Nachdem der Bundesrat beschlossen hatte, die Aussenpolitischen Kommissionen zum institutionellen Rahmenabkommen zu konsultieren, führte die APK-S an ihrer Sitzung vom 31. Januar/1. Februar 2019 sowie am 18. Februar 2019 erste Diskussionen über die Ergebnisse der Verhandlungen. An der gestrigen Sitzung hat die APK-S ihre Beratung in Anwesenheit des Vorstehers des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, fortgesetzt und zu Ende geführt. Ihre wichtigsten Überlegungen und Argumente hat die Kommission in einem
Antwortschreiben an den Bundesrat zusammengefasst.
Differenz beim 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (18.067)
Im Rahmen der Differenzbereinigung hat sich die APK-S erneut mit dem zweiten Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion) sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration) beschäftigt.
Der Nationalrat hat das Geschäft in der Frühjahrssession beraten und zwei Differenzen zum Ständeratsbeschluss aus der Wintersession 2018 geschaffen. Die erste Differenz betrifft die Verteilung der finanziellen Mittel auf die beiden Rahmenkredite. Während der Ständerat diesbezüglich dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist, beschloss der Nationalrat, 190 Millionen Franken vom Rahmenkredit Kohäsion in den Rahmenkredit Migration zu verschieben. Die zweite Differenz bildet eine vom Nationalrat neu eingefügte Bestimmung, welche vom Bundesrat verlangt, dem Parlament spätestens 2020 einen Kredit zur erneuten Assoziierung der Schweiz am EU-Programm zur Bildungsförderung (Erasmus+) zu beantragen.
Die APK-S hat sich bei beiden Differenzen einstimmig entschieden, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.
Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Agentur für den Betrieb von IT-Grosssystemen (eu-LISA; 19.017)
Im Dezember 2016 hat die Schweiz die EU-Verordnung zur Errichtung der Agentur eu-LISA als Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands übernommen. Diese Verordnung sieht vor, dass die Modalitäten der effektiven Beteiligung der Schweiz noch festzulegen sind. Zu diesem Zweck ist eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und den anderen assoziierten Staaten einerseits und der EU andererseits ausgehandelt worden. Diese regelt die Art und den Umfang der Länderbeteiligung und enthält insbesondere Bestimmungen zu Finanzbeiträgen, Personal und Stimmrechten. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Genehmigung der Vereinbarung zur Beteiligung an eu-LISA.
Die APK-S hat sich über eu-LISA und insbesondere zum Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Schweiz informieren lassen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und beantragt dem Ständerat ebenfalls einstimmig, den Entwurf des Bundesrates unverändert zu genehmigen.
Kommissionspostulat zur Rückerstattung von Potentatengeldern
Die APK-S hat mit 8 zu 1 Stimmen entschieden, ein Kommissionspostulat einzureichen, mit welchem der Bundesrat aufgefordert wird, neue Bestimmungen zur Betreuung der Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten zu prüfen. Diese neuen Bestimmungen sollen es den Justiz- bzw. den an der Rechtshilfe beteiligten Behörden ermöglichen, das EDA mit der Betreuung der Rückerstattungen zu beauftragen, die sie im Rahmen von Straf- und Rechtshilfeverfahren anordnen.
Weitere Themen
Nachdem der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch 3. April 2019 sein weiteres Vorgehen zum Kernwaffenverbotsvertrag festgelegt hat, hat sich die Kommission über die diesbezüglichen Beweggründe eingehend informieren lassen. Einige Stimmen aus der Kommission gaben ihrem Erstaunen darüber Ausdruck, dass dieses Vorgehen sich komplett gegen den ausdrücklichen Willen der beiden Kammern stellt.