Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2012 auf die Vorlage zur Änderung des Markenschutzgesetzes (09.086; Vorlage 1) eingetreten war und sie an die Kommission zurückgewiesen hatte, hat diese nun auftragsgemäss die zahlreichen eingereichten Einzelanträge geprüft.
Was die Herkunftskriterien nach Artikel 48b des Entwurfes betrifft, beantragt die Kommission weiterhin einstimmig, grundsätzlich am Entwurf des Bundesrates festzuhalten (vgl. Medienmitteilung der RK-S vom 23. Oktober 2012). Sie spricht sich allerdings mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, den Geltungsbereich der Regelung auf Lebensmittel zu beschränken, so wie dies bereits der Nationalrat beschlossen hatte. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, sämtliche verarbeiteten Naturprodukte zu erfassen. Zudem beantragt die Kommission mit 11 zu 1 Stimme, im Gesetzestext ausdrücklich festzuhalten, dass bei der Berechnung des Rohstoffgewichts alle Rohstoffe angerechnet werden müssen, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 50 Prozent beträgt. Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission zudem eine Bestimmung, wonach Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad 20–49,9 Prozent beträgt, nur zur Hälfte angerechnet werden müssen und Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad weniger als 20 Prozent beträgt, von der Berechnung ausgenommen werden können. Die Kommissionsminderheit beantragt, dass Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad weniger als 50 Prozent beträgt, nicht angerechnet werden müssen.
In Bezug auf die Kriterien für andere, insbesondere industrielle Produkte (Art. 48c des Entwurfes), ist die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung der Ansicht, dass als Herkunftsort jener Ort gelten soll, an dem mindestens 60% der Herstellungskosten anfallen. Sie will damit auch in dieser Frage bei der Fassung des Bundesrates bleiben. Eine Minderheit beantragt einen Schwellenwert von 55%. Eine weitere Minderheit beantragt einen generellen Schwellenwert von 50%, verlangt für Uhren aber ein Erfordernis von mindestens 60% der Herstellungskosten.
Der Ständerat wird die Detailberatung in der Wintersession 2012 führen.
Verdeckte Ermittlung und Fahndung
Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat, die vom Nationalrat in der Herbstsession 2012 beschlossene Vorlage zur Änderung der Strafprozessordnung sowie des Militärstrafprozesses im Bereich der verdeckten Ermittlung und Fahndung (08.458) anzunehmen. Mit der Vorlage soll der Anwendungsbereich der strafprozessrechtlichen Bestimmungen zur verdeckten Ermittlung eingeschränkt werden. Gleichzeitig wird für die weniger einschneidende Form verdeckter Ermittlungstätigkeit, die sogenannte verdeckte Fahndung, eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Die Kommission hat am 15. November 2012 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.
Bern, 15. November 2012 Parlamentsdienste