Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Thematik kommt die WAK-S zum Schluss, dass die von der JUSO eingereichte Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert» (24.082) in allen Teilen gültig ist. In Übereinstimmung mit dem Nationalrat empfiehlt sie Volk und Ständen mit deutlichem Mehr, die Initiative abzulehnen.

Als Einstieg in die Beratung der Volksinitiative hörte die Kommission den Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz an, da die Kantone von der Annahme der Initiative massiv betroffen wären. Sie setzte sich ausserdem vertieft mit der Frage der Gültigkeit oder Teilungültigkeit der Volksinitiative auseinander und holte dazu die Einschätzung der Verfassungsrechtler Prof. Bernhard Ehrenzeller und Prof. em. Andreas Glaser ein. Sie teilt einhellig die Auffassung des Bundesrats und der angehörten Professoren, dass die Initiative die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Gültigkeit nach Artikel 139 Absatz 3 BV erfüllt. Die Beurteilung des Bundesrats, dass die Rückwirkung der Initiative einzig für die nach einer allfälligen Annahme der Volksinitiative tatsächlich ausgerichteten Erbschaften und Schenkungen gelten kann, wird von der Kommission ebenfalls ausdrücklich unterstützt. In der inhaltlichen Diskussion über die Initiative zeigte sich rasch, dass die WAK-S der Einschätzung des Nationalrats vollumfänglich folgt und die Initiative einerseits als äusserst schädlich für die Wirtschaft und andererseits als Angriff auf die föderalistische Ordnung erachtet. Auch angesichts der aktiven und verursachergerechten Klimapolitik des Bundes besteht aus Sicht der Kommission kein Bedarf, mittels einer nationalen Erbschaftsteuer zusätzliche Mittel dafür zu schaffen. Mit 11 zu 2 Stimmen spricht sich die WAK-S aus den genannten Gründen deutlich für die Ablehnung der Initiative aus und lehnt es mit demselben Stimmenverhältnis auch ab, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber zu stellen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.

Zollgesetz: Viele Differenzen sind bereits ausgeräumt

Die Kommission hat die verbleibenden Differenzen beim Geschäft 22.058 (Zollgesetz) beraten und schliesst sich in den meisten Punkten oppositionslos dem Nationalrat an. Bei Artikel 15 Absatz 4 BAZG-VG (erleichterte Warenanmeldung für unkritische Warensendungen) hält sie jedoch ebenso oppositionslos an der Version des Ständerates fest, weil sie die Ergänzung des Nationalrates für überflüssig und ausserdem zu allgemein formuliert hält. Zu den Auswirkungen der Änderungen, die der Nationalrat im Alkoholgesetz beschlossen hat, hat die Kommission von der Verwaltung eine Notiz verlangt. Mit dieser Differenz wird sie sich an ihrer Mai-Sitzung befassen, sodass das Geschäft in der Sommersession im Ständerat behandelt werden und dann auch in die Schlussabstimmung gehen kann.

Eintreten auf die Vorlage zur Anpassung des automatischen Informationsaustausches

Die WAK-S hat die Beratung des Geschäftes betreffend die Anpassung des internationalen automatischen Informationsaustausches im Steuerbereich (25.029) aufgenommen. Mit der Vorlage soll der von der OECD aktualisierte Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und der neue Melderahmen für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte in der Schweiz umgesetzt werden. Mit 9 zu 4 Stimmen ist die Kommission auf die beiden Erlasse zum Geschäft 25.029 eingetreten. Mit diesem Entscheid setzt die Mehrheit der Kommission ein Zeichen für die Weiterführung einer Strategie der Transparenz und internationalen Zusammenarbeit, was auch von der Finanzbranche selbst begrüsst wird. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf beide Vorlagen. Sie befürchtet, die Schweiz spiele gegenüber dem Ausland die Musterschülerin, was zu einer Verschlechterung ihrer Standortattraktivität führen könnte. Auch in der allgemeinen Diskussion kamen Bedenken der Kommission zum Ausdruck, die Schweiz könnte die neuen Standards möglicherweise zu schnell umsetzten. Diese Reaktionen sind im Kontext der Entwicklung rund um die international unter Druck geratene OECD-Mindeststeuer zu verstehen. Bevor sie die Beratung fortsetzt, hat die Kommission die Verwaltung deshalb aufgefordert, ihr detaillierte Informationen zum Umsetzungszeitplan anderer Staaten vorzulegen. Auch zur geplanten Anwendung der Strafbestimmungen des AIAG bei Fahrlässigkeit soll die Verwaltung noch Präzisierungen liefern. Die Detailberatung wird an einer nächsten Sitzung weitergeführt.

