Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will das Sponsoring von Aktivitäten des Bundes durch private Unternehmen nicht grundsätzlich verbieten.

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Minder 20.488 («Verbot der Sponsoring-Annahme durch den Bund») mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Mit der Initiative soll es der Bundesverwaltung und den Bundesbehörden untersagt werden, Sponsoring von Privatunternehmen anzunehmen, beispielsweise für nationale oder internationale Aktivitäten, Publikationen oder Anlässe wie internationale Ausstellungen. Auch wenn es den Departementen im Umgang mit dem Sponsoring gelegentlich an Kohärenz mangelt, geht das vorgeschlagene Verbot in den Augen der Kommission zu weit. Dank dem Sponsoring durch private Unternehmen kann insbesondere Steuergeld eingespart werden. Zudem hat die Verwaltung Massnahmen ergriffen, die unangemessene Entscheidungen, wie es sie in der Vergangenheit teils gab, vermeiden sollen. Das Geschäft geht somit zurück an die SPK des Ständerates, die der Initiative im Januar 2022 knapp Folge gegeben hatte.

Vorlage für die erleichterte Einbürgerung eingetragener Partnerinnen und Partner beerdigt

Im Jahr 2016 nahm der Nationalrat eine Vorlage zur Änderung der Verfassung und des Bürgerrechts an, die auf mehrere parlamentarische Initiativen zurückging (13.418, 13.419, 13.420, 13.421, 13.422) und vorsah, dass Ausländerinnen und Ausländer in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin ebenso von einer erleichterten Einbürgerung profitieren können wie Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Die beiden Räte beschlossen anschliessend, die Beratung dieses Geschäfts bis zur Abstimmung über die Vorlage «Ehe für alle» (13.468) auszusetzen. Da diese in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 angenommen wurde, müssen die Räte nun darüber befinden, ob es gerechtfertigt ist, an der Vorlage «Gleichstellung eingetragener Partnerschaften und Ehe im Einbürgerungsverfahren» festzuhalten. Nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession 2022 beschlossen hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten, hat sich nun auch die SPK-N mit dieser Frage befasst. Sie beantragt ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Da den eingetragenen Partnerinnen und Partnern nun die Ehe und damit die erleichterte Einbürgerung offensteht, würde von der Vorlage nur eine kleine Minderheit profitieren, die ihre eingetragene Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln möchte. Die Kommissionsminderheit sieht nach wie vor gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da in ihren Augen bei der Einbürgerung immer noch eine Ungleichbehandlung zwischen Paaren in eingetragener Partnerschaft und verheirateten Paaren besteht.

Erleichterter Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers

Die Kommission hat mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Motion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, den Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers zu erleichtern (22.3392). Die geltende Regelung ist zu restriktiv und erschwert Sans-Papiers den Zugang zur nachobligatorischen Bildung. Es scheint jedoch wenig sinnvoll, junge motivierte Erwachsene mit Potenzial, die sich sowieso schon in der Schweiz befinden, von der beruflichen Ausbildung auszuschliessen. Es ist weder den Betroffenen noch der Gesellschaft gedient, wenn diese Personen über Jahre hinweg ohne Ausbildung oder Beschäftigung sind. Vor diesem Hintergrund ist eine geringfügige Anpassung der geltenden Regelung angebracht. Die Kommissionsminderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da diese ein falsches Zeichen setze.

Unverschuldeter Sozialhilfebezug darf keine ausländerrechtlichen Konsequenzen haben

Die SPK-N spricht sich mit 14 zu 10 Stimmen zum zweiten Mal für die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» (20.451) von Nationalrätin Samira Marti aus. Mit der Initiative soll das Ausländer- und Integrationsgesetz so geändert werden, dass bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten, ein Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung wegen unverschuldetem Sozialhilfebezug nicht mehr möglich ist. Die Verknüpfung des Sozialhilfebezuges mit den aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen, die sich für ausländische Personen ergeben, hat sich nach Meinung der Kommission seit der Einführung der Rückstufung von Niederlassungsbewilligungen und des Widerrufs von Aufenthaltsbewilligungen negativ ausgewirkt. Die heutige Auslegung dieser Bestimmungen entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, weshalb Klärungsbedarf auf Gesetzstufe besteht und eine Angleichung der Praxis in den Kantonen herbeigeführt werden soll. Unsicherheit und Angst dürfen nicht dazu führen, dass Personen ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht wahrnehmen.

Eine Minderheit lehnt die parlamentarische Initiative ab, da sie der Meinung ist, dass es sich um wenige Fälle handelt und dass die unterschiedliche Praxis der Kantone zum föderalen System der Schweiz gehört.

Sans Papiers: keine zusätzlichen Massnahmen bei der Versicherungspflicht und bei Vertragsabschlüssen

Die Kommission hat zwei parlamentarische Initiativen der SVP behandelt, die Massnahmen gegen die illegale Migration vorschlagen. Die Kommission lehnt beide Initiativen ab. Die Initiative 21.445 verlangt, dass Personen, die sich illegal und ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen werden sollen. Diese wurde mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die andere Initiative, die verlangt, dass wichtige Verträge nur nach Vorliegen einer Wohnsitzbestätigung der Gemeinde abgeschlossen werden können (21.446), wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Kommission anerkennt, dass die Situation der Sans Papiers unbefriedigend ist. Sie ist jedoch der Meinung, dass diese Vorschläge nicht die geeigneten Massnahmen sind, um diese Problematik anzugehen. Eine Minderheit möchte diesen parlamentarischen Initiativen Folge geben.

Beibehalt des Status quo bei der Offenlegung der Interessenbindungen der Ratsmitglieder

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 21.474 («Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung. Offenlegung der grossen Geldflüsse an Parlamentsmitglieder») keine Folge zu geben. Diese von der SP-Fraktion eingereichte Initiative verlangt, dass Ratsmitglieder Entgelte ab einer gewissen Summe offenlegen müssen. Die geltenden Offenlegungspflichten der Ratsmitglieder werden als ausreichend erachtet. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Grenzöffnung in der Pandemie: Ablehnung einer baselstädtischen Standesinitiative

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der Standesinitiative 21.314 des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben. Diese Initiative fordert die Bundesbehörden auf, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 zu keinen Grenzschliessungen mehr kommt. Die Räte haben dem Bundesrat bereits eine Motion entsprechenden Inhalts überwiesen, deren Anliegen präziser formuliert sind (21.3698).

Datenschutzverordnung: Empfehlungen der Kommission mehrheitlich berücksichtigt

Die Kommission hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die von ihr an der Sitzung vom 27. Januar 2022 abgegebenen Empfehlungen zur Änderung des Entwurfs für die Datenschutzverordnung mehrheitlich berücksichtigt werden konnten. Die Kommission wurde darüber informiert, dass der Verordnungsentwurf im Sinne der Kommission angepasst wurde, ausser wenn – in wenigen Fällen – durch die Übernahme der Empfehlungen eine Gefährdung des Angemessenheitsbeschlusses der EU entstanden wäre.

Die Kommission tagte am 28./29. April 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern.