Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates spricht sich dafür aus, dass Einträge im Strafregister in Zukunft unter bestimmten Umständen auch dann bekannt gegeben werden dürfen, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der entsprechenden Motion Rieder 24.4081, «Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren», die ihr vom Rat zur Vorprüfung zugewiesen worden ist. Bereits heute können Sportvereine oder Jugendorganisationen einen Sonderprivatrechtsauszug einfordern, auf dem ersichtlich ist, ob eine Person wegen eines Sexualdelikts vorbestraft ist. Neu sollen diese Sonderprivatrechtsauszüge jedoch auch darüber Auskunft geben, ob eine Person in ein entsprechendes Verfahren verwickelt ist, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Kommission weist darauf hin, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung es bereits heute erlaubt, eine Person sogar in Untersuchungshaft zu nehmen. Sie ist daher der Ansicht, dass der Gesetzgeber im Bereich der Strafregisterauskünfte über Sexualdelikte eine Neugewichtung des öffentlichen Interesses vornehmen muss.

Senkung der Gebühren im Betreibungs- und Konkurswesen

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion Nantermod 20.3067, «Tiefere Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs», mit einer Textänderung anzunehmen. Gemäss dem Bericht des Bundesrates vom 31. Mai 2024 in Erfüllung des Postulates 18.3080, «Zu hohe Gebühren bei Schuldbetreibung und Konkurs?», sind die Gebühren im Betreibungswesen teilweise zu hoch angesetzt, um dem Kostendeckungsprinzip zu entsprechen. Gleichzeitig zeigt der Bericht auch auf, dass dieselbe Schlussfolgerung nicht für das Konkurswesen gilt. Die Kommission trägt dieser differenzierten Ansicht nun Rechnung indem sie beantragt, die Motion so abzuändern, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Gebühren im Betreibungswesen zu senken, während die Gebühren im Konkurswesen überprüft werden sollen.

Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen

Die Kommission hat sich einstimmig für die vom Nationalrat verabschiedete Vorlage ihrer Schwesterkommission in Umsetzung der parlamentarischen Initiativen 22.400, «Keine Jahresfrist für die Möglichkeit der Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen», und 22.401 «Möglichkeit der Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen», ausgesprochen. Die Vorlage reagiert auf verschiedene Entscheide des Bundesgerichts und zielt darauf ab, die Regelung betreffend die Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen (Art. 8a SchKG), welche auf die parlamentarische Initiative Abate (09.530) zurückgeht, zu präzisieren. Mit den vorgenommenen Anpassungen soll der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers deutlich zum Ausdruck gebracht und Schuldner effektiver vor ungerechtfertigten Betreibungen geschützt werden.

Doppelnamen

Die Kommission hat die Detailberatung der vom Nationalrat verabschiedeten Vorlage ihrer Schwesterkommission zur Wiedereinführung der Doppelnamen aufgenommen und der Verwaltung mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen den Auftrag erteilt, ein neues Konzept für die Umsetzung des Anliegens der parlamentarischen Initiative Stamm 17.523, «Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat», auszuarbeiten, welches den Fokus auf die Kernanliegen der parlamentarischen Initiative legt.

Volle Transparenz beim Rohstoffhandel

Vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem EU-Lieferkettengesetz sowie der Lancierung der Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ist zu erwarten, dass Bundesrat und Parlament in naher Zukunft grundsätzlich über den gesetzgeberischen Handlungsbedarf betreffend die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit zu befinden haben. Die Kommission erachtet es deshalb nicht als sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt spezifisch für eine Branche gesetzgeberisch tätig zu werden. Sie lehnt deshalb die Motion 22.3133, welche den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft für ein Rohstoffhandelsgesetz vorzulegen, mit 10 zu 2 Stimmen ab.

Weitere Geschäfte:

  • Das Foltergütergesetz (23.066) befindet sich in der Differenzbereinigung. Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, an der einzigen Differenz zum Nationalrat festzuhalten. Somit soll für den Handel mit Arzneimittel weiterhin das bestehende Bewilligungsverfahren gelten, und nicht das neue Verfahren, das im Foltergütergesetz vorgesehen war. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zu folgen.
  • Mit 9 zu 4 Stimmen hat die Kommission entschieden, der Standesinitiative des Kantons Genf 24.306, «Automatische Löschung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen», keine Folge zu geben.
  • Die Kommission hat die Motion Bellaiche 22.4113,«Chat-Kontrolle. Schutz vor anlassloser dauernder Massenüberwachung», weiter beraten, den diesbezüglichen Bericht des Fedpol vom 7. August 2024 zur Kenntnis genommen und mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, die Behandlung zu sistieren, um die Entwicklungen in der EU aufmerksam zu verfolgen.
  • Die Kommission hat mit 9 zu 3 Stimmen die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Nantermod 22.490, «Betreuungsbeitrag. Berechnungsmethode im Gesetz festlegen», erteilt. Sie regt jedoch an, dass die RK-N den Bericht des Bundesrates im Erfüllung des Postulates 23.4328, «Analyse des Unterhaltsbeitrags», abwarten soll, bevor sie mit der Ausarbeitung einer Vorlage beginnt.
  • Die Kommission teilt die Einschätzung, dass Beschränkungen von Kündigungsmöglichkeiten in Konsumentenverträgen allenfalls problematisch sein können. Sie beantragt ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme eines entsprechenden Postulats, um die Rechtslage und die herrschende Praxis in diesem Bereich zu untersuchen (25.3009), ohne jedoch bereits einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu bejahen. Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie die Ablehnung der Motion Masshardt 21.4312 «Missbräuchliche Beschränkungen der Kündigungsformen verhindern».
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Ablehnung der Motion Gutjahr 23.4079 «Abstrakte Erfüllungsgarantie fairer ausgestalten». Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.
  • Der Bundesrat hat am 29. Juni 2011 entschieden, auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten (vgl. seinen Bericht «Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Sterbehilfe» vom 29. Juni 2011). Die Kommission möchte im Rahmen von Anhörungen ausloten, ob sich die geltende Rechtslage nach wie vor bewährt.
  • Weiter hat die Kommission das Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg vom 27. Juni 2024 zur Kenntnis genommen, in dem festgehalten wurde, dass es nach geltendem Recht zulässig ist, Toilettengänge nicht als Arbeitszeit anzurechnen. Die Kommission sieht vorerst keinen Handlungsbedarf.
  • Die Kommission hat – vor dem Hintergrund des Berichts der Parlamentarischen Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» vom 17. Dezember 2024 und des Berichts des Bundesrates vom 19. Juni 2024 in Erfüllung des Kommissionspostulats 23.3438, «Anwendung von Notrecht», ihrer Schwesterkommission – entschieden, die Beratung des PUK-Berichts sowie der von der PUK eingereichten Vorstösse im Plenum abzuwarten, bevor sie über die Motion Birrer-Heimo 21.3909, «Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken», befindet. Die Ständeräte Carlo Sommaruga und Andrea Caroni haben ihre jeweiligen Motionen 23.3494, «Keine Bonuszahlungen bei systemrelevanten Banken», sowie 23.3495, «Regelung über variable Vergütungen», zurückgezogen.

Die Kommission hat am 27./28. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.