Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates unterstützt das Anliegen der Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ grundsätzlich. Ihre Mehrheit ist aber der Ansicht, dass der Text der Volksinitiative nicht zielführend ist.

Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission dem Ständerat, eine die Volksinitiative (12.076) ablehnende Abstimmungsempfehlung zu beschliessen. Die Volksinitiative will mit einer neuen Verfassungsnorm Personen, die wegen einer Sexualstraftat an minderjährigen oder abhängigen Personen verurteilt worden sind, endgültig das Recht entziehen, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Auch wenn die Kommission im von der Volksinitiative betroffenen Bereich gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennt, hält ihre Mehrheit deren Text doch für zu restriktiv. Eine Minderheit beantragt dem Rat hingegen, die Volksinitiative gutzuheissen.
Die Kommission ist zudem mit 7 zu 5 Stimmen der Meinung, dass der Volksinitiative kein direkter Gegenentwurf gegenüberzustellen sei. Eine Minderheit beantragt demgegenüber die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten. Der vom Bundesrat beantragte indirekte Gegenvorschlag schliesslich liegt zur Zeit beim Nationalrat. Die Kommission des Ständerates kann sich aus diesem Grund noch nicht mit dieser Vorlage befassen.

Swissness-Vorlage

Die Kommission hat weiter die Differenzen in den Vorlagen zur Revision des Markenschutzgesetzes sowie zum Wappenschutzgesetz (09.086) beraten. Mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung stimmt sie der vom Nationalrat beschlossenen Bestimmung zu, wonach bei Milch und Milchprodukten 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch Schweizer Herkunft sein muss, damit das Produkt als schweizerisch gelten kann (Art. 48b der Vorlage zur Revision des Markenschutzgesetzes). Auch in Bezug auf die Herkunft industrieller Produkte (Art. 48c der Vorlage) schliesst sich die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat an: Sie beantragt mit 11 zu 1 Stimme, dass die Herkunft eines solchen Produkts dem Ort entsprechen soll, wo mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten anfallen. Bei der Berechnung dieser Kosten werden insbesondere auch die Kosten für Forschung und Entwicklung berücksichtigt. Eine Minderheit beantragt, diesen Schwellenwert bei 50 Prozent festzulegen.

Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, auf das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einzutreten (13.025). Die Detailberatung erfolgt an einer der kommenden Sitzungen. Mit dieser Revision soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Überwachungen nicht durch die Verwendung moderner Technologien (beispielsweise durch die verschlüsselte Internettelefonie) verhindert werden können. Das Ziel besteht nicht darin, mehr, sondern darin, besser zu überwachen. Deshalb soll das geltende Recht an die technischen Entwicklungen der letzten Jahre und soweit wie möglich an die voraussichtlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet angepasst werden.

Sanierungsrecht

Die Kommission hat sich mit den verbleibenden Differenzen in der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (10.077) auseinandergesetzt. Sie beantragt, bis auf zwei Ausnahmen den Beschlüssen zu folgen, die der Nationalrat in der Sondersession im April gefasst hat: Einstimmig spricht sie sich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Beweislastumkehr (paulianische Anfechtung; Art. 286 und 288 SchKG) aus. Ohne Gegenstimme bei 2 Enthaltungen will sie zudem an den vom Bundesrat vorgesehenen Kompetenzen des Gläubigerausschusses festhalten (Art. 295a Abs. 3 und 298 Abs. 2 SchKG). Bei Artikel 333b OR (Übernahme des Arbeitsverhältnisses in Falle eines Betriebsübergangs bei Insolvenz) hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen entschieden, sich dem Nationalrat anzuschliessen; eine Minderheit spricht sich hier für die Version des Bundesrates aus.

Konsumentenschutz

In Umsetzung zweier parlamentarischer Initiativen hatte die Kommission Vorentwürfe zur Änderung insbesondere des Obligationenrechts ausgearbeitet. Die Initiativen fordern die Einführung eines Widerrufsrechts beim Telefonverkauf (06.441) sowie die Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag (07.500). Zu den Vorentwürfen wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die Kommission nahm nun Kenntnis von den Ergebnissen dieser Vernehmlassungsverfahren (siehe dazu den entsprechenden Bericht zur Initiative 06.441 sowie den Bericht zur Initiative 07.500). Einstimmig beschloss die Kommission im Anschluss, dem Ständerat einen Entwurf zur Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag zu unterbreiten. Betreffend die parlamentarische Initiative 06.441 ist die Kommission trotz Kritik in der Vernehmlassung mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung weiterhin der Ansicht, dass auch in Bezug auf den Onlinehandel gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Über die Ausgestaltung dieser Vorlage wird die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Geldwäscherei (12.065)

Die Kommission hat sich bei der einzigen verbleibenden Differenz zwischen den beiden Kammern dem Nationalrat angeschlossen.

Zuwendungen von Unternehmen an politische Akteure

Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, einer parlamentarischen Initiative (12.499) Folge zu geben, welche insbesondere die Offenlegung der Gesamtsumme der finanziellen Zuwendungen eines börsenkotierten oder staatlich kontrollierten Unternehmens an politische Akteure fordert.

Firmenrecht

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion 12.3727 anzunehmen, welche eine Modernisierung des Firmenrechts verlangt, um die Unternehmensnachfolge zu vereinfachen.

Die Kommission hat am 2. und 3. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

 

Bern, 3. Mai 2013  Parlamentsdienste