Die GPK-N veröffentlichte 2019 einen Inspektionsbericht zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Dieser stützte sich auf die Ergebnisse einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK). Die Kommission erkannte im Rahmen ihrer damaligen Arbeiten Verbesserungspotenzial bei der Nutzung der Querschnittskompetenzen, der Nutzung der sozialen Medien sowie der Kostentransparenz und richtete sieben Empfehlungen an den Bundesrat.
Zwischen 2022 und 2026 informierte sie sich regelmässig über die Umsetzung ihrer Empfehlungen. Das Ergebnis dieser Arbeiten legt sie in ihrem heute veröffentlichten Bericht dar.
Weitgehend positive Bilanz
Die GPK-N zieht eine positive Bilanz der Umsetzung ihrer sieben Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Sie hält fest, dass der Bundesrat im Nachgang zum Bericht der GPK-N verschiedene Massnahmen ergriffen hat, um die Einheitlichkeit, die Wirksamkeit und die Transparenz der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes zu stärken.
Nutzung der Querschnittskompetenzen
Die Kommission begrüsst, dass der Austausch und die Nutzung der Querschnittskompetenzen gefördert wurden, wie sie es in ihrem Bericht von 2019 empfohlen hatte. Sie hält insbesondere fest, dass die Rolle der Konferenz der Informationsdienste des Bundes (KID) gestärkt und ein zentralisiertes audiovisuelles Zentrum, das der Bundeskanzlei (BK) angegliedert ist, geschaffen wurde. Die für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Einheiten tauschen sich inzwischen regelmässig aus.
Optimierungspotenzial sieht die GPK-N allerdings noch dabei, wie sich die Departemente in den Austausch der KID über strategische Fragen einbringen und wie die strategischen Entscheide innerhalb der Departemente weitergegeben werden. Sie begrüsst die Absicht der BK, die Rolle des Webforums Bund zu überdenken, und ersucht den Bundesrat, den Auftrag und die Leitlinien dieses Gremiums in einem formellen Dokument festzuhalten. Verbesserungspotenzial sieht die Kommission noch in Bezug auf die gemeinsame Nutzung von technischen Systemen im Bereich der Kommunikation, namentlich der Mediathek des Zentrums Digitale Medien der Armee (DMA).
Kommunikationskonzepte der Departemente bilden Grundlage für einheitliche Kommunikation
Die GPK-N nimmt erfreut zur Kenntnis, dass entsprechend ihrer Empfehlung von 2019 inzwischen alle Departemente eigene Leitlinien («Kommunikationskonzepte») erarbeitet haben, die Mindestvorgaben für die wichtigsten Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Sie ist der Ansicht, dass der Bund damit über eine ausreichende Grundlage für eine einheitliche Kommunikation verfügt, dabei aber gleichzeitig die Autonomie der Departemente bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit gewahrt bleibt. Die Kommission ersucht den Bundesrat jedoch, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die in der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes tätig sind, diese Kommunikationsleitlinien auch kennen.
Periodisch erscheinende Publikationen des Bundes und Nutzung der sozialen Medien
Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Empfehlung der Kommission zur verstärkten Digitalisierung der periodisch erscheinenden Publikationen des Bundes umzusetzen. Der gewählte Ansatz ist pragmatisch und berücksichtigt die Entwicklung des Medienkonsumverhaltens. Die GPK-N hat zur Kenntnis genommen, dass sich das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und die involvierten Einheiten regelmässig über die Publikationsformen austauschen.
Die Kommission begrüsst im Weiteren, dass der Bundesrat im Jahr 2021 die Strategie «soziale Medien» verabschiedet hat sowie dass die Departemente und die BK ihre Social-Media-Aktivitäten und deren Wirkung überwachen und regelmässig evaluieren. Allerdings ist sie der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang, insbesondere bei den Analysetools, verstärkt Synergien genutzt werden könnten. Sie ist ausserdem der Ansicht, dass die ethischen und sicherheitstechnischen Herausforderungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgt werden müssen und nötigenfalls das einschlägige Recht anzupassen ist.
Kostenentwicklung und Mittelkürzungen
Der Bundesrat verfolgt – wie von der Kommission empfohlen – aufmerksam die Entwicklung der Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, gerade auch in Anbetracht der Krisen, die der Bund in jüngerer Zeit zu bewältigen hatte. Die GPK-N begrüsst die Massnahmen, die zur Bewältigung der zusätzlichen Kommunikationsaufgaben ergriffen wurden, namentlich die befristete Anstellung von weiterem Personal, und die Redimensionierung der Kommunikationstätigkeit nach der Krise. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang auch Kenntnis genommen vom Konzept des Bundesrates zur Umsetzung der Mittelkürzungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Finanzplan 2027–2029, ohne sich allerdings eingehender mit den möglichen Folgen für die Öffentlichkeitsarbeit zu befassen.
Vor diesem Hintergrund hat die GPK-N beschlossen, ihre Nachkontrolle und ihre Arbeiten zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundes abzuschliessen.
Die Kommission hat am 26. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Wismer-Felder (Die Mitte, LU) in Bern getagt.