(sda) Mit Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte setzt der Bundesrat verschiedene Aufträge des Parlaments um. Der Ständerat hat der Vorlage als Zweitrat grundsätzlich zugestimmt. Es gibt nur noch wenige Differenzen. Eine Übersicht über den Inhalt:

E-Collecting: Die Vorlage beinhaltet eine gesetzliche Grundlage für Versuche zum elektronischen Unterschriftensammeln, auch E-Collecting genannt. Die Versuche sollen bei fakultativen Referenden, Volksinitiativen und bei Wahlvorschlägen für die Nationalratswahlen möglich sein. Beiden Räten ist es wichtig, dass vor der definitiven Einführung dieses Instruments eine intensive Versuchsphase stattfindet. Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat dafür aus, dass diese Versuche örtlich begrenzt sind. So will es auch der Bundesrat. Ebenfalls präzisierte die kleine Kammer die Bestimmungen betreffend Wahrung des Stimmgeheimnisses und des Missbrauchs. Nun ist erneut der Nationalrat am Zug.

Menschen Mit Behinderungen: Blinde und sehbehinderte Personen sollen es leichter haben, unter der Wahrung des Stimmgeheimnisses selbstständig abzustimmen. Der Bund will Kantonen künftig Stimmzettel zur Verfügung stellen, die mittels Abstimmungsschablonen ausgefüllt werden können. Die Kantone werden ihrerseits ebenfalls Massnahmen treffen müssen, um die bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Das Parlament sprach sich dafür aus, dass die Stimmabgabe für Blinde und Sehbehinderte nicht nur erleichtert, sondern auch tatsächlich ermöglicht werden soll.

Politische Bildung: Der Nationalrat hat die Vorlage um einen Artikel zur politischen Bildung ergänzt. Demnach soll der Bund Massnahmen zur Demokratieförderung ergreifen können. Hierzu gehören insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen von Demokratieförderungsprojekten. Der Bund soll auch privaten gemeinnützigen Trägerschaften Finanzhilfen gewähren können für die Durchführung von Projekten der politischen Bildung und der Demokratieförderung. Der Ständerat stimmte dieser Ergänzung der Vorlage zu. Er erhofft sich von der Bestimmung einen Schub für die Förderung der für das direktdemokratische System der Schweiz so wichtigen politischen Bildung.

Abstimmungstermine: Der Nationalrat will, dass abstimmungsreife Volksinitiativen grundsätzlich nach dem Datum ihrer Einreichung der Volksabstimmung unterbreitet werden sollen. Erlasse, gegen die das Referendum ergriffen wurde, sollen nach dem Datum der Schlussabstimmung schnellstmöglich an die Urne kommen. Die grosse Kammer hatte diesen Passus in die Vorlage aufgenommen. Damit sollen taktische, politisch motivierte Manöver des Bundesrats bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine vermieden werden. Auch künftig soll der Bundesrat vom Grundsatz abweichen können - etwa, um Vorlagen thematisch zu bündeln oder die Gesamtanzahl der Vorlagen und die Anzahl Vorlagen pro Departement zu beschränken. Der Ständerat will dem Bundesrat dagegen keine neuen Vorgaben bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine machen. Dieser Entscheid fiel mit 30 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. Nach Ansicht der Mehrheit schafft die neue Bestimmung zu viele Unklarheiten. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Abstimmungsverschiebungen: Der Bundesrat soll gemäss seinem Gesetzesentwurf als Lehre aus der Corona-Pandemie die ausdrückliche Kompetenz erhalten, angesetzte Volksabstimmungen zu verschieben oder abzusetzen. Der Nationalrat strich diesen Punkt aus der Vorlage. Die Mehrheit argumentierte, dass die vorgeschlagene Formulierung zu Unsicherheiten führen könne und keinen Mehrwert bringe, da diese Kompetenz schon heute aus dem geltenden Recht abgeleitet werden könne. Der Ständerat nahm mit 41 zu 1 Stimmen einen Alternativvorschlag von Beat Rieder (Mitte/VS) an. Demnach kann der Bundesrat eine angeordnete Abstimmung verschieben oder absagen, wenn es zu einer schweren Störung der Stimmabgabe gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht. Für diesen Fall ist der Bundesrat verpflichtet, die Abstimmung innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall der Störung zu wiederholen. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Persönlichkeitsschutz: Mitglieder eines Initiativkomitees sollen künftig anstelle ihrer Adresse bloss ihren Wohnort und das Geburtsjahr angeben müssen. Diese Änderung war im Parlament unbestritten.

Stimmrechtsbeschwerden: Zur Entlastung der Kantone sollen Stimmrechtsbeschwerden mit mutmasslich kantonsübergreifenden Auswirkungen künftig direkt an das Bundesgericht gerichtet werden können. Diese Änderung war im Parlament unbestritten.

Abstimmungsergebnisse: Beim sogenannten E-Counting, das heisst der elektronischen Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln, muss künftig von Gesetzes wegen eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Der Bundesrat setzt damit eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) um. Diese Änderung war im Parlament unbestritten.