Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat am 21. August 2012 im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 12.400 einen Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes (EnG) verabschiedet. Der Vorentwurf, der heute in die Vernehmlassung geschickt wurde, sieht vor, die Förderung der Ökostromproduktion voranzutreiben und gleichzeitig die energieintensiven Betriebe zu entlasten.

Im August 2012 bestand eine Projekt-Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) von mehr als 21‘000 Anlagen mit einer projektierten Jahresproduktion von etwa 5‘300 GWh. Um diese Warteliste abzubauen und die Realisierung einer grösseren Zahl von Projekten zu ermöglichen, beantragt die Kommission, den Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze, der hauptsächlich der Finanzierung der KEV dient, auf 1,5 Rappen/kWh zu erhöhen (Art. 15b EnG; der maximale Zuschlag beträgt ab 2013 1 Rappen/kWh). Damit gleichzeitig die Unternehmen, deren Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, nicht zusätzlich belastet werden, können sich diese die Zuschlagsbeträge ganz oder teilweise zurückerstatten lassen, wenn sie sich zu einer Verbesserung ihrer Energieeffizienz verpflichten. Die Kommission empfiehlt des Weiteren, im Gesetz klarzustellen, dass es den Produzenten von Ökostrom überlassen werden muss, ob sie die gesamte produzierte Energie oder die nach Abzug des Eigenverbrauchs überschüssige Energie ins Netz einspeisen (Eigenverbrauchsregelung). Eine Minderheit der Kommission lehnt die Erhöhung des Zuschlags ab.

Da es in den Augen der Kommission dringend notwendig ist, die im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Unternehmen zu stützen und den Ausbau der Ökostromproduktion voran zu bringen, möchte sie die weiteren Entscheidungsschritte so terminieren, dass die neuen Bestimmungen bereits am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die vorgeschlagene Revision fügt sich in der Energiestrategie 2050 des Bundesrates ein.
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf endet am Freitag, 16. November 2012. Die Stellungnahmen sind an das Bundesamt für Energie (Vernehmlassung 12.400, Postfach, 3003 Bern) zu richten. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission unter der Rubrik «Berichte» heruntergeladen werden.

 

 

Bern, 27. September 2012 Parlamentsdienste