Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat die Beratung zweier Verkehrsvorlagen mit einer Anhörung begonnen. Nach dem Austausch mit der Verwaltung über prozessuale und projektbezogene Fragen ist sie mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Nationalstrassen-Vorlage 23.032 eingetreten (Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz). Im Rahmen der Detailberatung war sich die Kommission darin einig, dem Zahlungsrahmen für die Betriebs- und Unterhaltsarbeiten von 8,787 Milliarden Franken zuzustimmen. Anlass zur Diskussion boten die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kapazitätserweiterungen im Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023. Die Kommissionsmehrheit unterstützt indes den Beschluss des Nationalrates. Sie unterstreicht die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für die Wirtschaft und vertritt die Meinung, dass dadurch das Stauvorkommen reduziert und zudem durch die Ergänzung in der Westschweiz eine regional ausgewogene Vorlage sichergestellt werden kann. Eine Minderheit lehnt einen weiteren Ausbau auf den Abschnitten zwischen Wankdorf – Schönbühl und Schönbühl – Kirchberg (Art.1 Abs. 2. Bst. a und b) hingegen ab und verweist dabei auf klimapolitische Überlegungen sowie auf regionale Widerstände. Diskutiert wurde auch über die vom Nationalrat beschlossene zusätzliche Kapazitätserweiterung beim Abschnitt Le Vengeron – Coppet – Nyon und die damit verbundene Krediterhöhung um 0,911 auf 5,265 Milliarden Franken. Unter Vorbehalt eines entsprechenden Bundesratsbeschlusses stimmte die KVF-S dieser Kapazitätserweiterung mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. In der Gesamtabstimmung hat die KVF-S alle vier Bundesbeschlüsse angenommen.
Weiter ist die Kommission einstimmig auf den Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (23.033) eingetreten. Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat Beiträge von insgesamt 1,581 Milliarden Franken, um damit Infrastrukturprojekte im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie für den Velo- und Fussverkehr zu unterstützen. Die Kommission lehnt die vom Nationalrat zusätzlich beschlossene Aufnahme des Strassentunnels Moscia-Acapulco in das Programm einstimmig ab (Art. 3 Abs. 2). Sie spricht sich dagegen aus, das Projekt ausserhalb des ordentlichen Verfahrens über den parlamentarischen Weg ins Agglomerationsprogramm aufzunehmen. Weiter hat die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, am Abzug von fünf Prozent auf dem Beitragssatz des Bundes festzuhalten, während eine Minderheit davon absehen möchte. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Anwendung des Abzugs für richtig, wenn Massnahmen vorhergehender Programmgenerationen ungenügend umgesetzt wurden.
Die Kommission begrüsst die Schaffung eines eindeutigen Rechtsrahmens für die europäische Binnenschifffahrt sowie eine Verstärkung des Umweltschutzes der Binnengewässer. Im Rahmen des Geschäftes 23.036, auf das die Kommission einstimmig eingetreten ist, beantragt der Bundesrat die Genehmigung betreffend zwei internationale Übereinkommen in diesem Bereich.
Das erste ist das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012). Mit dieser Neuauflage soll insbesondere der Teuerung der letzten 30 Jahre Rechnung getragen werden. Die Kommission befürwortet, Schweizerische Binnengewässer vom Geltungsbereich des Übereinkommens auszunehmen, wie auch die mit der Umsetzung verbundene Anpassung des Seeschifffahrtsgesetzes. Sie spricht sich in der Gesamtabstimmung einstimmig für die Vorlage aus. Damit soll das Übereinkommen genehmigt und der Bundesrat ermächtigt werden, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen zu erklären.
Beim zweiten Übereinkommen handelt es sich um das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI). Dieses soll dahingehend geändert werden, dass neben dem Verbot der Einleitung von festen und flüssigen Abfällen ins Wasser neu ebenfalls die Einleitung flüchtiger Schadstoffe verboten werden. Die Kommission spricht sich in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig für diese Änderung und damit für die Vorlage aus, mit der das geänderte Übereinkommen genehmigt und der Bundesrat ermächtigt werden soll, die Änderungen des Übereinkommens zu ratifizieren. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.
Die Binnenschifffahrt thematisierte die Kommission auch bei einem weiteren Geschäft. So nahm sie den Bericht des Bundesrates vom 16. Dezember 2022 in Erfüllung des Postulates Janiak Verstärkte Regulierung der EU im Bereich der internationalen Rheinschifffahrt. Interessenwahrung der Schweiz (18.3750) zur Kenntnis.
Die Kommission hat am 29. und 30. Juni 2023 im Heimatkanton ihres Präsidenten, Ständerat Hans Wicki (FDP-Liberale/NW) getagt. Von Beckenried aus, wo die Sitzung stattfand, erkundete die KVF-S den Kanton zu Wasser, zu Land und aus der Luft (Seilbahn).