Es gilt das gesprochene Wort

 

Grusswort von Ständeratspräsident Hans Altherr

 
Anrede gemäss Anwesenheit
 
Artikel 4, Absatz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht, ich zitiere – keine Angst, der Absatz ist kurz, knapp und eindeutig: „Sitz des Bundesverwaltungsgerichts ist St. Gallen“: Seit bald einem Jahrzehnt steht es so im Gesetz, am heutigen Tag ist der Artikel nun umgesetzt.

Sie erinnern sich, die Standortfrage schlug in der Sommersession 2002 im Bundeshaus hohe politische Wellen. Es gab ein Hin- und her und viel, viel Überzeugungsarbeit war nötig. Zu guter Letzt folgte der Nationalrat aber dann doch noch der föderalistischen – oder eben der vernünftigen – Linie des Ständerates – und zwar mit deutlicher Mehrheit. Ich war damals noch nicht Ratsmitglied, die Standortdiskussionen verfolgte und begleitete ich als Präsident der Ostschweizer Regierungskonferenz hingegen mit grösstem Interesse und Engagement.
Ich muss Ihnen wohl nicht näher erläutern, wie zufrieden ich über den Meinungsumschwung der großen Kammer war und es auch heute noch bin, obschon ich mich – nun ja – als Ständeratspräsident in Zurückhaltung üben sollte. Mit der Ansiedlung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Ostschweiz zum Standort einer bedeutenden Institution der Eidgenossenschaft. Endlich hat die „vergessene Region“ ein Zeichen der Wertschätzung bekommen.

Meine Damen und Herren, und was für eines!
Hier steht es also, das neue, markante Gerichtsgebäude. Mit einem 46 Meter hohen Bau hat St. Gallen nicht nur ein neues Wahrzeichen erhalten, sondern auch ein Symbol, das für eine transparente, nüchterne Justiz steht – und letzteres meine ich natürlich im positivem Sinn.

Ich freue mich sehr, heute hier zu sein und danke herzlich für Ihre Einladung. Im Namen des Ständerates überbringe ich Ihnen die besten Wünsche für Ihre Arbeit in einem neuen Gebäude und in einer für manche vielleicht noch fremden Region. Reisten bisher deutlich mehr Ostschweizer nach Bern als Berner in die Ostschweiz wird es künftig vermehrt Bundesangestellte, Anwältinnen und Anwälte geben, die den umgekehrten Weg fahren. Sie sind hier alle sehr willkommen – und ich bin mir sicher, sie werden sich hier wohlfühlen.

Dass der Neubau ausgerechnet auf dem „Kreuzacker“ zu stehen kommt, mag vielleicht etwas irritieren, sind doch Kirche und Staat in unserem Land weitgehend voneinander unabhängig, orientieren wir uns doch am weltlichen und nicht am – im biblischen Sinn – Jüngsten Gericht.
So weit hergeholt ist der Bezug zwischen besagtem Symbol und Justiz allerdings doch nicht: Wer beispielsweise mit jemandem über Kreuz liegt, das Kreuz mit jemandem hat oder jemanden gar aufs Kreuz legt, kann schon mal vor dem Richter landen.

Meine Damen und Herren
Der Flurname „Chrüzacker“ passt aber auch sonst gar nicht so schlecht zum Bundesverwaltungsgericht. Das Kreuz auf dem Acker bezieht sich nämlich nicht auf ein christliches Kreuz, das man in einigen Kantonen in freier Natur findet, sondern es hängt schlicht und einfach mit den territorialen Verhältnissen zwischen Stadt und Kloster St. Gallen von einst zusammen: Die Stadt war bis 1457 offiziell Teil der Grundherrschaft des Klosters und konnte sich dannzumal freikaufen. Ihr Hoheitsgebiet war aber sehr klein und umschlossen vom grossen Territorium des Klosters. Der Abt war der länderreichste Fürst der Schweiz, währenddessen sich die Stadt St. Gallen mit bescheidenen viereinhalb Quadratkilometern zufrieden geben musste. Und wie es nicht selten auch anderswo der Fall ist, sorgte der Grenzverlauf für rote Köpfe oder anders gesagt: Abt und Stadt lagen über Kreuz. Die Eidgenossen wurden als Mediatoren beigezogen und rammten in  den vier Himmelsrichtungen Grenzkreuze in den Boden, so auch eines im Gebiet des heutigen Kreuzackers.

Folglich darf man heute ruhig sagen: Das Bundesverwaltungsgericht steht auf Niemandsland – auf einer Terra Nullius. Für Sie, die des römischen Rechts kundig sind, ist das ein geläufiger Rechtsbegriff. Verwandt in Bedeutung und Anwendung ist der Begriff Res Nullius, der so viel wie Niemandes Sache oder Eigentum bedeutet. Weder der Stadt noch dem Land, weder protestantisch noch katholisch, ist der „Chrüzacker“  keiner Herrschaft unterworfen. Der Boden, auf dem wir stehen, ist die ideale Grundlage für das jüngste – im weltlichen Sinn –  Gericht der Schweiz.
Und damit bin ich beim zweiten Wortteil, dem „Acker“ angelangt.
Was hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem Acker zu tun, ausser dass es auf einem zu stehen gekommen ist? Zum einen beackern die rund 70 Richterinnen und Richter sowie 300 Mitarbeitende ein ausgesprochen breites Feld. Sie befassen sich mit Themen, die aus dem Leben gegriffen sind und nicht mit abstrakten Rechtsfragen: Sie fällen Entscheide über die Invalidenrenten, über Steuerstreitigkeiten und Asylgesuche. Das Gericht stoppt die Amtshilfe bei Steuerfragen, befindet über die Lebensdauer eines AKW. Meistens sind es aber unspektakuläre Entscheide, für die einzelnen zwar von grosser Bedeutung, für alle anderen jedoch Alltagsgeschichten.

Anderseits beackert das Bundesverwaltungsgericht nicht nur ein breites Feld, salopp ausgedrückt, ackert es auch. Es leistet Knochenarbeit: Über 8500 Urteile hat es im letzten Jahr gefällt, in drei Vierteln der Fälle legt es das Recht als letzte Instanz aus. Und es konnte fast einen Viertel seiner Pendenzen abbauen, das ist ein beachtlicher Leistungsausweis.

Hin und wieder haben die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts einen nachhaltigen Effekt und sorgen entsprechend für Schlagzeilen. Von Kritik beirren lassen sich seine Richterinnen und Richter offensichtlich nicht, und das ist Recht so. In der jüngeren Vergangenheit gab es aus der Politik immer wieder Druckversuche auf die Justiz und die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Die dritte Gewalt muss von der Politik unabhängig bleiben und sie muss für ihre Unabhängigkeit kämpfen. Der frühere Bundesgerichtspräsident Giusep Nay hatte das das Verhältnis zwischen Politik und Justiz wie folgt skizziert: «Wir müssen klar machen, dass Rechtsstaat und Demokratie sich bedingen, dass sie siamesische Zwillinge sind. So wie das Recht demokratisch legitimiert sein muss, muss auch die Demokratie rechtlich legitimiert sein.»
Die Gewaltenteilung ist heute ein Erkennungszeichen jeder echten Demokratie. Da ist es nur logisch, diese Trennung auch geographisch sichtbar zu machen. Die Distanz der Judikative von politischen Entscheidungsträgern sehe ich insofern als Vorteil, als dass sie die Unabhängigkeit der Justiz unterstreicht. Und ganz so weit ist St. Gallen vom Rest der Schweiz, respektive der Rest der Schweiz von St. Gallen, auch nicht entfernt.

Meine Damen und Herren
Eine kurze Bemerkung zum Schluss: In St. Gallen haben Kirche und Staat gewissermassen nun doch wieder zusammengefunden: Zur Stiftsbibliothek gesellt sich ein neues Gericht, das in meterlangen Aktenablagen Fälle archiviert, die oft nicht minder spektakulär sind, wie einige Werke in den Bücherregalen des UNESCO-Weltkulturerbes.

Ich danke Ihnen.