Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) empfiehlt ihrem Rat einstimmig, den Entwürfen 1 und 2 der Änderung des Militärgesetzes (25.036) zuzustimmen. Allerdings beantragt sie verschiedene Änderungen. Die Beratung des Entwurfes 3 zum Effektivbestand der Armee wird sie an der nächsten Sitzung führen.

Im Zentrum der Diskussionen zum Entwurf 1 standen die Gesamtdauer der Rekrutenschule (RS), bis wann diese spätestens zu absolvieren ist, sowie die Frage, wie viele bewaffnete Angehörige der Armee (AdA) der Bundesrat in eigener Kompetenz für Einsätze im Assistenzdienst aufbieten kann und die Regelung der Offsetgeschäfte.

Die Kommission sprach sich mit 15 zu 8 Stimmen für eine Flexibilisierung der RS-Dauer aus, präzisierte aber die Eckwerte für die Mindestdauer, die mindestens die Grundausbildung umfassen muss. Zudem beantragte die SiK-N mit 13 zu 12 Stimmen, dass die RS neu bis spätestens zum 30. Altersjahr absolviert werden muss (Art. 49). Gemäss Mehrheit soll mit der Heraufsetzung auf 30 Jahre die Umgehung der Wehrpflicht erschwert werden. Die Minderheit erachtet es als nicht zweckmässig, 30-jährige eine RS absolvieren zu lassen und verweist auf die abnehmende Tauglichkeit.

Mit 23 zu 2 Stimmen lehnte es die Kommission ab, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, eine unbegrenzte Zahl bewaffneter AdA für länger als drei Wochen dauernde Einsätze im Assistenzdienst ohne Genehmigung der Bundesversammlung aufbieten zu können, wie dies vom Ständerat beschlossen wurde. Eine solche unbeschränkte Kompetenzdelegation wäre staatspolitisch problematisch, käme einem Blankocheck an die Regierung gleich und entspreche auch nicht dem Anliegen des Bundesrates selbst. Vielmehr beantragt die SiK-N, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, die Anzahl dieser AdA von 10 auf höchsten 18 zu erhöhen (Art. 70 Abs. 3).

Auch bezüglich der Regelung von Offsetgeschäften unterstützt die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung von knappen Grundzügen im Militärgesetz. Entsprechend lehnte sie mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen den Beschluss des Ständerates ab, explizit im Gesetz festzuschreiben, welche Wirtschaftsbereiche für Kompensationsgeschäfte in Frage kommen. Mit 16 zu 9 Stimmen wurde auch ein Antrag abgelehnt, der im Gesetz verankern wollte, dass die Materialbeschaffung in enger Absprache und Koordination mit europäischen Partnern erfolgen soll. Mit dem gleichen Stimmverhältnis lehnte es die SiK-N zudem ab, auf das Instrument der Kompensationsgeschäfte zu verzichten. Zu diesen Anträgen wurden Minderheiten eingereicht.

Der Entwurf 2, die Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, war in der Kommission unbestritten.

Aus Zeitgründen musste die Beratung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO) und damit die Frage der Regelung des Effektivbestandes der Armee auf die nächste Sitzung verschoben werden. Ziel bleibt, dass die Vorlagen in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt werden können.

Mehr Personal für das Bundesamt für Polizei (fedpol) gefordert

Angesichts der aktuellen Kriminalitätslage erachtet die SiK-N die personellen Mittel des fedpol als unzureichend. Um eine wirksame Bekämpfung der schweren Kriminalität auf Bundesebene sicherzustellen, soll der Bundesrat beauftragt werden, den Personalbestand des fedpol über 10 Jahre schrittweise um 10 bis 20 Stellen pro Jahr aufzustocken und somit bis 2035 100 bis 200 zusätzliche Stellen zu schaffen. Dadurch sollen dem fedpol insbesondere mehr Ermittler, Analysten, Fachpersonen für IT-Forensik und für die internationale Zusammenarbeit zur Verfügung stehen, was aus Sicht der Kommission zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit unabdingbar ist. Die entsprechende Motion 25.3941 wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwiesen. Eine Minderheit erachtet diese Aufstockung als verfrüht und möchte vorgängig den Prüfbericht der Eidg. Finanzkontrolle sowie die vom EJPD angekündigte nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität abwarten.

SiK-N unterstützt Strategie für robuste und resiliente Gesundheitsversorgung

Mit der Motion 25.3001 soll der Bundesrat beauftragt werden, gemeinsam mit den Kantonen eine Strategie zu erarbeiten, wie das Gesundheitswesen im Krisen-, Katastrophen- und Kriegsfall eine robuste und resiliente Versorgung sicherstellen kann, und aufzeigen, wer die Kosten trägt. Die SiK-N teilt die Sorge, dass das aktuelle Gesundheitswesen in grösseren Notlagen rasch an seine Kapazitätsgrenzen stossen würde, und will diese Lücke schliessen. Einstimmig empfiehlt die
SiK-N deshalb ihrem Rat, diese Motion anzunehmen.

Gegen freiwilligen Zivildienst für Frauen und bedarfsorientiertes Dienstpflichtmodell

Die SiK-N beantragt ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Waadt (13.308) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ruft in Erinnerung, dass der Zivildienst als Ersatz für den Militärdienst vorgesehen ist, sofern ein Gewissenskonflikt vorliegt. Eine Öffnung des Zivildienstes für freiwillige Einsätze von Frauen – wie von der Standesinitiative gefordert – würde dieses Prinzip untergraben. Zudem unterstreicht die Mehrheit, dass beide Räte sich für eine schnellstmögliche Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht ausgesprochen haben und die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» (24.079) zur Ablehnung empfehlen. Im Einklang mit diesen Beschlüssen beantragt die SiK-N mit 23 zu 2 Stimmen, auch der Petition 19.2006 der Jugendsession keine Folge zu geben, die ein bedarfsorientiertes Dienstpflichtmodell für alle Schweizer Staatsangehörige fordert. Eine Minderheit erachtet es angesichts der Bedürfnisse in den Bereichen Gesundheit, Heimen und Schulen als zentral, dass Frauen freiwillig Zivildienst leisten dürfen, und verweist auf die entsprechenden positiven Erfahrungen, die in Italien und Deutschland gemacht wurden. Eine andere Minderheit unterstreicht die Wichtigkeit eines bedarfsorientierten Dienstpflichtmodells, das eine echte Gleichstellung von Mann und Frau widerspiegle und zeitgemäss sei.

Im Rahmen der Sitzung liess sich die SiK-N zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren.

Zum neusten Stand der Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A werden beide SiK voraussichtlich am 25. Juni 2025 vom Chef des VBS an einer Videokonferenz informiert.

Die Kommission hat am 23. und 24. Juni 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister, in Bern getagt.