Lex Weber
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates stimmt der Gesetzesvorlage des Bundesrates weitgehend zu, beantragt aber einige wenige Änderungen. So spricht sie sich gegen die Umnutzung von Hotelbetrieben in Zweitwohnungen aus, will aber die Vergrösserung von Zweitwohnungen ermöglichen, die vor dem 11. März 2012 erstellt wurden.

​Die Kommission hat das neue Bundesgesetz über Zweitwohnungen (14.023) geprüft, mit dem der in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 angenommene Verfassungsartikel umgesetzt wird. Sie hat die Vorlage in gewissen Punkten verschärft; so beantragt sie mit 7 zu 5 Stimmen, die Regelung, wonach seit mindestens 25 Jahren bewirtschaftete Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden können, zu streichen (Art. 9). Eine Minderheit will an dieser Möglichkeit festhalten. Die Kommission will zudem ausdrücklich ausschliessen, dass Gemeinden Bauvorhaben bewilligen können, die zu einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent führen würden (Art. 6).

In anderen Punkten beantragt die Kommission eine Lockerung der Bedingungen. So sieht der Entwurf des Bundesrates vor, dass die Art der Wohnnutzung bei altrechtlichen Wohnungen frei ist und solche Wohnungen erneuert, umgebaut und wieder aufgebaut werden können (Art. 12). Wenn diese als Zweitwohnung benutzt werden, dürfen sie gemäss Entwurf des Bundesrates nicht erweitert werden. Nach Auffassung der Kommission hingegen sollte eine Vergrösserung um maximal 30 Prozent der ursprünglichen Nutzfläche (höchstens aber 30 m2) bewilligt werden können, sofern dadurch keine zusätzliche Wohnung entsteht. Sie hat den entsprechenden Antrag mit 8 zu 4 Stimmen angenommen. Eine Minderheit sprach sich dagegen aus.

Artikel 9 des Entwurfs sieht vor, dass Hotelbetriebe neue Wohnungen erstellen können, wenn deren Ertrag dazu dient, den eigenen Betrieb zu finanzieren. Die Kommission beantragt, den Anteil dieser Wohnungen an der gesamten Hauptnutzfläche von 20 auf 33 Prozent anzuheben.

Bei der Ausnahme für den Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen (Art. 8) beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, den Kantonen bei der Bezeichnung der Gebiete, in denen solche Wohnungen zulässig sind, grösseren Handlungsspielraum zu geben und diese Gebiete nicht auf touristisch schwach genutzte Regionen zu beschränken. Eine Minderheit sprach sich gegen diesen Entscheid aus.

Schliesslich sieht die Vorlage des Bundesrates vor, dass Zweitwohnungen in geschützten Bauten innerhalb der Bauzone erstellt werden dürfen. Die Kommission sprach sich mit 7 zu 5 Stimmen dafür aus, dass solche Bewilligungen nicht nur bei geschützten Baudenkmälern, sondern auch bei erhaltenswerten Bauten erteilt werden sollen. Mit dieser Massnahme will die Kommission den Abwanderungsgebieten entgegen kommen. Eine Minderheit sprach sich gegen diese Erweiterung des Geltungsbereichs aus.

Gewisse Detailpunkte bedürfen weitere Abklärungen und werden entsprechend an der nächsten Kommissionssitzung vor der Herbstsession geprüft.

Zudem beantragt die Kommission ihrem Rat, der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Favre (09.469) zur Unterstützung von bestockten Weiden (Wytweiden) keine Folge zu geben. Die Ziele der Initiative würden durch die Umsetzung der neuen Agrarpolitik 2014-2017 und der Revision des Waldgesetzes bereits erreicht.

Die Kommission hat am 14./15. August 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Bern, 15. August 2014 Parlamentsdienste