Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrte Damen und Herren

In diesem Jahr werde ich einige hundert Strassenkilometer mehr abfahren als in einem „normalen“ Ständeratsjahr, indem es gewöhnlich heisst: Schaffhausen-Bern retour. Diese „Tour de Suisse“, die Besuche von allen Ecken und Enden der Schweiz, gehört zu den schönen Seiten des Präsidialjahres - so viel Schweiz bekomme ich sonst nicht zu sehen. Ich bin heute nicht direkt von meinem Wohnort Opfertshofen nach Luzern gekommen, sondern via Davos – was ja nicht unbedingt am Weg liegt. Gemäss googlemaps entspricht diese Reise 395 Kilometern, für die mit dem Auto insgesamt 4 Stunden und 39 Minuten benötigt werden. Die Angabe trifft übrigens ziemlich genau zu. Mit dem Zug wäre ich 7 Stunden 26 Minuten unterwegs gewesen, mit dem Velo 25 Stunden und zu Fuss gut drei Tage. Obschon ich den grössten Teil der Strecke über das Nationalstrassennetz und Kantonsstrassen gefahren bin, wäre ich ohne Gemeindestrassen wohl nicht ans Ziel gekommen und hätte möglicherweise die letzten Kilometer zu Fuss gehen müssen.

 

Meine Damen und Herren
In der Schweiz gibt es keine zwei Gemeinden, die sich gleich organisieren, die vor identischen Herausforderungen stehen oder eine Aufgabe auf gleiche Weise lösen. Auch im Bereich der Strassen fällt auf kommunaler Ebene eine grosse Vielfalt auf. Vor diesem Hintergrund ist es fast unmöglich, Aussagen zur Bedeutung und den Herausforderungen von Gemeindestrassen zu machen, die für alle Städte und Gemeinden gleichermassen zutreffen. Diesbezüglich muss ich Sie also enttäuschen.
 
Die erfreuliche Nachricht ist aber, dass unsere gut funktionierenden und leistungsfähigen Verkehrssysteme die Grundlage für Wachstum und Wohlstand bilden. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen des Verkehrs übersteigt dessen Kosten bei Weitem und trägt zudem zum räumlichen Zusammenhalt des Landes bei. Gute Verkehrsinfrastrukturen müssen zwingend erhalten und wo nötig im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner neu oder ausgebaut werden. Eines sei vorweggenommen: der Koordination und dem Werterhalt der Infrastrukturen wird in Zukunft ein grösseres Gewicht beigemessen und Folgekosten von Investitionen werden umfassender berücksichtigt werden müssen.

Auf der verkehrspolitischen Traktandenliste steht neben der baldigen Abstimmung über die Finanzierung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (FABI), auf Bundesebene auch die Frage, wie die Engpässe im Nationalstrassennetz beseitigt werden könnten. Intensiv diskutiert werden zudem die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation sowie die Einführung des Fonds für den Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr (NAF). Dabei geht oftmals vergessen, dass der Anteil der Nationalstrassen bei 1‘800 km, jener der Gemeindestrassen aber bei über 50‘000 km liegt.

Im Gegensatz zu den National- und Kantonsstrassen sind die Gemeindestrassen vorwiegend für den Verkehr innerhalb der Gemeinde und für die Erschliessung der Siedlungsgebiete bestimmt. Sie bilden die Verbindung zu den anderen Strassen und dienen zudem dem Regionalverkehr. Aus der Verkehrs-- Nutzersicht steht auf kommunaler Ebene die gemeinsame Nutzung von verschiedenen Verkehrsteilnehmern im Vordergrund. Erwähnenswert ist, dass rund 40% des öffentlichen Verkehrs in den Städten und Gemeinden auf der Strasse erbracht wird. Auf kommunaler Ebene ist die Strasse also die wichtigste Infrastruktur.

Entsprechend kommt in Städten und Gemeinden der wirkungsvollen Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger – von Strasse, Schiene etc. - eine zentrale Bedeutung zu. Die nationalen und kantonalen Verkehrsnetze müssen noch systematischer und umfassender einbezogen werden. Gelingen kann dies nur mit Hilfe einer stärkeren Zusammenarbeit: Gemeinden müssen darin ihre Interessen aktiver in die Ausgestaltung der zukünftigen Verkehrspolitik einbringen. Der Bund könnte seinerseits tripartite Gremien einsetzen, die eine umfassende Strategie für das gesamte Strassennetz erarbeiten - analog zum Vorgehen in der Schieneninfrastruktur. Ebenso könnten daraus konstruktive Vorschläge für die unterschiedlichen Bedeutungen von Strassen, deren Werterhalt, den Betrieb, die Weiterentwicklung sowie den Neu- und Ausbau des Strassennetzes erarbeitet werden.

Wir sind uns wohl alle einig, dass die freie Wahl des Verkehrsmittels weiterhin allen Personen offen stehen soll. Gerade deshalb dürfen die verschiedenen Verkehrsträger nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vielmehr sollen die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt und Synergien durch die Kombination der Mobilitätsformen gefördert werden. Eine umfassende Gesamtschau zur schweizerischen Verkehrspolitik setzt also voraus, dass das Strassennetz als Ganzes durchleuchtet wird und Perspektiven aufgezeigt werden.

Mit 40% der Verkehrsleistung kommt den Nationalstrassen eine zentrale Bedeutung im schweizerischen Verkehrssystem zu. Dies wird im Wert der Nationalstrassen ersichtlich, welcher pro Kilometer auf 28 Mio. Franken veranlagt wird. Im Vergleich dazu haben die Gemeindestrassen einen Wert von nur rund 2 Millionen Franken pro Kilometer. Insgesamt liegt der Wertanteil der kommunalen Strassen allerdings auf Grund der grossen Anzahl Strassenkilometer bei rund 100 Milliarden Franken, also rund der Hälfte des Wiederbeschaffungswerts der Schweizer Strassen. Dieser Umstand muss in den anstehenden Diskussionen stärker berücksichtigt werden.

Die Ausgaben der öffentlichen Hand für das schweizerische Strassennetz beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 8,3 Mrd. Franken. Von diesem Betrag entfielen 31% auf die Nationalstrassen, 33% auf die Kantonsstrassen und 36% auf die Gemeindestrassen. Auffallend sind die Unterschiede bezüglich der Kostenarten. Während im Bund der grösste Anteil der Ausgaben die Investitionen in die Infrastruktur betrifft, fallen auf kommunaler Ebene vor allem die Ausgaben für Betrieb und Unterhalt zu Buche.

 

Meine Damen und Herren
Während sich die Ausgaben der Gemeinden für den Strassenverkehr in den letzten 20 Jahren im Durchschnitt auf sieben bis acht Prozent der Gesamtausgaben beliefen, machen Einnahmen aus Bussen, Parkgeldern u.a. in derselben Periode gerade einmal zwei Prozent aus. Dies bedeutet, dass ein grosser Teil der Mittel für Gemeindestrassen nicht aus Strassengeldern stammen. Das Dilemma für viele Städte und Gemeinden besteht darin, dass ihre Strassenausgaben in Konkurrenz zu anderen Aufgaben der Gemeinen stehen. Entsprechend muss das Strassenbudget jedes Jahr neu verhandelt, festgelegt und in vielen Fällen vom Stimmvolk genehmigt werden. Hinzu kommt, dass die Substanzerhaltung und der Unterhalt von Strassen eher schwer zu verkaufen ist. Auf Grund der strukturellen Defizite vieler Gemeinden dürfte sich die „Kannibalisierung“ im Strassenbau wegen der steigenden Kosten für die Substanzerhaltung in absehbare Zeit eher noch vergrössern.

Die kommunale Vielfalt fällt bei Betrachtung von Durchschnittswerten per Definition weg. Umso wichtiger ist an dieser Stelle ein kurzer kantonaler Überblick: die Anteile der kommunalen Ausgaben für den Strassenverkehr und den öffentlichen Verkehr – zum Beispiel Abgeltungen für den Regionalverkehr - variieren je nach Kanton zwischen weniger als fünf Prozent (Nidwalden)) zu fast drei Mal mehr (Graubünden, Wallis). Noch stärker variieren zwischen den Kantonen die Anteile welche jeweils für den Strassen- und den öffentlichen Verkehr ausgegeben werden. Allerdings muss hier berücksichtigt werden, dass die kommunalen Ausgaben für den Strassenverkehr wie erwähnt auch dem öffentlichen Verkehr zu Gute kommen. Schliesslich sind die Unterschiede innerhalb eines Kantons nicht zu vergessen: so liegt beispielsweise der Anteil der kommunalen Verkehrsausgaben in über 60 der 379 Berner Gemeinden bei über 40% der Gesamtausgaben.

