion 25.4413 (Vollständige Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben) ein. Der Ständerat überwies die Motion. Der Nationalrat änderte den Motionstext in einigen Punkten ab. Mit der Änderung des Motionstextes will der Nationalrat präzisieren, dass die hoheitlichen Aufgaben der Rechtsetzung und des Vollzugs des Strafrechts weiterhin nicht über Gebühren und Abgaben sondern wie bisher vom Bund finanziert werden sollen. Die FK-S beantragt dem Ständerat einstimmig, die abgeänderte Motion anzunehmen.

Geschäfte betreffend die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Finanzdelegation

Die Kommission liess sich am 18. Mai 2026 den Jahresbericht 2025 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vorstellen. Im Bericht hält die EFK fest, dass Einkünfte, die entstehen, wenn Gelder aus der zweiten und dritten Säule an natürliche Personen ausbezahlt werden, ebenfalls für die Berechnung des Ressourcenpotenzials des Kantons, in dem diese Personen steuerpflichtig sind, berücksichtigt werden sollten. Die Eidgenössische Finanzverwaltung verfasste zu dieser Frage eine Notiz. In dieser hielt sie fest, dass im Jahr 2026 die Einsparungen für den Bund im Ressourcenausgleich rund 105 Millionen Franken betragen würden, wenn die Kapitalleistungen aus der Vorsorge miteingerechnet würden. Gemäss Finanzverwaltung müsste eine Anpassung der Berechnung des Ressourcenpotentials im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts erfolgen. Für die Finanzkommission muss dies angegangen werden. Die FK diskutierte neben dieser Frage auch die generelle Entwicklung im Finanzausgleich und liess sich von der Finanzverwaltung über die laufenden Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Wirksamkeitsbericht orientieren. Angesichts der grossen Auswirkungen der Höhe der Finanzausgleichszahlungen des Bundes auf den Bundeshaushalt wird sie die Situation weiterhin eng verfolgen.

Die EFK ist für die Transparenz bei der Politikfinanzierung zuständig. Sie liess verlauten, dass sich diese Aufgabe schlecht mit ihrer Rolle als oberste Finanzkontrollbehörde vertrage. Sie ortet eine gewisse Gefahr für ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. Die Finanzkommissionen sowie die Finanzdelegation befassten sich mehrfach mit dieser neuen Aufgabe der EFK, da für sie die Unabhängigkeit der EFK für die Wahrnehmung der Finanzoberaufsicht zentral ist. Die Kommission diskutierte die Frage mit einer Vertretung des Bundesamtes für Justiz, der Bundeskanzlei sowie der EFK. Für die FK-S sind verschiedene Aspekte zu beachten; zum einen die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der EFK bei ihrer Hauptaufgabe der Finanzaufsicht, zum anderen die bisher von allen Seiten bestätigte gute Aufgabenerfüllung durch die EFK und die Kosten der Aufgabenerfüllung. Wie die Finanzdelegation und die Finanzkommission des Nationalrates ist die Kommission der Auffassung, dass die für die Gesetzgebung zuständigen Staatspolitischen Kommissionen eine Güterabwägung treffen müssen.

Der Präsident der FinDel präsentierte deren wichtigste Geschäfte seit der Vorstellung des Jahresberichts 2025 anlässlich der Sitzung vom 27. März. Die FK-S stellte keinen Handlungsbedarf für sich fest.

Mitbericht der Finanzkommission

Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG, 26.064 s) will der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für eine allfällige finanzielle Förderung künftiger Landesausstellungen schaffen. Federführende Kommission ist die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Mit Stichentscheid des Präsidenten ist diese auf die Vorlage eingetreten (vgl. Medienmitteilung der WBK-S vom 16.10.2026). Die FK beurteilt die Vorlage aus finanzpolitischer Sicht. Mit 7 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) spricht sie sich für Nichteintreten auf die Vorlage aus. Die Mehrheit der Finanzkommission spricht sich damit nicht gegen die Durchführung von Landesausstellungen aus. Auch Mitglieder, welche für Nichteintreten votierten, befürworten die Durchführung von Landesausstellungen; diese seien für den Zusammenhalt des Landes wichtig. Sie halten aber eine gesetzliche Grundlage für nicht notwendig. Es gab aber auch kritische Stimmen, welche den Sinn von Landesausstellungen in der heutigen Zeit infragestellten und auch finanzpolitische Bedenken äusserten.

Weitere Geschäfte

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schüttet regelmässig Gewinne an Bund und Kantone aus. Die Gewinnausschüttung ist geregelt in einer Vereinbarung zwischen der SNB und dem EFD. Diese schlossen am 1. Oktober 2026 eine neue Vereinbarung für die Jahre 2026 bis 2030 ab (Medienmitteilung EFD vom 01.10.2026). Die neue Vereinbarung sieht vor, dass jährlich ein Betrag von bis zu 6 Milliarden an Bund und Kantone ausgeschüttet wird, unter der Voraussetzung, dass es die finanzielle Situation der Nationalbank zulässt. Die FK liess sich die neue Vereinbarung von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erläutern. Sie wird die Entwicklung der Gewinnausschüttungen weiter beobachten, insbesondere den Aspekt der Höhe des Eigenkapitals der SNB und deren Zusammenhang mit den Gewinnausschüttungen an den Bund und die Kantone.

Die Räte überwiesen die von der FK-N beantragte Motion 22.4255 (Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten). Die Kommission liess sich den Bericht des Bundesrates vom 6. Mai 2026 präsentieren und stellt keinen weiteren Handlungsbedarf fest. Die Motion kann vom Bundesrat zur Abschreibung beantragt werden.

Am 10. Juni 2025 befasste sich die Finanzkommission mit dem Bundesetz über die Soforthilfe für Blatten und einem Nachtragskredit in der Höhe von 5 Millionen Franken (25.062 sn). Die Räte stimmten dem Gesetz zu und bewilligten den Kredit. Die nationalrätliche Finanzkommission bestellte bei der Verwaltung einen Bericht über die Umsetzung der Hilfe. Die Kommission diskutierte mit der Direktorin des auf Bundesebene zuständigen Bundesamtes für Umwelt den Stand der Umsetzung der Bundeshilfe und den allgemeinen Stand des Wiederaufbaus in Blatten. 

Die Kommission hat am 22. und 23. Oktober 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Eva Herzog (SP, BS) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD und des Direktors der EFK in Bern getagt.

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