Referat des Präsidenten des Schweizer Ständerates, Rolf Büttiker
Ausserordentliche Versammlung der Vereinigung der Senate Europas
Prag, 28.-29. September 2006


Herr Präsident
Verehrte Kolleginnen und Kollegen

Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Präsident Sobotka, herzlich dafür danken, dass Sie uns zu dieser ausserordentlichen Konferenz der Vereinigung Europäischer Senate eingeladen haben. Sie haben uns eingeladen, um mit Ihnen das 10-jährige Jubiläum der Erneuerung des Tschechischen Senats zu feiern. Das ist für uns eine grosse Ehre und ein Zeichen der freundschaftlichen Nachbarschaft. Wir gratulieren Ihnen und dem Tschechischen Senat zum 10. Geburtstag und wir wünschen ihm weiterhin ein erfolgreiches Wirken im Interesse des Landes  und im Interesse Europas.

Unsere heutigen Beratungen stehen unter der allgemeinen Frage, welches die Funktionen der zweiten Kammern der Parlamente im 21. Jahrhundert sind. Für den Schweizer Ständerat sehe ich sechs Hauptfunktionen:

1. Demokratische Funktion
Die Mitglieder des Ständerates sind vom Volk ihres Kantons gewählt. Sie vertreten die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler und sie sind ihnen Rechenschaft schuldig. Das Volk nimmt auf verschiedene Art Einfluss auf die Entscheide des Ständerates. Die Mitglieder des Ständerates dürfen zwar keine Instruktionen entgegennehmen. Sie sind aber im ständigen Gespräch mit gesellschaftlichen Gruppierungen und mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und bringen ihre Anliegen in die parlamentarischen Debatten ein. Die verfassungsrechtlichen Instrumente des Referendums und der Volksinitiative tragen dazu bei, dass diese Gespräche nicht nur vor den Wahlen sondern auch während der ganzen Amtszeit regelmässig geführt werden. 
Wir haben an der letzten Tagung der Vereinigung der Senate Europas in Bern im vergangenen April ausführlich über den Beitrag der Senate zu bürgernaher Politik gesprochen. Ihre Referate, die im Tagungsband in drei Sprachen publiziert sind, und unsere Diskussionen haben mich überzeugt, dass in allen Senaten Europas unabhängig von institutionellen und verfassungsmässigen Unterschieden die demokratische Funktion ernst genommen wird.

2. Gesetzgebungsfunktion
Der Ständerat ist gemeinsam mit dem Nationalrat und unter dem Vorbehalt der Volksrechte das Gesetzgebungsorgan des Bundes. Alle Verfassungsänderungen und Gesetze werden zunächst in Kommissionen und anschliessend im Plenum beraten. Alles staatliche Handeln muss in einem Rechtsstaat auf der Verfassung und auf Gesetzen beruhen. So kann man sagen, dass im Ständerat die Grundlagen geschaffen werden für jede staatliche Aktivität, von der Einzelne, Gruppen oder die ganze Bevölkerung betroffen sind.
Diese traditionelle parlamentarische Funktion hat auch im 21. Jahrhundert nichts von ihrer Bedeutung verloren. Allerdings ist sie bedeutend anspruchsvoller geworden. Gute Gesetzgebung setzt Fachwissen und politische Bewertung voraus. Dafür braucht es ein optimales Zusammenwirken zwischen Regierung, Verwaltung und Parlament.

3. Kontrollfunktion
Die Regierung und die Verwaltung müssen kontrolliert werden. Das Parlament als demokratisch gewähltes Organ ist dazu berufen. Der Ständerat teilt auch diese Funktion mit dem Nationalrat. Die Kontrollfunktion des Parlaments unterscheidet sich von der Kontrollfunktion der Gerichte. Diese treten in Einzelfällen auf Beschwerde von betroffenen Personen oder Organisationen  in Aktion.
Die parlamentarische Kontrolle ist permanent und sowohl nachträglich als auch mitlaufend. Unter nachträglicher Kontrolle verstehe ich die Prüfung von Geschäftsberichten oder der Staatsrechnung, denen sich der Ständerat jedes Jahr einmal widmet.  Mitlaufend ist die Kontrolle, die vorwiegend durch parlamentarische Kommissionen ausgeübt wird. Die Verwaltung muss ihre Bücher öffnen, ihre Tätigkeit den Kommissionen erläutern und Rechenschaft über Massnahmen ablegen, die vom Parlament früher verlangt worden waren. Die Kriterien der Oberaufsicht sind Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit.
Auch die Kontrolle ist eine anspruchsvolle parlamentarische Tätigkeit. Die Verwaltungstätigkeit ist komplex. Das Parlament braucht Fachpersonen, die es bei der Beurteilung unterstützen. Ausserdem muss es sich auf die Oberaufsicht beschränken und darf sich nicht in Kleinigkeiten verlieren. Umgekehrt sollten Regierung und Verwaltung die Oberaufsicht des Parlaments als Gelegenheit wahrnehmen, die Dienstleistungen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

4. Föderative Funktion
„Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten der Kantone“. Das ist der Wortlaut von Artikel 150 der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Mitglieder des Ständerates werden vom Volk ihres Kantons und nach kantonalem Recht gewählt. Sie sind aber Mitglieder eines Bundesorgans. Dennoch bringen sie häufig spezifisch kantonale oder regionale Interessen in die parlamentarischen Debatten ein. Sie pflegen den Kontakt zur kantonalen Regierung, zum kantonalen Parlament,  zu kantonalen Vereinigungen, zur kantonalen Bevölkerung. Sie werden von den regionalen Medien besonders beobachtet. Sie setzen sich für kantonale und regionale Interessen häufig ganz besonders ein. Das ist in einem föderalistisch strukturierten Staat wie der Schweiz auch sinnvoll.
Nach den Diskussionen, die wir an unserer VII. Tagung in Berlin miteinander geführt haben, nehme ich an, dass auch in Ihren Ländern die regionale Interessenwahrung eine wesentliche Aufgabe Ihres Parlaments bleiben wird.

5. Diskursive Funktion
Zweite Kammern gibt es nur in Zweikammersystemen. Eine wesentliche Funktion des Ständerates bleibt auch in Zukunft, mit dem Nationalrat, unserer ersten Kammer dauernd im politischen Gespräch, also im Diskurs zu sein. Dies ist umso nötiger, als der Ständerat absolut identische Kompetenzen wie der Nationalrat hat. Alle Gesetze müssen von beiden Kammern beschlossen werden. Deshalb kennen wir ein Verfahren der Differenzbereinigung, in dem unterschiedliche Beschlüsse sukzessive vereinheitlicht werden. Dabei braucht es die Bereitschaft zum Kompromiss auf beiden Seiten. Glücklicherweise kommt es nur sehr selten vor, dass eine Vorlage scheitert, weil einer der Räte bis zuletzt auf seinem Standpunkt beharrt.
Der Vorteil des Zweikammersystems besteht darin, dass im Diskurs zwischen den beiden unterschiedlich zusammengesetzten Räten verschiedene Gesichtspunkte besser zum Tragen kommen. Das Gespräch zwischen den Räten führt meistens zu einer Verbesserung der ursprünglichen Vorlage.

6. Internationale Funktion
Zum Schluss möchte ich noch auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit unter den Parlamenten hinweisen. Die Probleme, die wir in unseren Ländern zu lösen haben, sind mehr und mehr durch überstaatliche Realitäten geprägt. Nehmen wir als Beispiele nur die Verkehrs-, Energie- oder Umweltpolitik, mit denen ich mich in den ständerätlichen Kommissionen speziell befasse. Ich bin überzeugt, dass wir die internationalen Kontakte pflegen müssen, sei es im bilateralen oder multilateralen Rahmen. Eine besondere Rolle spielt für die Schweiz der Europarat, der beim Abbau der Barrieren zwischen Ost und West eine wesentliche Rolle gespielt hat und auch in Zukunft zur Integration der verschiedenen Staaten Europas beitragen wird.
Eine wichtige Gelegenheit zum Gedankenaustausch bieten auch die Tagungen der Vereinigung der Senate Europas. Ich freue mich über die Gespräche mit Ihnen und danke Ihnen, Herr Präsident, nochmals herzlich für die Einladung nach Prag.