Die FK-S hatte sich an ihrer Aprilsitzung erstmals mit diesem Geschäft befasst und war damals mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die drei Bundesbeschlüsse über den Kohäsionsbeitrag (Entwürfe 6, 7 und 8) eingetreten (Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)», 26.023 s). Allerdings entschied sie, vor einer detaillierten Beratung noch zusätzliche Abklärungen vorzunehmen.
Die Kommission hat sich nun vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die Punkte informieren lassen, bei denen sie noch offene Fragen hatte. Sie ist sich bewusst, dass diese drei Entwürfe Teil des vom Bundesrat ausgehandelten Pakets sind und eine Ablehnung auch nur eines Entwurfs das gesamte Vorhaben gefährden könnte. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Höhe des Kohäsionsbeitrags verglichen mit den Beiträgen anderer Nicht-EU-Mitglieder als angemessen. Kritisch angemerkt wurde, dass die konkret zu unterstützenden Projekte noch nicht bekannt sind und dass die indirekten Kosten und Nutzen für Bund sowie für Kantone und Gemeinden nicht genau bezifferbar sind. Schliesslich hat die Kommission alle Entwürfe mit jeweils 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Der Mitbericht der FK-S gestützt auf Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) richtet sich sowohl an die für die Vorberatung zuständige Sachbereichskommission als auch an den Ständerat.
Voranschlag 2026. Nachtrag I (26.007 ns)
Die Kommission hat die Beratung des Nachtrags I zum Voranschlag 2026, welche sie am 1. April mit einer allgemeinen Aussprache aufgenommen hatte, fortgesetzt. Die bundesrätliche Vorlage vom 13. März 2026 sieht vier Nachtragskredite im Umfang von insgesamt 98,0 Millionen Franken vor, von denen einer – derjenige über 67,3 Millionen Franken – für die Teilnahme an den Forschungsprogrammen der EU (Horizon Europe) benötigt wird.
Die Kommission hat sich über die Arbeiten ihrer zuständigen Subkommissionen vom April und deren Schlussfolgerungen informieren lassen.
Die Fragen und die Kritik der Kommission konzentrierten sich auf den Kredit für die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen. Auch wenn die Kommission letztlich beantragt, diesen Nachtragskredit zu genehmigen, wünscht sie dennoch, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt, sondern dass die entsprechenden Elemente künftig bereits in den Budgetprozess – allenfalls über eine Nachmeldung – aufgenommen werden und das Instrument des Nachtrags nicht angewendet werden muss. Dieser Nachtragskredit enthält auch eine Reserve von 9 Millionen Franken für allfällige Mehrkosten im Zusammenhang mit dem definitiven Beitragsschlüssel der Schweiz, der von der Entwicklung des BIP abhängt. Da dieser Beitragsschlüssel mittlerweile bekannt ist, besteht das Risiko von Mehrkosten nicht mehr, weshalb diese Reserve hinfällig wird. Die Kommission hat daher einstimmig den Antrag angenommen, den Kredit auf 58,3 Millionen Franken zu kürzen. Einen Antrag, den gesamten Nachtragskredit zu streichen, hat sie mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt.
Die FK-S hat sich ferner mit dem Währungsrisikomanagement des Bundes befasst. Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dass dem Bund dadurch, dass er sich zu sehr gegen Wechselkursrisiken absichern will, Gewinnchancen entgehen, die sich durch den starken Schweizer Franken eröffnen. Die Kommission wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen eingehend mit diesem Thema befassen.
Staatsrechnung 2025 (26.003 ns)
Die FK-S nahm bereits an ihrer Sitzung vom 26. Februar 2026 Kenntnis vom Ergebnis der Staatsrechnung 2025. Die Staatsrechnung 2025 des Bundes schliesst mit einem Finanzierungsüberschuss von 259 Millionen Franken und fällt damit deutlich besser aus als erwartet, da ein Defizit von 815 Millionen Franken veranschlagt war. Der negative ausserordentliche Finanzierungssaldo von 815 Millionen Franken wurde durch den positiven ordentlichen Finanzierungssaldo von 1,185 Milliarden Franken mehr als ausgeglichen. Dies ist in erster Linie auf die vorübergehenden Mehreinnahmen bei den Gewinnsteuern von Unternehmen mit Sitz im Kanton Genf zurückzuführen.
Nach Kenntnisnahme der Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie der Erwägungen und Schlussfolgerungen der Subkommissionen der FK-S, die im April die Rechnungen der Departemente in ihrem Zuständigkeitsbereich im Detail analysiert hatten, hat die Kommission die Staatsrechnung 2025 vorberaten.
Sie beantragt einstimmig, die Staatsrechnung 2025, die Sonderrechnungen für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), die Kreditüberschreitungen von 1,86 Milliarden Franken und die Bildung neuer Reserven in Höhe von 569 Millionen Franken zu genehmigen.
