Wie bereits bei früheren Wahlen muss der Zugang für Medienschaffende ins Parlamentsgebäude bei der Ersatzwahl vom 20. September 2017 wiederum beschränkt werden. Dies aufgrund einer Weisung der Verwaltungsdelegation vom November 2009.

​Bundesratswahlen sind mit einer grossen Medienpräsenz verbunden. Deshalb hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte im November 2009 ein Grundlagekonzept für Medienakkreditierungen bei Bundesratswahlen verabschiedet. Seither werden die Akkreditierungen für Medienschaffende aufgrund von Kontingenten vergeben. Dies gilt wiederum für die Ersatzwahl von Bundesrat Didier Burkhalter vom 20. September 2017.

Allgemeine Informationen

  • Es werden keine Anmeldeformulare, Weisungen und Merkblätter verschickt. Die Unterlagen sind auf www.parlament.ch in der Rubrik «Services» zu finden. Anmeldefrist für die Akkreditierung ist der 28. August 2017. Später eingesandte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
  • Ausgefüllte Akkreditierungsformulare sind per E-mail zu retournieren an: information@parl.admin.ch
  • Akkreditierungsbestätigungen werden nur per E-mail versandt.
  • Es werden keine Zutrittsausweise verschickt. Die Badges können ab dem
    13. September 2017 gegen Vorweisen der Akkreditierungsbestätigung sowie eines amtlichen Ausweises/Presseausweises im Medienzentrum (Empfangsdesk, 9 - 12 und 14 - 17 Uhr) abgeholt werden. Am Wahltag können die Ausweise am gleichen Ort ab 6.30 Uhr in Empfang genommen werden. «Sammelabholungen» durch eine Vertreterin/Vertreter des entsprechenden Mediums sind möglich.
  • Tagesaktuelle Fotos von den Bundesratswahlen werden auf Flickr publiziert. Ebenfalls können Videosequenzen im Rohschnitt, produziert durch die SRG SSR, bezogen werden. Der Link wird am Wahltag auf parlament.ch publiziert.
  • Die Parlamentsdienste bieten ausser einem WLAN-Zugang keine Infrastruktur an. Elektronische Medien, die eine Internet-Leitung benötigen, sind gebeten direkt mit Swisscom Event & Media Solutions, Tel. 0800 22 40 40, Kontakt aufzunehmen.
  • Es ist nicht gestattet, ein eigenes Drahtlosnetzwerk einzurichten.

Im Parlamentsgebäude gibt es am Wahltag keine Arbeitsplätze. Für Vertreterinnen und Vertreter der privaten elektronischen Medien werden im Medienzentrum rund 20 Arbeitsplätze eingerichtet. Die interessierten Medien können sich nach Erhalt der Akkreditierungsbestätigung bis spätestens 13. September 2017 direkt an Peter Tuor, Betriebsleiter Medienzentrum, wenden 058 469 17 38, medienzentrum@bk.admin.ch

  • Die Plätze auf den Pressetribünen werden von der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) fest zugeteilt. Kontakt: Adrian Camartin, Vorstandsmitglied VBJ; adrian.camartin@rtr.ch; 031 326 33 92. Film-, Foto- und Tonaufnahmen von der Tribüne aus sind nicht gestattet.

Informationen für:

Fest akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten

  • Permanent akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten mit (vormals C-Ausweis) benötigen keinen Spezialausweis (Liste Bundeskanzlei, Stand August 2017)
  • Sie tragen am Wahltag ihren Badge sichtbar auf sich.
  • Inhaberinnen und Inhaber von Ausweisen für eine erleichterte Tagesakkreditierung (vormals C1-Ausweise) fallen unter die Kontingentierung und müssen einen Spezialausweis beantragen (Liste Bundeskanzlei, Stand August 2017).

Bundeshausfotografinnen und -fotografen

  • 8 fest akkreditierte Bundeshausfotografen (plus Fotografin im Auftrag der Parlamentsdienste) bilden einen Pool. Eine Person aus dem Pool fotografiert auch im Auftrag der Parlamentsdienste. Für die Koordination des Pools ist Peter Schneider, Vorstandsmitglied der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) zuständig. Kontakt: pschneider@keystone.ch. Die Namen der Fotografen müssen bis spätestens am 13. September 2017 dem Ressort Information gemeldet werden: information@parl.admin.ch.
  • Die Saalfotografinnen und -fotografen erhalten einen zusätzlichen Ausweis, der gegen Unterschrift beim Ressort Information (Parlamentsgebäude Büro 224) abgeholt werden kann.
  • Die anderen fest akkreditierten Bundeshausfotografen haben zum Parlamentsgebäude Zutritt, nicht aber in den Nationalratssaal. Sie benötigen keinen Spezialausweis. Sie tragen am Wahltag ihren Zutrittsausweis sichtbar auf sich.
  • Es gibt kein zusätzliches Kontingent für Fotografinnen und Fotografen.

Print-Medien

  • Pro Printmedium 1 Akkreditierung. Es stehen max. 36 Akkreditierungen zur Verfügung. Dabei gelten bei der Vergabe folgende Regeln:
    1. Priorität:
    Tagespresse oder Regionalzeitungen aus den Heimatkantonen der zur Wahl stehenden, offiziell nominierten, Kandidierenden.
    2. Priorität:
    Sonntagszeitungen, weitere Wochenpublikationen.
  • Fachpublikationen sowie die Vereins- und Parteipresse haben keinen Anspruch auf einen Spezialausweis.

Online-Medien; inkl. Internet-Radio/TV

  • Für Online-Medien sind maximal 20 Spezialausweise reserviert.
  • Pro Medium werden maximal 2 Spezialausweise abgegeben.
  • Gemeinsame Plattformen wie zum Beispiel «Newsnetz» gelten als 1 Medium.
  • Für Online-Medien mit TV-Kameras sind die 4 Nischen im ersten Stock, Seite Zentrales Sekretariat und Café «Zeitungszimmer» reserviert. Interessierte Medien können sich nach Erhalt der Akkreditierungsbestätigung beim Ressort Information information@parl.admin.ch  oder 058 322 99 10 melden.

Private elektronische Medien

Privat-Radios

  • Den Privat-Radios stehen insgesamt 24 Spezialausweise zur Verfügung.
  • Pro UKW-konzessionierte Radiostation wird 1 Spezialausweis abgegeben.
  • Überzählige Ausweise werden gemäss Höreranteil (Mediapulse) verteilt.
  • Es sind keine technischen Installationen im Parlamentsgebäude möglich.
  • Für permanent akkreditierte Medienschaffende ist das Zimmer 2 reserviert.

Privat-TV

  • Maximal 24 Badges (journalistisch tätige Mitarbeitende).
  • Einzelne Stationen erhalten maximal zwei Akkreditierungen. Priorität haben Medien, die nicht an einem Pool beteiligt sind. Der Zutritt für Pools wird separat geregelt.
  • Für Live-Sendungen von Privat-TV-Pools steht gemäss Weisungen der Verwaltungsdelegation das Ständerats-Vorzimmer Ost zur Verfügung.
  • Privat-TV-Stationen, die einen Pool bilden wollen, sind gebeten, bis zum 24. August 2017 mit dem Ressort Information Kontakt aufzunehmen: information@parl.admin.ch oder 058 322 99 10.

Wichtig: Für die Koordination der Frequenzen ist das Produktionszentrum Bundeshaus zuständig.
Kontakt: Andreas Litmanowitsch, andreas.litmanowitsch@srgssr.ch; 031 326 33 21.

SRG SSR

  • Der Zutritt für den Host Broadcaster SRG SSR wird separat geregelt.