Die Kommission setzt mit der Vorlage die parlamentarische Initiative Zopfi 21.464 «Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG an die heutige Realität zur Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit» um. Sie schlägt die Aufhebung von Artikel 276 Ziffer 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches vor und verzichtet darauf, anders als von der Initiative ursprünglich gefordert, auch das Militärstrafgesetz anzupassen. Zivilpersonen müssten damit in Friedenszeiten keine Strafverfolgung mehr befürchten, wenn sie zur Verletzung von militärischen Pflichten aufrufen. Im Falle des Aktivdienstes und für Militärangehörige bleibt die Strafbarkeit bestehen. Die Kommission bekennt sich mit der vorgeschlagenen Anpassung zu einer Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit und berücksichtigt gleichzeitig die Bedeutung des Wehrwillens.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 27. August 2026. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version):
info.strafrecht@bj.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der Bundesverwaltung abgerufen werden.