Vorstösse zu steuerrechtlichen Fragen

Die Kommission beantragt mit jeweils 12 zu 1 Stimmen, die von Nationalrat Philippe Nantermod eingereichten Motionen 23.4457 und 23.3743 abzulehnen. Die von der Motion 23.4457 verlangte Abzugsfähigkeit für Unfallversicherungsprämien, die mit der Krankenversicherungsprämie bezahlt werden, rechtfertigt sich in den Augen der Kommission aufgrund der Unterschiede zwischen der KVG-Unfalldeckung und der UVG-Unfallversicherung nicht. Auch beim mit der Motion 23.3743 geforderten zusätzlichen Steuerabzug für Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder unter 25 Jahren in Ausbildung besteht aus Sicht der Kommission kein Handlungsbedarf, denn der bestehende pauschale Kinderabzug gilt auch für volljährige Kinder in Ausbildung.

Die Kommission hat sich ausserdem eingehend mit der Motion 24.3371 von Ständerat Erich Ettlin befasst, wonach eine im Invaliditätsfall ausbezahlte Unterstützung für Gönner der Paraplegiker-Stiftung nicht besteuert werden soll. Grundsätzlich möchte die Kommission keine Steuergesetzgebung für den Einzelfall. Sie stösst sich aber wie der Motionär daran, dass die Kantone eine unterschiedliche Praxis bei der Besteuerung solcher Leistungen haben, und sieht diesbezüglich Handlungsbedarf. Die Kommission hat die Steuerverwaltung deshalb beauftragt, ihr bis Ende Jahr Möglichkeiten einer Praxisvereinheitlichung aufzuzeigen. Über die Motion wird sie entscheiden, wenn diese Übersicht und die entsprechenden Umsetzungsvorschläge vorliegen.

Vorstösse im Nachgang der bäuerlichen Protestaktionen vom Frühjahr 2024

Eine im März 2024 eingereichte Standesinitiative des Kantons Genf (24.303) zielt auf eine starke produktive Landwirtschaft ab und verlangt unter anderem die Anerkennung der Rolle der Landwirtschaft, eine Reduktion des administrativen Aufwands für die Landwirtschaftsbetriebe, eine faire Entlöhnung der Landwirtinnen und Landwirte und genügend Mittel für die Landwirtschaft. Die Kommission teilt die Grundanliegen der Standesinitiative. Sie verweist darauf, dass diese vom Parlament durch diverse an den Bundesrat überwiesene Vorstösse (bspw. 22.4251, 22.4252, 23.4515, 23.4212) bereits aufgenommen wurden und bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik berücksichtigt werden. Die WAK-S beantragt deshalb einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Mit derselben Begründung lehnt sie auch drei weitere im Zuge der bäuerlichen Protestaktionen vom Frühjahr 2024 eingereichte Motionen (24.3020, 24.3068, 24.3080), die ähnliche Forderungen stellen, ab (mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Mehr Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat, die vom Nationalrat angenommene Motion Candinas 24.3202 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit dahingehend zu ergänzen, dass auch die Handelsregisterämter, die Betreibungsämter sowie die Konkursämter zur Zusammenarbeit mit den kantonalen Kontrollorganen verpflichtet werden. Die Optimierung des Informationsaustausches über kantonale Grenzen hinaus ist aus Sicht der Kommission eine geeignete Massnahme, um konsequenter gegen Schwarzarbeit vorzugehen und im weiteren Sinne die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern.

Weitere Beschlüsse

Einstimmig beantragt die WAK-S die von Nationalrat bereit gutgeheissene Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ungarn (24.088) anzunehmen.

Die Motion «Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken, Fristen bei Hitzewellen verlängern» ihrer Schwesterkommission (24.3820) lehnt die WAK-S mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Das Motionsanliegen sei von den Sozialpartnern, die hier im Lead stünden, bereits aufgenommen worden.

Schliesslich befasste sich die Kommission mit einer vom Nationalrat angenommenen Motion, die den Bundesrat auffordert, rasch Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern mit Frankreich aufzunehmen (Mo. Maitre 22.4467). Oppositionslos beantragt die WAK-S ihrem Rat die Motion abzulehnen. Aufgrund der geringen Fallzahl und der Möglichkeit der Erblassenden zu Lebzeiten allfälligen Problemen vorzubeugen, sieht die Kommission keinen Handlungsbedarf. Ferner erachtet sie das Zeitfenster für Verhandlungen in diesem Bereich mit Frankreich als ungünstig.

Die Kommission hat am 24./25. März 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter getagt.