Mit diesen statistischen Ausführungen möchte ich Ihnen dreierlei verdeutlichen:

- erstens ist es auf Grund der sehr heterogenen Ausgangslage nicht sinnvoll, eine einzige, vom Bund vorgegebene Strassenstrategie zu verfolgen. Zahlreiche Gemeinden werden zudem mit einem steigenden Erhaltungsbedarf und folglich beschränktem Spielraum für Strassenaus- - und neubauten konfrontiert sein.

- Zweitens werden Kantone und Gemeinden kaum darum herum kommen, sich Gedanken über neue Finanzierungsmodelle zu machen. Die Budgetdefizite, welche momentan in zahlreichen Kantonen und Gemeinden bestehen, werden ansonsten den kommenden Generationen eine noch höhere Strassenrechnung verursachen.

- Hierfür soll zudem – damit komme ich zum dritten Punkt - der Bund im Rahmen des NAF aufzeigen, welchen Beitrag er an die kantonalen und kommunalen Verkehrsausgaben leisten kann. Ein solcher Beitrag sollte mittel- und langfristig nicht nur für Investitionen - wie aktuell in den Agglomerationsprogrammen vorgesehen -, sondern ebenfalls für die Betriebs-, Unterhalts- und Substanzerhaltungskosten vorgesehen werden.

 

Meine Damen und Herren
Nicht nur der Bund und die Kantone sind gefordert, Städte und Gemeinden werden im Strassenverkehr ebenfalls vermehrt einen Beitrag an ein gut funktionierendes und leistungsfähiges Verkehrssystem leisten müssen: Dazu gehören bauliche Reparaturen, die Beleuchtung, der Winterdienst, die Reinigung, die technischen Dienste sowie die Grünpflege. In all diesen Bereichen dürften grosse Herausforderungen auf die Gemeinden zukommen.

Eine weitere Herausforderung besteht bei den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmsanierungen. Werden entlang von Gemeindestrassen die Immissionsgrenzwerte für Strassenlärm überschritten, ist eine Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung nämlich verpflichtet, mit Lärmschutzwänden oder Schallschutzfenstern dagegen anzugehen. Eine Pflicht zur Sanierung besteht für Gebäude mit Baubewilligung vor 1985, bei denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die Lärmsanierung muss bis Ende März 2018 abgeschlossen sein. Von dieser Regelung sind natürlich wiederum nicht alle Gemeinden gleich betroffen.

Des Weiteren sorgt der Klimawandel in Zukunft für nicht abschätzbare Folgen. Mit einer Studie zur Grimselpassstrasse hat der Kanton Bern letztes Jahr die Auswirkungen der Naturgefahrensituation im Alpenraum aufgezeigt, - mit beträchtlichen finanziellen Folgen. So ist der notwendige Ausbau von Schutzinfrastrukturen eine weitere langfristige und sehr kostspielige Herausforderung, die sich für periphere Gebiete abzeichnet. Dabei wird es letztlich um die politische Frage gehen, inwiefern und in welchem Umfang die einzelnen Gemeinden erreichbar sein sollen. Hierfür müssen zuerst die Investitionen zur Minderung des Gefahrenrisikos abgeschätzt werden, ohne dieses Risiko gänzlich ausschliessen zu können.

Ein weiteres „Problem“ – in Anführungszeichen - sind die Winterdienste: Angespannte Budgets zwingen immer mehr Gemeinden dazu, die Ausrichtung des Winterdienstes zu prüfen. Was passiert, wenn eine Gemeinde nur noch Teile ihres Strassennetzes schwarzräumen will? Wenn Fahr- und Gehwege lediglich gepflügt und nur noch dann mit Salz bestreut werden sollen, wenn wirklich Schnee- oder Eisglätte drohen? Diese Fragen bergen politischen Zündstoff. Dies unter anderem auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, in der vermehrt ältere, weniger gehsichere Personen von solchen Massnahmen unmittelbar betroffen sind.

