Bern (sda) Bundesrat Christoph Blocher hat in seiner Albisgüetli-Rede zur Asylpolitik die Unschuldsvermutung verletzt, das Ansehen der Justiz in Misskredit gebracht und im Ständerat nicht die Wahrheit gesagt. Das rügt die GPK des Ständerates.

Blocher hatte am 20. Januar vor der Zürcher SVP zur Asyl- und Ausländerpolitik gesprochen. Als Beispiel für schweren Missbrauch des Asylwesens bezeichnete er zwei als Flüchtlinge anerkannte Albaner als Kriminelle und kritisierte die Asylrekurskommission (ARK), dass sie diesen Asyl gewährt habe.

Der Anwalt der Albaner reichte daraufhin bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) eine Aufsichtseingabe ein. Eine Subkommission der GPK des Ständerates nahm sich der Sache an. Deren Präsident, Hans Hess (FDP/OW), präsentierte am Dienstag den einstimmig bei 2 Enthaltungen verabschiedeten Bericht. Bis Ende Oktober muss der Bundesrat dazu Stellung nehmen.

Bundesrat Blocher lehne den Bericht ab, sagte Hess vor den Medien in Bern. Der Justizminister habe dem Fall eine grosse Bedeutung zugemessen und in seinem Eifer versucht, von den zuständigen Ämtern die von ihm gewünschten Daten zu erhalten: "Blocher hat übertrieben. Das darf nicht mehr vorkommen."

Falsches Exempel

Wie die GPK feststellte, hat die ARK genügend Hinweise darauf gehabt, dass die Albaner in ihrer Heimat als Unschuldige angeklagt wurden und ihnen Verfolgung drohen würde, wenn sie nach Albanien ausgewiesen würden. Es treffe somit nicht zu, dass die ARK "Kriminellen" Asyl erteilt habe.

Wer die Rede Blochers gehört habe, habe annehmen müssen, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) die zwei Albaner für schuldig halte, sagte Hess. Blocher habe der Unschuldsvermutung nicht Rechnung getragen und den Flüchtlingsstatus der Albaner missachtet.

Die GPK gehe davon aus, dass der Justiminister aus politischen Gründen gehandelt habe, um möglichen Asylmissbrauch exemplarisch darzustellen, sagte Hess. Nur habe er das Problem an einem falsch dargestellten Beispiel aufgezäumt und dabei die Rechte der Betroffenen verletzt.

Ständerat angelogen

Nicht akzeptabel ist nach Meinung der GPK, dass Blocher vor dem Ständerat im Zusammenhang mit dem Albaner-Fall die Unwahrheit gesagt habe. Blocher habe behauptet, er habe die Albaner ja nie als Kriminelle, sondern nur als Angeschuldigte bezeichnet. Er habe damit mangelnden Respekt vor dem Parlament bewiesen.

Dass er die zwei albanischen Flüchtlinge in seiner Rede als "Kriminelle" statt als "mutmasslich Kriminelle" bezeichnet hat, stellte Blocher bei seiner öffentlichen Entschuldigung als sprachliches Versehen dar. "Aber ein Versprecher war es nicht", sagte Hess.

Mit der Unterstellung, die ARK habe Schwerstkriminellen Asyl zugesprochen und die Auslieferung durch das Bundesgericht verhindert, habe Blocher das Ansehen der Rekurskommission in Misskredit gebracht und ihre Rechtssprechung in Frage gestellt, kritisiert die GPK.

Justizminister gefordert

Die Kommission hält es dagegen für richtig, dass sich der Justizminister um Fragen der Geschäftsführung, der Geschäftslast und die Pendenzen der ARK kümmert. Seine Interventionen dürften aber nicht so weit gehen, dass sie in die richterliche Unabhängigkeit eingriffen.

Die Kritik Blochers an den Asylurteilen betreffend die zwei Albaner sei hinsichtlich der Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz problematisch, sagte Hess. Ein Justizminister habe eine besondere Verpflichtung, die rechtsstaatlichen Grundsätze hochzuhalten und zur Unabhängigkeit der Justiz Sorge zu tragen.

Schliesslich hat im Urteil der GPK Christoph Blocher die Informationsgrundsätze des Bundesrates nicht eingehalten. Zwar müsse es einem Bundesrat erlaubt sein, Probleme vereinfacht und für jedermann verständlich darzustellen. Doch sollte die Information "ausgewogen und sachlich richtig" sein.