Die Kommission weist darauf hin, dass zwischen dem Mandat von Herrn Ständerat Chiesa und seiner leitenden Position innerhalb seiner Partei und insbesondere der Organisation des eidgenössischen Wahlkampfes ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Im Laufe der genannten Wahlen wurde Herr Chiesa überdies in den Ständerat wiedergewählt. Demnach erachtet die Kommission den unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit als gegeben und ist ohne Gegenantrag auf das Gesuch eingetreten.
Anschliessend hat die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen beschlossen, die Immunität von Ständerat Marco Chiesa nicht aufzuheben. Sie führt aus, die freie Meinungsäusserung und -bildung sei im Rahmen des demokratischen Wahlkampfes von herausragender Bedeutung. Dies umfasse nach Ansicht der Kommission auch potentiell polarisierende Aussagen. Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auch auf die bisherige Praxis der für die Aufhebung der Immunität zuständigen Kommissionen in ähnlich gelagerten Fällen (13.190; 12.191).
Die Kommission kommt deshalb zum Schluss, dass vorliegend im Rahmen der Interessenabwägung die institutionellen Interessen (öffentliches Interesse an der Funktionsfähigkeit des Parlaments) gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung überwiegen.
Die Kommission hat am 7./8. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.