(sda) Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments ist der Auffassung, dass Akten zur Geheimarmee P-26 ins Bundesarchiv und nicht in ein privates Museum gehören. Das sagte der Präsident der Delegation, SP-Ständerat Claude Janiak (BL), am Dienstag in der kleinen Kammer.

Der Ständerat nahm den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zur Kenntnis, der Anfang Februar veröffentlicht wurde.

Darin berichtet die parlamentarische Aufsicht über verschwundene Akten zur geheimen Widerstandsorganisation P-26, die 1990 aufgedeckt und anschliessend aufgelöst wurde. Die GPDel beschäftige sich nicht mit der Aufarbeitung der P-26, betonte Janiak. Das überlasse sie Historikern. Sie habe aber immer wieder mit Akteneinsichtsgesuchen zu tun.

Akten vernichtet

Ein Forscher wies die GPDel bereits 2016 darauf hin, dass die geheimen Unterlagen der Administrativuntersuchung von Untersuchungsrichter Pierre Cornu über die Beziehungen zwischen der P-26 und analogen Organisationen im Ausland im Bundesarchiv nicht auffindbar seien.

Der Forscher hatte Hinweise, dass sowohl der geheime Originalbericht als auch die zugehörigen Akten in den 1990er-Jahren vorsätzlich vernichtet worden waren. Er bat die GPDel deshalb, den Verbleib dieser Akten zu klären.

Sieben Ordner

In ihrem Jahresbericht schreibt die GPDel, sie habe ein Exemplar des Untersuchungsberichts zur Ansicht erhalten. Unklar bleibe jedoch der Verbleib von sieben Ordnern und 20 Dossiers, die Cornu im Bericht als Teil der Untersuchungsunterlagen auflistete.

Die GPDel versuche immer noch herauszufinden, wo sich diese Akten befänden, sagte Janiak. Seit der Publikation des Jahresberichts habe sich die Situation aber verändert. Die GPDel habe erfahren, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) dem privaten Verein Pro Castellis die ehemalige P-26-Ausbildungszentrale in Gstaad BE überlassen habe.

Akten in Privatbunker

Im Bunker wurde ein Museum eingeweiht, dass nicht öffentlich zugänglich ist. Dort sollen auch Akten aufbewahrt werden, die einer Schutzfrist unterstehen. Die GPDel hält das für gesetzeswidrig. "Nach unserer Auffassung ist das Gesetz klar", sagte Janiak. Solche Akten müssten dem Bundesarchiv angeboten werden.

Untergegangen sei in den Medienberichten über die verschwundenen Akten, was die GPDel zum Untersuchungsbericht Cornu geschrieben habe, sagte Janiak weiter. Demnach hat Verteidigungsminister Guy Parmelin dem Vorschlag der GPDel zugestimmt, die eingeschwärzte Version des Untersuchungsberichts noch vor Ablauf der Schutzfrist unter Auflagen zugänglich zu machen.

Die GPDel befasste sich im vergangenen Jahr auch mit der Infkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes. Hinzu kam die Spionage-Affäre. Der Bericht dazu wird laut Janiak demnächst veröffentlicht.