Verfassung und Gesetz verlangen, dass mit dem Boden in der Schweiz haushälterisch umgegangen wird und ausreichende Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden. Trotzdem schreitet der Verlust von landwirtschaftlichem Kulturland seit Jahren voran. Die GPK-N veröffentlichte 2015 einen
Bericht zur Sicherung landwirtschaftlichen Kulturlandes in der Schweiz. Dieser beruhte auf einer
Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungs-kontrolle (PVK) und enthielt vier Empfehlungen und ein Postulat zuhanden des Bundesrates, die sich insbesondere auf die bestehenden Schutzinstrumente, die verfügbaren Daten zum Zustand des Kulturlandes und die Aufsicht des Bundes in diesem Bereich bezogen.
Von 2018 bis 2021 führte die Kommission eine Nachkontrolle zum Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen und ihres Postulats von damals durch. Nach Abschluss ihrer Abklärungen beschloss sie, ihre Schlussfolgerungen in einem neuen
Bericht darzulegen, den sie heute verabschiedet hat.
Die GPK-N hält fest, dass bei den Instrumenten für den Kulturlandschutz in der Schweiz in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt wurden. Ein wichtiger Schritt war die grundlegende Überarbeitung des SP FFF von 1992, welcher das Hauptinstrument des Bundes für die Sicherung des besten Kulturlandes darstellt. Der im Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedete SP FFF ist klarer und vollständiger, enthält präzise Anforderungen an die Qualität der Fruchtfolgeflächen (FFF) und sieht in bestimmten Fällen eine Kompensationspflicht für die beanspruchten Flächen vor. Die Kommission begrüsst zudem, dass die Aufsichtskompetenz der Bundesbehörden im Bereich des Kulturlandschutzes gestärkt wurde und der Bund seine Vorbildfunktion beim Kulturlandschutz besser wahrnimmt.
Sie hält jedoch fest, dass die Situation im Bereich des Kulturlandes in der Schweiz weiterhin besorgniserregend ist. Gemäss den der Kommission vorliegenden Zahlen liegt der FFF-Bestand derzeit in zwölf Kantonen weniger als 2 Prozent über dem im SP FFF definierten Mindestkontingent und lediglich in drei Kantonen mehr als 10 Prozent darüber. Gesamtschweizerisch liegt der FFF-Bestand nur gerade 1,59 Prozent über dem nationalen Mindestkontingent von 1992.
Zudem bestehen aufgrund der unzureichenden Verlässlichkeit der verfügbaren kantonalen Daten zur Bodenqualität viele Unsicherheiten in Bezug auf die tatsächliche FFF-Situation in der Schweiz. Dieser Mangel war bereits von der GPK-N 2015 festgestellt worden, doch hat sich die Situation seither kaum verbessert. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass in den letzten Jahren mehrere entscheidende Schritte – insbesondere die Schaffung eines Kompetenzzentrums Boden und die Aufnahme von Arbeiten im Hinblick auf eine schweizweite Bodenkartierung – unternommen wurden. Sie bedauert jedoch, dass solche Massnahmen nicht früher ergriffen wurden, und fordert den Bundesrat auf, seine Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken. Für die GPK‑N ist es von vordringlicher Bedeutung, dass in Zusammenarbeit mit den Kantonen rasch ein verlässliches Bodendatensystem aufgebaut wird, damit die zuständigen Bundesstellen ihre gesetzlichen Aufsichtspflichten ordnungsgemäss wahrnehmen können und die Aspekte, bei denen Handlungsbedarf besteht, rasch erkannt und unverzüglich angegangen werden können.
Zu guter Letzt sollten in den Augen der GPK-N zwei normative Massnahmen zur weiteren Stärkung des Kulturlandschutzes geprüft werden. Erstens sollte der Schutz der FFF eher auf Gesetzes- als Verordnungsebene verankert werden, weshalb die GPK-N die zuständige Sachbereichskommission (UREK-N) ersucht hat, diesen Punkt zu vertiefen. Zweitens fordert die Kommission den Bundesrat auf, zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, eine allgemeine Kompensationspflicht für die Beanspruchung von FFF einzuführen, sollte der Bestand an FFF weiter zurückgehen und sich den Mindestkontingenten weiter annähern.
Mit der Veröffentlichung dieses Berichts schliesst die GPK-N ihre Nachkontrolle und ihre Arbeiten in diesem Dossier ab. Sie wird im Rahmen ihrer regelmässigen Arbeiten in den kommenden Jahren dennoch aufmerksam verfolgen, wie sich die Situation beim Kulturlandschutz weiterentwickelt.
Die Kommission hat am 10. September 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.