Thema 1

Die Synergien, welche zwischen den nationalen Parlamenten und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie zwischen der Versammlung und anderen internationalen Organisationen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Umsetzung von europäischen Normen entwickelt werden können.

Herr Präsident,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Synergie bedeutet gemäss Duden das Zusammenwirken von Substanzen oder Faktoren, die sich gegenseitig fördern. Die Schlüsselposition im gegenseitigen Förderungsprozess zugunsten der Ausarbeitung und Umsetzung von europäischen Normen kommt zweifellos den nationalen Delegationen bei der Parlamentarischen Versammlung zu. Denn es gehört zu ihren ureigensten Aufgaben, ihre Parlamente und Regierungen für die Tätigkeiten und Ziele des Europarates zu sensibilisieren. Dafür braucht es ein Minimum von Instrumenten. Wir haben in der Schweiz solche Instrumente entwickelt.

Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat richtet jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht an das Parlament. Dieser ist nach den Themen der vier Bereiche des von der Europaratsgipfelkonferenz 1997 verabschiedeten Aktionsplanes zur Errichtung eines gesamteuropäischen demokratischen Sicherheitsraumes ausgerichtet. Die vier Hauptkapitel des Berichtes sind demzufolge: "Demokratie und Menschenrechte", "Sozialer Zusammenhalt", "Sicherheit der Bürger" und "Demokratische Werte und kulturelle Vielfalt". Damit wird auch der Beitrag der Parlamentarischen Versammlung an die Umsetzung dieses Aktionsplanes ersichtlich. Um dem Bericht mehr Gewicht zu geben, wird dieser von den aussenpolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates vorberaten und anschliessend im Plenum vertreten. Gleichzeitig befassen sich die aussenpolitischen Kommissionen auch mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Regierung. Dieser kam auf Initiative der Schweizer Parlamentarierdelegation zustande, nachdem die Regierung vorher nur summarisch im Rahmen des Geschäftsberichtes über ihre Tätigkeiten im Europarat berichtet hatte. Diese beiden Berichte geben jeweils in beiden Kammern Anlass zu Debatten über den Europarat.

Ein weiteres Instrument ist der Bericht über "Die Schweiz und die Konventionen des Europarates". Er ist ebenfalls auf Initiative des Parlaments zustande gekommen und wird dem Parlament seit 1977 alle vier Jahre nach der Eröffnung einer neuen Legislatur vorgelegt. Darin ordnet die Regierung jeder Konvention eine Priorität zu und gibt Auskünfte über die Gründe der Nichtratifikation. Auch der Konventionenbericht wird von den aussenpolitischen Kommissionen zuhanden des Plenums vorberaten. Er gibt jeweils Anlass zu kritischen Fragen und führt manchmal auch zur Einreichung von parlamentarischen Vorstössen, wenn das Parlament mit der Prioritätenzuordnung für die Ratifikation einer Europaratskonvention nicht einverstanden ist. So hat der Nationalrat im Rahmen der diesjährigen Europarats-Debatte anlässlich der Frühjahrssession einstimmig ein Postulat seiner aussenpolitischen Kommission betreffend die Ratifizierung der Konvention über den strafrechtlichen Umweltschutz an die Regierung überwiesenen. Dieses lädt die Regierung ein, zu prüfen, welche Gesetzesänderungen notwendig sind, um diese Konvention so bald als möglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Es wäre interessant zu erfahren, welche Instrumente und Methoden die anderen nationalen Delegationen zur Sensibilisierung ihrer Parlamente und Regierungen entwickelt haben. Wir schlagen deshalb vor, die Kommission für die Beziehungen mit den nationalen Parlamenten und der Öffentlichkeit mit einer diesbezüglichen Erhebung bei den nationalen Delegationen zu beauftragen. Als Resultat könnten wir uns eine Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung an die nationalen Parlamente vorstellen. Das wäre ein Synergieschub zugunsten einer besseren Umsetzung der Versammlungsentscheide auf nationaler Ebene.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.