In ihrer Untersuchung der Zweck- und Rechtmässigkeit der Oberaufsichtstätigkeiten von Bundesrat und Bundesverwaltung über die Suva kommt die GPK-N zu einem vorwiegend positiven Ergebnis. Allerdings erkennt sie auch punktuellen Handlungs- bzw. Prüfbedarf: Dieser betrifft den Umfang der Oberaufsichtstätigkeiten, die Wahl des Suva-Rates sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Suva-Rat. Die Kommission hat dem Bundesrat entsprechende Empfehlungen unterbreitet.

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) nimmt Aufgaben des Bundes wahr. Das Gesetz gesteht ihr dabei eine grosse Unabhängigkeit zu. So ist sie als «autonome» Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und nicht Teil der Bundesverwaltung. Allerdings steht die Suva unter der Oberaufsicht des Bundesrates. Aufgrund dieser einzigartigen Organisationsform und der gleichzeitig grossen Bedeutung der Suva für die Versicherten und die Schweizer Wirtschaft untersuchte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) die Regelungen der Oberaufsicht des Bundes über die Suva und ihre Anwendung in der Praxis unter den Aspekten der Zweck- und Rechtmässigkeit. In ihrem Bericht richtet die Kommission fünf Empfehlungen an den Bundesrat. Sie stützt sich dabei auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) und ein dazugehöriges Rechtsgutachten​.

Positiver Gesamtbefund mit punktuellem Verbesserungspotential

Die Kommission nahm positiv zur Kenntnis, dass sich die zuständigen Bundesbehörden – das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und Bundesrat – für eine stabile und effiziente Suva einsetzen. Der Bund hat ein Interesse am guten Funktionieren der Suva und auch eine entsprechende Verantwortung. Grundlegende Mängel konnte die GPK-N aufgrund der Abklärungen der PVK nicht erkennen. Allerdings hat sie punktuell Optimierungsmöglichkeiten festgestellt. Sie empfiehlt dem Bundesrat, diese anzugehen.

Prüfbedarf beim Umfang der Oberaufsichtstätigkeiten von Bundesrat und Bundesverwaltung

Aufgrund der gesetzlich verankerten Unabhängigkeit der Suva muss der Bundesrat die Oberaufsicht über diese zurückhaltender wahrnehmen als die Aufsicht über Einheiten der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung. Die GPK-N gelangt auf der Grundlage der Evaluation der PVK zum Schluss, dass es sich in der Praxis nicht immer klar abgrenzen lässt, welche Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der Oberaufsicht angemessen sind und welche darüber hinausgehen. Sie erkennt in diesem Bereich einen Klärungsbedarf und empfiehlt deshalb dem Bundesrat, zu prüfen, welche Informationen über die Suva der Bundesrat und die zuständigen Verwaltungsstellen im Rahmen der Oberaufsicht des Bundes benötigen und welche nicht.

Wahl des Suva-Rates aufgrund unvollständiger Entscheidgrundlagen

Der Suva-Rat übt die direkte Aufsicht über die Geschäftsleitung der Suva aus und legt die strategischen Ziele fest. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und des Bundes zusammen. Deren Wahl obliegt dem Bundesrat. Das Gesetz verlangt dabei eine Berücksichtigung der Landesteile, der Berufsarten und des Geschlechts. Die GPK-N stellte fest, dass der Bundesrat in dieser Hinsicht nicht über vollständige Entscheidgrundlagen verfügt. Es ist unklar, welche Stelle in der Verwaltung überprüft, dass die Kandidierenden dem Anforderungsprofil entsprechen. Auch fehlt eine Übersicht zur Erfüllung des Anforderungsprofils durch den Suva-Rat als Ganzes. So ist heute etwa nicht sichergestellt, dass die Berufsarten angemessen vertreten sind, wie das gesetzlich vorgesehen ist. Die GPK-N erkennt diesbezüglich Handlungsbedarf. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die für ihn notwendigen Angaben von der Verwaltung einzuverlangen. Weiter empfiehlt sie, im Anforderungsprofil zu konkretisieren, welchen Anforderungen der Suva-Rat bezüglich Berufsarten genügen muss.

Unklare Rolle der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Suva-Rat

Die GPK-N sieht auch Klärungsbedarf hinsichtlic​h der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes im Suva-Rat, da diese keine Weisungen vom Bundesrat erhalten dürfen. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes zu definieren.

Die Kommission unterbreitete ihren Bericht dem Bundesrat. Sie erwartet seine Stellungnahme zu ihren Empfehlungen und ihren Feststellungen sowie zum Evaluationsbericht der PVK bis Ende November 2026.

Die Kommission hat am 7. und 8. September 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Wismer-Felder (Die Mitte, LU) in Sursee getagt.