«Entflechtung 27»
Die FK-S hat sich den im April von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und dem Generalsekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) veröffentlichten Zwischenbericht «Entflechtung 27» vorstellen lassen. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen ist ein Thema, mit dem sich die Kommission bereits seit langem befasst und das auch bei der Beratung des Entlastungspakets 2027 für den Bundeshaushalt (25.063 s) zu Diskussionen führte.
Die Aufgabenentflechtung ist eine langwierige, mehrere Jahre dauernde Arbeit, deren Folgen in der Regel noch 20 Jahre später spürbar sind. Die Kommission begrüsst diese Arbeiten zur Vereinfachung eines Systems, das im Laufe der Zeit zu komplex geworden ist, sie sieht darin eine Stärkung des Föderalismus und erwartet Effizienzgewinne. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass in zahlreichen Bereichen kein Konsens hinsichtlich der Weiterführung der Analyse gefunden wurde und ruft Bund und Kantone zu einem ambitionierten Vorgehen auf, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
Motionen im Zuständigkeitsbereich der Finanzkommission
Die FK-S hat sich erneut mit den Motionen 25.4154 s («Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente beim Bund») und 25.3246 n («Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente [FTE] beim Bund») befasst. In der gemeinsamen Beratung der beiden Vorstösse zeigt die Kommission ein gewisses Verständnis für die Lagebeurteilung und die Argumente der Motionärin und des Motionärs, da sie an einer effizienten Nutzung der Ressourcen interessiert ist. Mit Stichentscheid der Präsidentin lehnt sie aber die Motion 25.4154 ab, da sie höher gewichtet, dass die parallele Steuerung über die Finanzen und über die Anzahl FTE zu unauflösbaren und ungewollten Widersprüchen führen kann. Die Kommission unterstützt das Führungsmodell des Bundes, allerdings ist sie dazu bereit, sich anhand der zweiten Motion, die sie auch abändern könnte, an einer nächsten Sitzung nochmals mit dem Thema zu befassen.
Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, die Behandlung der Motionen 24.3587 s («Massnahmenpaket zur Übergangsfinanzierung von AHV und Armee mittels befristetem Sicherheitsprozent»), 25.3978 s («Emission einer Sicherheitsanleihe») und 25.3233 s («Justierung der Schuldenbremse des Bundes») erneut zu sistieren. Auch die Beratung der Motion 25.4457 s («Sicherung strategischer Investitionen für die Armee bis 2035. Mobilisierung von Kapitalreserven und dynamischen Einnahmen zur Schaffung einer Finanzierungsreserve») hat sie sistiert.
Aufgrund der Fristen wird die Motion 24.3587 s damit automatisch abgeschrieben.
Die FK-S wird sich erst wieder mit den restlichen Vorstössen sowie mit dem allgemeinen Thema der Armeefinanzierung befassen, wenn sie über die nötigen Informationen verfügt, um einen stimmigen Beschluss zu all diesen Motionen fällen zu können, der auch die anderen Vorhaben des Bundesrates mitberücksichtigt. Insbesondere möchte sie die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Finanzierung der Armeeausgaben über eine Mehrwertsteuererhöhung abwarten.
Mitbericht der Finanzkommission
25.4748 s («Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben»)
Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit dieser Motion befasst, die den Bundesrat beauftragt, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vorzulegen, mit der eine Umsatzsteuer für den Handel mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten sowie mit Kryptowährungen eingeführt wird.
Aus finanzpolitischen Gründen und angesichts der Finanzlage des Bundes zeigt sich die Kommission gegenüber einer solchen Umsatzsteuer, die neue Einnahmen für den Bund generieren würde, durchaus aufgeschlossen. Sie ersucht die für die Vorberatung zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), eingehend zu prüfen, wer unmittelbar von einer solchen Umsatzsteuer betroffen wäre und wie sich diese auf die Unternehmen, namentlich auf die kleinen und mittleren Betriebe, sowie auf die Schweizer Wirtschaft allgemein auswirken würde.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat sich vom Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle deren Jahresbericht 2025 präsentieren lassen. In der nachfolgenden Diskussion hat sie sich unter anderem mit den freiwilligen Zahlungen des Bundes an verschiedene Institutionen befasst, mit der Nichtberücksichtigung der Einnahmen aus Auszahlungen aus der zweiten und dritten Säule an natürliche Personen bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials eines Kantons sowie mit der Frage, ob es zweckmässig ist, die EFK mit der Kontrolle der Politikfinanzierung zu betrauen. Die FK-S würdigt die Arbeiten der EFK im Jahr 2025. Der EFK-Jahresbericht wird am 21. Mai 2026 veröffentlicht.
Die Kommission hat sich zudem über die Schlussfolgerungen ihrer Subkommissionen in Sachen Steuerung und Beaufsichtigung der Bundesinformatik durch die Departemente sowie über den Stand der Arbeiten bei der Räumung des ehemaligen Munitionslagers in Mitholz informieren lassen.
Die Kommission hat am 18. und 19. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Eva Herzog (SP, BS) und in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Vorstehers des EDA, des Direktors der EFK sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, EDA, EJPD, VBS, WBF und des Generalsekretariats der KdK in Bern getagt.