Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur (23.054) eingetreten. Ursprünglich hatte der Bundesrat neben einer Änderung der Finanzierungspraxis zusätzliche Beiträge in der Höhe von 40 Millionen Franken vorgeschlagen. Der Nationalrat hat anlässlich der Wintersession beschlossen, zusätzlich zu den festgelegten Beiträgen für die drei Autoverlade von nationaler Bedeutung (Lötschberg, Vereina und Furka) auch dem Simplontunnel nationale Bedeutung zuzumessen und den Kredit für die notwendigen Massnahmen am Simplon um 6 Millionen Franken zu erhöhen. Die KVF-S befürwortet die Berücksichtigung des Simplons ebenfalls und beantragt ihrem Rat entsprechend mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
Ausserdem hat die KVF-S eine erste Diskussion über die Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) (23.063) geführt. Da für die Kommission in verschiedensten Punkten noch Klärungsbedarf besteht, möchte sie das Geschäft an einer nächsten Sitzung erneut aufnehmen und Anhörungen durchführen.
Des Weiteren beantragt die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin, die Motion Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten (21.4595) abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die geforderte stärkere politische Kontrolle die Post in ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu stark einschränken würde. Ausserdem weist sie darauf hin, dass in diesem Bereich bereits verschiedene Aufträge an den Bundesrat erteilt wurden. Eine Minderheit hingegen ist der Meinung, dass die Post künftig vor Akquisitionen ausserhalb ihres Kernauftrags mit einer gewissen finanziellen Tragweite die Genehmigung durch den Bundesrat einholen sollte und beantragt daher die Annahme der Motion.
Ausserdem hat die KVF-S Preisobergrenzen für das internationale Roaming beraten und beantragt ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 21.4627 zur Ablehnung. Sie geht mit dem Bundesrat einig, dass der rechtliche Rahmen keine Preisobergrenzen durch einen unilateralen Beschluss zulässt.
Zudem hat sich die Kommission mit Motionen im Bereich des Strassenverkehrs auseinandergesetzt. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die KVF-S ihrem Rat die Annahme der Motion 22.3078, welche die Umrüstung von Gebrauchtwagen von Verbrennungs- auf Elektromotoren erleichtern soll. Nach eingehender Diskussion beantragt die KVF-S ihrem Rat ausserdem mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 21.4516 anzunehmen, da sie der Ansicht ist, dass die Hierarchie des Strassennetzes inner- und ausserorts im Strassenverkehrsgesetz präzisiert werden soll. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion. Des Weiteren beantragt die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin die Annahme der Motion 23.3677, welche genauere Statistiken über die Anzahl der Motofahrzeuge in der Schweiz ermöglichen will. Eine Kommissionsminderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Schliesslich hat die KVF-S die Eckwerte zur Ausarbeitung eines Berichts- und Erlassentwurfs zu den beiden parlamentarischen Initiativen über die Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) und die Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417) festgesetzt. Ebenso hat sie der Verwaltung den Auftrag erteilt, diese Entwürfe entsprechend auszuarbeiten, und zudem einen Zeitplan festgelegt, der es ermöglichen sollte, noch im dritten Quartal die Vernehmlassung zu eröffnen.