Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich zum zweiten Mal mit der Änderung des Energiegesetzes (23.051) befasst. Ziel der Vorlage ist, die Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Aktuell bestehen noch verschiedene Differenzen zwischen National- und Ständerat. Im Zentrum der Diskussionen standen die Wasserkraft-Projekte, die aufgrund ihrer grossen Speicherkapazität im Winterhalbjahr einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit und damit zum Gelingen der Energiewende leisten. Die Kommission hat die Unternehmen und Organisationen, die in diese Projekte involviert sind, sowie eine Vertretung der Kantone angehört.
Beim Beschwerderecht der Umweltverbände spricht sich die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen dafür aus, bei den 16 Wasserkraft-Projekten gemäss Stromversorgungsgesetz die Verbandsbeschwerde auszuschliessen. So sollen diese Projekte mit ihrer wesentlichen Bedeutung für die Versorgungssicherheit und ihrer besonderen demokratischen Legitimation ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden. Die Minderheit beantragt Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, wonach Beschwerden gegen diese Projekte nur von 3 Organisationen gemeinsam zulässig sein sollen.
Weiter soll das Instrument der Zusatzkonzession bei Projekten von nationaler Bedeutung auch die Errichtung von neuen Staumauern ermöglichen, wie die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen beantragt. Die Minderheit hält hier am Beschluss des Nationalrates fest. Zudem hält die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung am Beschluss des Ständerates fest, wonach sich das Bundesgericht mit Konzessionsentscheidungen zu den 16 Wasserkraft-Projekten des Stromversorgungsgesetzes nur befassen darf, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.
Keine Verzögerung durch ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen
Im Bereich der Ersatz- und Ausgleichmassnahmen für ökologisch wertvolle Lebensräume schlägt die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen eine differenzierte Regelung vor, die nur für die 16 Wasserkraftwerke nach Stromversorgungsgesetz gelten soll. Wenn eine Massnahme aus sachlichen Gründen nicht zusammen mit der Baubewilligung festgelegt werden kann, kann der Kanton die Projektanten verpflichten, eine Sicherheitsleistung zu bezahlen. Gelingt es den Projektanten nicht, die Massnahme bis zur Inbetriebnahme des Kraftwerkes umzusetzen, verwendet der Kanton die Sicherheitsleistung zu diesem Zweck. So sollen die Projektanten weiterhin die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen tragen, ohne dass die Vorhaben verzögert werden, wenn zu diesen Nebenaspekten noch keine Lösung gefunden wurde. Die Minderheit beantragt, dass eine Ersatzabgabe nur für die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen gemäss Stromversorgungsgesetz möglich sein soll. Bei der Ersatzmassnahmen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz möchte sie am geltenden Recht festhalten.
Marktpreise für die Einspeisung von Solarstrom
Weiter schliesst sich die Kommission dem Beschluss des Nationalrates an, wonach sich die Vergütung für die Abnahme von erneuerbarer Elektrizität durch die Netzbetreiber an den stundenaktuellen Marktpreisen orientieren soll. Für kleine Anlagen soll weiterhin eine Mindestvergütung gelten, jedoch so gestaltet, dass sie Anreize zur Berücksichtigung der Marktpreise schafft. Eine Minderheit möchte für diese Vergütung durch die Netzbetreiber eine Obergrenze festlegen, der Antrag wurde mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Keinen Mehrwert sieht die Kommission darin, die Vorlage zu teilen und diese Thematik in einem separaten Entwurf zu regeln. Da die gesamte Vorlage in der Sommersession bereinigt werden soll, bringt dieses Vorgehen keinen Zeitvorteil. Entsprechend beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, nicht auf Entwurf 3 einzutreten.
Die Kommission hat am 2. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.