Gerade Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Strassen, Plätzen, Trottoirs oder Treppen geben in den Gemeinden immer häufiger Anlass zu Diskussionen. Das Obligationenrecht hält fest, dass der Eigentümer eines Werkes den Schaden zu ersetzen hat, der infolge fehlerhafter Anlage oder wegen mangelhaftem Unterhalt verursacht worden ist. Gemäss der aktuellen Rechtspraxis muss eine Gemeinde im Winterdienst die notwendigen Unterhaltsmassnahmen treffen, die in zeitlicher, technischer und finanzieller Hinsicht zumutbar sind. Rechtsgrundlagen sind für Städte und Gemeinden allerdings nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die Einwohnerinnen und Einwohner, auf deren Erwartungen nach Komfort und Sicherheit das Hauptaugenmerk zu richten ist.
 
Eine der teuersten Herausforderung dürfte beim Werterhalt der Gemeindestrassen liegen. Das Erhaltungsmanagement der Gemeindestrassen hängt stark von den politischen Verhältnissen ab und steht in direkter Konkurrenz zu den anderen Gemeindeaufgaben. Wichtig wird es deshalb sein, eine auf die kommunalen Verhältnisse abgestimmte Antwort auf die Frage nach dem erforderlichen Finanzbedarf für den Strassenunterhalt zu finden.
Anders formuliert: Um das Strassennetz einer Gemeinde professionell bewirtschaften zu können, sind genaue Kenntnisse über das kommunale Strassennetzes, dessen Wiederbeschaffungswert und jährlicher Wertverlust sowie über den Strassenzustand unerlässlich.

In kaum einer Gemeinde wird es angesichts knapper Mittel möglich sein, den jährlichen Wertverzehr durch werterhaltende Massnahmen voll zu kompensieren, obwohl dies längerfristig nötig wäre, um das Strassennetz ohne Hypotheken für kommende Generationen zu bewirtschaften. Dies wird in vielen Gemeinden dazu führen, entweder Abstriche bei anderen Gemeindeaufgaben zu machen, die Steuern zu erhöhen oder aber sich zu verschulden. Und dies natürlich ohne die lokale Standortattraktivität übermässig zu strapazieren. Innovative Lösungen sind also gefragter denn je.

Da Gemeindesstrassen auch zum Ver- und Entsorgen dienen, fällt ihnen eine besondere strategische Rolle zu. Dank bereichsübergreifenden Ansätzen sollte die kommunale Infrastrukturbewirtschaftung noch effizienter werden können. Gerade für eine gut abgestimmte Koordination mit den anderen Infrastrukturen sind allerdings langfristige Planungen und strategische Überlegungen unumgänglich. Die generelle Herausforderung für Städte und Gemeinden liegt darin, eine umfassende Infrastrukturstrategie zu erarbeiten. Hierfür müssen Bund, Kantonen und Fachkreisen die Gemeinden zwingend unterstützen. Das nächstens erscheinende Handbuch „kommunales Infrastrukturmanagment“ ist ein erster Schritt in diese Richtung.

 

Meine Damen und Herren
Die Herausforderungen im Bereich der Strassen sind gross, für Bund, Kantone und Gemeinden. Die langfristige Finanzierung muss gesichert werden, weshalb der Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr (NAF) so wichtig ist. Dabei müssen Beiträge des Bundes an kommunale Strassen vermehrt diskutiert werden. Weder Einsparungen in anderen Politikbereichen, Steuererhöhungen noch zusätzliche Schulden sind für Gemeinden realistischerweise zielführende Ansätze. Ich bin überzeugt, Gemeindestrassen werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Einerseits weil lokal der motorisierte Individualverkehr, der ÖV und der Langsamverkehr weiter stark zunehmen werden. Andererseits weil die Zubringerfunktion zu anderen Strassen aufrechterhalten werden muss. Es gilt deshalb die Finanzierung der Strassen insgesamt zu sichern, und den Werterhalt, Betrieb und Unterhalt auf allen Staatsebenen sicherzustellen.
Damit man sich weiterhin nahtlos und effizient im Strassennetz bewegen kann.
Sonst führen am Ende nur noch wenige Wege nach Rom, und kaum mehr eine Strasse weg aus den Gemeinden!


Ich danke Ihnen.