Die Armeebotschaft 2018 (18.022) befindet sich in der
Differenzbereinigung. Umstritten ist der Kredit für den ballistischen
Körperschutz, der Teil des Rüstungsprogramms 2018 ist. Die Kommissionsmehrheit
will am Beschluss festhalten, den vollen Betrag von 199,2 Millionen zu
sprechen. Für sie überwiegt die Notwendigkeit, jedem einzelnen Armeeangehörigen
(AdA) einen angemessenen Körperschutz zu gewährleisten. Zudem sei der Grundsatz
der Vollausrüstung zu respektieren und die maximale Flexibilität bei der
Verwendung der Schutzwesten zu wahren. Dies umso mehr, weil die Armee mit der
neusten Reform weiter verkleinert wurde und im Krisenfall kaum mehr zusätzliche
Schutzwesten beschafft werden könnten.
Zwei Minderheiten beantragen Kürzungen. Ein Antrag wollte
den Kredit für den ballistischen Körperschutz halbieren, wie ursprünglich vom
Ständerat beschlossen. Gemäss dieser Minderheit könne mit keinem realistischen
Bedrohungsszenario gerechtfertigt werden, weshalb die gesamte Truppe
gleichzeitig mit Schutzwesten ausgestattet werden müsse. Zudem handle es sich
bei den Schutzwesten um Korpsmaterial, das nur für den Einsatz abgegeben werde.
Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Eine weitere Minderheit beantragte, dem in der Herbstsession
vom Ständerat beschlossenen Kompromissvorschlag zuzustimmen. Der Vorteil dieser
Kreditkürzung um 29.2 Millionen erlaube, dass sämtliche sich im Einsatz
befindenden AdA mit einer Schutzweste ausgerüstet werden könnten. Es würde
einzig auf die 15'000 Schutzwesten umfassende Umlaufreserve verzichtet, was
vertretbar und mit dem Einsatzkonzept der Armee im Einklang stehe. Dieser
Antrag wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Die Differenzbereinigung ist für die Wintersession
vorgesehen.
Sicherheit an Sportveranstaltungen
Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die SiK-N ihrem Rat, das
Übereinkommen des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit,
Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen
Sportveranstaltungen zu genehmigen (18.059). Die Kommissionsmehrheit
befürwortet eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, weil
namentlich Hooliganismus auch ein internationales Problem darstellt. Zudem
begrüsst die Mehrheit, dass das Übereinkommen neben Sicherheits- und
Schutzmassnahmen auch auf präventive Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt setzt.
So werde die Schweiz insbesondere davon profitieren können, dass künftig
weitere Staaten ebenfalls Ausreisebeschränkungen verfügen können. Die
Minderheit lehnt das neue Übereinkommen ab. Dieses entwickle sich in eine
falsche Richtung. Statt auf Deeskalation zu setzen, müssten Hooligans mit aller
Härte des Gesetzes angefasst werden. Bei offenen Grenzen seien
Ausreisebeschränkungen überdies nutzlos.
Einstimmig spricht sich die SiK-N hingegen für das Abkommen
mit Bulgarien über die polizeiliche Zusammenarbeit (18.058) aus. Die
Kommission befürwortet die Intensivierung der Zusammenarbeit, zumal dadurch
insbesondere der polizeiliche Informationsaustausch beschleunigt und die
Ermittlungsarbeit gestärkt werden können, was zur inneren Sicherheit der
Schweiz beiträgt. Weiter ergänzt das Abkommen mit Bulgarien das bereits
bestehende Vertragsnetz der Schweizer Polizei mit den Staaten in Südosteuropa.
Überdies behandelte die SiK-N zwei Parlamentarische
Initiativen (Pa.Iv). Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat,
der Pa.Iv. Vogt 17.474 keine Folge zu geben. Diese Initiative will die
Bundesverfassung dahingehend ändern, dass die Militärdienstpflicht den Bestand
der Armee sichert und gleichzeitig das freie Wahlrecht zugunsten des zivilen
Ersatzdienstes abgeschafft wird. Die Mehrheit der Kommission erachtet eine
solche Verfassungsänderung als unangemessen und möchte Massnahmen zur Änderung
des Zivildienstgesetzes im Rahmen der entsprechenden Vorlage des Bundesrates
erörtern, die nächstens dem Parlament unterbreitet wird. Die Minderheit
hingegen sieht dringenden und umfassenden Handlungsbedarf.
Mit 15 zu 9 Stimmen beschloss die SiK-N zudem, ihrem Rat zu
beantragen auch der Pa.Iv. Addor 17.485 keine Folge zu geben. Die
Initiative will im Militärgesetz präzisieren, dass allein
evangelisch-reformierte, römisch-katholische und christkatholische
Seelsorger/Innen mit der Seelsorge in der Armee betraut werden können. Die
Kommissionsmehrheit sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Überdies
verweist sie insbesondere auf das verfassungsmässige Recht der Glaubensfreiheit
und unterstreicht, dass Angehörige der Armee (AdA) ungeachtet ihres Glaubens
das Recht auf seelsorgerische Betreuung durch die Armeeseelsorge hätten. Die
Minderheit verweist auf die Zunahme muslimischer AdA, mögliche damit verbundene
zukünftige Probleme sowie auf die aus ihrer Sicht lückenhafte gesetzliche
Grundlage. Um Klarheit zu schaffen, brauche es eine Gesetzesänderung.
Der Nationalrat wird die erwähnten Geschäfte voraussichtlich
in der Wintersession behandeln.
Schliesslich lehnte die SiK-N mit 16 zu 9 Stimmen einen
Antrag ab, an der nächsten Sitzung Anhörungen zu den sicherheitsrelevanten
Aspekten des UNO-Migrationspakts durchzuführen.
Die Kommission hat am 29./30. Oktober 2018 unter dem Vorsitz
von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Guy
Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.