Der indirekte Gegenvorschlag «Pa. Iv. Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität (19.401)» umfasst ein Gesetz und drei Bundesbeschlüsse mit folgenden Elementen: Die Kantone sollen den Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen vorgeben, wie viele Ausbildungsplätze diese für Absolventinnen einer Höheren Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) bereitstellen. Im Gegenzug sollen sich Bund und Kantone an den ungedeckten Ausbildungskosten dieser Leistungserbringer beteiligen und die Ausbildungslöhne der angehenden Pflegefachleute HF und FH aufbessern. Zudem sollen die Zahl der Ausbildungsabschlüsse an Fachhochschulen erhöht und die Interprofessionalität finanziell gefördert werden. Um die Stellung der Pflegefachpersonen zu stärken, sollen diese Grundpflegeleistungen auch ohne Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin auf Kosten der Grundversicherung erbringen dürfen. Sollten die Pflegekosten überdurchschnittlich steigen, soll der Kanton die Notbremse ziehen und die Zulassung neuer Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen stoppen können.
Die Kommission schickt den Vorentwurf, zu dem diverse Anträge von Kommissionsminderheiten vorliegen, mit dem erläuternden Bericht bis am 14. August 2019 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden: