Die Kommission hat sich mit den verbleibenden Differenzen beim Geschäft 21.403 («Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung») befasst, welches als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Volksinitiative dient. Sie beantragt ihrem Rat, dem Ständerat zu folgen und die Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen zu unterstützen. Sie beantragt für diesen Bereich Bundesmittel in Höhe von 100 Millionen Franken über vier Jahre. Im Weiteren befürwortet sie ohne Gegenstimme den Beschluss des Ständerates, die Erwerbstätigkeit des zweitanspruchsberechtigten Elternteils und die Betreuung des Kindes in einer Einrichtung, die ihre Leistungen in einer Landessprache erbringt, als Voraussetzungen für den Erhalt einer Betreuungszulage festzulegen.
Zwei Minderheiten beantragen dem Rat, gemäss seinem früheren Beschluss an zwei im Rahmen von Programmvereinbarungen zu fördernden Bereichen festzuhalten: der Verbesserung der Qualität der institutionellen Betreuungsangebote (Art. 13 Abs. 1 Bst. c UKibeG) und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Art. 13 Abs. 1 Bst. e UKibeG). Beide Anträge sind in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt worden. Zur Finanzierung dieser Förderung beantragt eine Minderheit Bundesmittel in Höhe von 156 Millionen Franken. Der Antrag zugunsten globaler Finanzhilfen an die Kantone zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern ist mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt worden. Er geht ebenfalls als Minderheitsantrag in den Rat. Mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt worden ist ferner der Antrag, dass die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen unter gewissen Umständen bis zu dreimal so hoch statt – wie von der Mehrheit beantragt – doppelt so hoch sein kann (Art. 5 Abs. 2ter FamZG). Auch dieser Antrag geht als Minderheitsantrag in den Nationalrat. Dieser wird die parlamentarische Initiative 21.403 in der Wintersession 2025 beraten.
Die WBK-N hat sich im Weiteren mit der Volksinitiative 24.058 («Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle [Kita-Initiative])» befasst. Sie beantragt ihrem Rat mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Massnahmen, die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative in die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 aufgenommen wurden, eine angemessene und finanziell tragbare Ergänzung der bestehenden kantonalen Massnahmen sind. Die Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass die Volksinitiative einen umfassenderen Ansatz für die familienergänzende Kinderbetreuung verfolgt. Das geforderte finanzielle Engagement des Bundes (zwei Drittel gegenüber einem Drittel durch die Kantone) würde in ihren Augen nicht nur zu mehr und qualitativ hochwertigeren Betreuungsplätzen, sondern auch zu besseren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in diesem Bereich führen. Die Volksinitiative kommt in der Frühjahrssession 2026 in den Nationalrat.
Indirekter Gegenvorschlag zur «Stopfleber-Initiative»
Die WBK-N hat die Ausarbeitung ihres indirekten Gegenvorschlags (25.404) zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» (24.089) abgeschlossen. Der Gesetzesentwurf, der in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen wurde, sieht namentlich vor, dass die gewerbsmässigen Importe von Stopfleber, Magret und Confit beobachtet werden und dass der Bundesrat Massnahmen erlässt, wenn nach fünf Jahren kein Rückgang dieser Importe zu verzeichnen ist. Die Kommission wird ihren Gesetzesentwurf am 3. November 2025 für fünf Wochen in die Vernehmlassung schicken und dies mit einer Medienmitteilung ankündigen.
WBK-N verabschiedet ihren indirekten Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative und empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung
Die WBK-N hat ihren indirekten Gegenvorschlag (25.402) zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verabschiedet. Vor der Beratung des Gegenvorschlags hat die Kommission vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis genommen. Sie hat den Vernehmlassungsentwurf mit einer zusätzlichen Minderheit verabschiedet, welche in Bezug auf den Ausweis für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände, die zu Vergnügungszwecken dienen, am geltenden Recht festhalten möchte (Art. 14 Abs. 2 des Sprengstoffgesetzes). Der Entwurf und der dazugehörige Bericht werden nun dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Der Nationalrat wird den Entwurf in der Wintersession 2025 beraten. Die WBK-N beantragt ihrem Rat zudem mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Feuerwerksinitiative (24.080) zur Ablehnung zu empfehlen.
WBK-N lehnt St. Galler Standesinitiative zur digitalen Transformation ab
Die WBK-N hat die Standesinitiative 24.312 des Kantons St. Gallen («Digitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen!») vorgeprüft.
Diese Initiative verlangt, dass der Bund im Bereich der Digitalisierung technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegt, die für alle öffentlichen Verwaltungen gelten und die nötigenfalls für verbindlich erklärt werden können. Die ständerätliche Schwesterkommission (WBK-S) hatte der Initiative Folge gegeben.
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3050 («Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?») hat die WBK-N Mitglieder der Konferenz der Kantonsregierungen und der Konferenz der für Digitalisierung zuständigen Direktorinnen und Direktoren der lateinischen Schweiz (Conférence latine des directeurs du numérique) angehört.
Die Kommission anerkennt, dass es im Bereich der Digitalisierung einer Koordination auf nationaler Ebene bedarf, und begrüsst die Massnahmen der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) sowie die im Rahmen des laufenden Dialogs zwischen Bund und Kantonen geplanten Schritte. In ihren Augen begünstigt diese Zusammenarbeit die schrittweise Einführung gemeinsamer Standards, wobei gleichzeitig den kantonalen Bedürfnissen und Besonderheiten Rechnung getragen wird.
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 10 zu 10 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Nach Meinung der Mehrheit würde die Initiative angesichts der bereits eingeleiteten Prozesse keinen Mehrwert bringen und die bestehenden Massnahmen allenfalls nur verkomplizieren. Sie hält fest, dass die laufenden Bestrebungen – sofern die gewünschten Ergebnisse erzielt werden – längerfristig zu mehr Effizienz und geringeren Kosten für den Bund und die Kantone führen. Die Kommissionsminderheit wiederum möchte ein zentralisierteres Vorgehen und verbindlichere nationale Richtlinien, um auf nationaler Ebene eine effizientere, kohärentere und benutzerfreundlichere digitale Infrastruktur sicherzustellen.
WBK-N lehnt Motion Würth ab und verabschiedet Kommissionspostulat
Die Kommission hat die Motion 25.3153 («Aufgabenteilung im Bereich Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutz wieder auf den Kerngehalt der NFA I und der Verfassung zurückführen») beraten. Die Motion verlangt, dass der Bund künftig nur noch für Objekte von nationaler Bedeutung zuständig ist, während der Schutz von Ortsbildern sowie von Objekten kantonaler und kommunaler Bedeutung ausschliesslich in der Verantwortung der Kantone liegen soll.
Im Rahmen ihrer Beratungen hat die Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte, Gemeinden und weiterer relevanter Organisationen angehört. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat am 26. September 2025 nach einem Rundtischgespräch mit allen betroffenen Akteurinnen und Akteuren Massnahmen zur Verbesserung und Präzisierung der Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) beschlossen hat.
Die Kommission betont die Notwendigkeit, in diesem Bereich zusätzliche Informationen zu erhalten und die offenen Fragen ‒ insbesondere zu den Auswirkungen einer neuen Kompetenzverteilung – zu klären. Sie hat in diesem Zusammenhang einstimmig das Kommissionspostulat (25.4401) beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, das Potenzial und die Auswirkungen einer möglichen neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutzes aufzuzeigen und zu evaluieren sowie den Bedarf einer Bereinigung des Verzeichnisses der Denkmäler, Ensembles und archäologischen Stätten von nationaler Bedeutung zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund hat sie mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, die Motion abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die bereits beschlossenen Massnahmen die wichtigsten Anliegen der Motion aufgreifen, und bevorzugt es, den Weg des Runden Tisches ISOS fortzusetzen, statt mit der Motion einen neuen und noch ungewissen Kurs einzuschlagen, der eine Verfassungsänderung nach sich ziehen könnte.
Die Minderheit der Kommission unterstützt die Motion. Sie ist der Ansicht, dass der Bund im Bereich des Ortsbildschutzes zu stark in kantonale und kommunale Zuständigkeiten eingreift, dies zu starken Verzögerungen bei Bauprojekten führt und deshalb die Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden klarer getrennt werden sollten.
WBK-N verfolgt Entwicklungen beim Unterricht der Landessprachen aufmerksam
Die WBK-N hat sich an ihrer Sitzung mit dem Landessprachenunterricht befasst und sich in diesem Zusammenhang mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ausgetauscht. Sie wird dieses Dossier weiter aufmerksam verfolgen, namentlich in Anbetracht der EDK-Jahresversammlung Ende Oktober und der anstehenden Beschlüsse des Bundesrates.
Die Kommission hat am 23. und 24. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (RL, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.