Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin

Sehr geehrter Herr Präsident der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft

Sehr geehrte Frau ehemalige Präsidentin der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft

Exzellenzen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Liebe Festgemeinde

 

Der 1. August soll ein Anlass zu Freude, Fröhlichkeit und Geselligkeit sein. Zu einer richtig verstandenen 1. August-Feier gehört aber auch ein Moment der Besinnung. Ich freue mich sehr, diesen Tag heute mit Ihnen verbringen zu dürfen. Ganz besonders freut und ehrt mich, dass Frau Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey unter uns weilt. Frau Bundespräsidentin, ich weiss, dass Sie eine tiefe Empfindung für die Urkantone und insbesondere das Rütli haben. Und Sie haben ja auch während Ihres ersten Präsidialjahres 2007 hier die Festansprache gehalten.

 

Nicht minder erfreut bin ich darüber, dass viele behinderte Mitmenschen bei uns sind, vor allem blinde und schwer sehbehinderte. Seien Sie, zusammen mit Ihren Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuern, ganz besonders herzlich willkommen! Auch wenn Sie diesen speziellen Ort nicht mit Ihren Augen wahrzunehmen vermögen, bin ich überzeugt, dass auch für Sie das Rütli eine ganz spezielle Anziehungskraft ausstrahlt.

 

Je me réjouis tout particulièrement et je suis très honoré de la présence parmi nous de la Présidente de la Confédération, Micheline Calmy-Rey.

Mme la Présidente de la Confédération,

Je connais votre profond attachement pour les cantons de Suisse primitive et pour le Grütli. D’ailleurs, en 2007, lors de votre première présidence, c’est vous qui étiez à cette tribune pour prononcer le discours du 1er août.

 

Je suis également très heureux que de nombreux compatriotes porteurs de handicaps aient rejoint le Grütli pour y participer à la Fête nationale. Je salue en particulier les personnes aveugles ou gravement handicapées de la vue. Soyez toutes et tous les bienvenus! Même si vous ne pouvez pas vous voir ce lieu avec vos yeux, je suis convaincu que vous vous le représentez et que vous en avez une image mentale très précise.

 

Vor einem knappen Monat durfte ich am offiziellen Tag des Urner Kantonal Schützenfestes auf dem Rathausplatz in Altdorf die Festansprache halten. Ich sagte damals, einem Festredner eines Schützenfestes könne nichts Besseres widerfahren, als Wilhelm Tell an seiner Seite zu wissen. Heute stelle ich fest: Einem Politiker – oder einer Politikerin – kann keine grössere Ehre zuteil werden, als am 1. August auf dem Rütli die Festansprache halten zu dürfen.

 

Daher habe ich zunächst zu danken:

 

-     Der ehemaligen Präsidentin der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), Frau alt Bundeskanzlerin Annemarie Huber Hotz, für die Einladung, dieses Jahr auf dem Rütli sprechen zu dürfen, und

 

-     dem jetzigen Präsidenten der SGG, Herrn Jean Daniel Gerber für die freundlichen Begrüssungsworte.

 

„Wilhelm Tell“ und „Rütli“, man könnte auch noch andere Namen und Bezeichnungen hinzufügen: Ihnen ist gemeinsam, dass sie mit Personen und Ereignissen in Verbindung gebracht werden, deren Existenz zwar historisch nicht belegt ist, die aber dennoch tief im kollektiven Bewusstsein von uns Schweizerinnen und Schweizern verankert und daher identitätsstiftende Realität sind. Solche Mythen sind Ausdruck von Heimatverbundenheit und Traditionsbewusstsein und sie sind vor allem dort von Bedeutung, ja unverzichtbar, wo es darum geht, eine Staatsidee zu erhalten.

 

Auch der Schweiz liegt eine Staatsidee zugrunde.

 

Grundlegend für die Staatsidee Schweiz ist zunächst, dass diese eine Willensnation ist. Die Motivation für den Zusammenschluss der einzelnen Orte bzw. Kantone - nach den von aussen aufgedrängten Systemen der Helvetik und der Mediation – zunächst 1815 zu einem Staatenbund und dann, 1848, zu einem Bundesstaat, ist nicht eine Gleichheit bezüglich Sprache, Ethnie, Kultur oder Religion, sondern der genossenschaftlich geprägte Wille, sich zusammen zu schliessen, um die gleichen oder gleichartigen Interessen zu bündeln und sie so besser und effizienter wahren zu können.

 

Es kommt denn auch nicht von ungefähr, dass unsere Bundesverfassung die Förderung des inneren Zusammenhaltes und der kulturellen Vielfalt als zentrale Staatszwecke der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufführt. Es geht um den Zusammenhalt zwischen Stadt und Land, zwischen den verschiedenen Landesteilen, Sprachen, Kulturen, Religionen, zwischen den verschiedenen Generationen, zwischen Inländern und Ausländern und vor allem zwischen den Begüterten und denen, die eher auf der Schattenseite stehen und dies nicht nur im materiellen, sondern auch im immateriellen Sinne.

 

L’un des principaux défis de la Confédération suisse est de maintenir sa cohésion interne et sa diversité culturelle. Car nous tirons notre force de notre union: union entre les villes et les campagnes; union entre les régions, les langues, les cultures, les religions et les générations; union entre les indigènes et les étrangers; union entre les personnes favorisées sur les plans matériel et immatériel et les personnes déshérités.

 

Diesem Zusammenhalt hat im Verlaufe der Geschichte immer wieder Gefahr gedroht. Waren es - zu Beginn des Bundesstaates - vor allem aussenpolitische Krisen oder, etwa während des ersten Weltkrieges oder im unmittelbaren Nachgang zur EWR-Abstimmung 1992, Spannungen zwischen der Deutschschweiz und der Romandie, so sind es heute meines Erachtens vor allem gewisse gesellschaftliche Entwicklungen, die den Zusammenhalt gefährden. Ich denke da etwa an die deutliche Abnahme des Gemeinsinns und die grenzenlose Geldgier einiger Manager.

 

-     Der Gemeinsinn hat deutlich abgenommen und einem zum Teil ausgeprägten Individualismus und Egozentrismus Platz gemacht. Dies zeigt sich vor allem auch darin, dass staatliche Gemeinschaften, insbesondere auf Stufe Gemeinde, aber auch Freiwilligenorganisationen, immer mehr Mühe bekunden, Leute zu finden, die bereit sind, im Dienste der Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen. Auf der andern Seite wird es aber als selbstverständlich erachtet, dass die staatlichen und gesellschaftlichen Verantwortungsträger „ganze Arbeit“ leisten. Mehr noch: In den Augen nicht weniger erscheint der Staat zu einem eigentlichen Dienstleistungsapparat mutiert zu sein, von dem, gegen möglichst tiefe Bezahlung, sprich Steuern, nach Belieben Dienstleistungen abgerufen werden können.

 

      In den gleichen Zusammenhang gehört meines Erachtens auch das Phänomen, dass der Mensch im privaten Bereich, z.B. im Sport, bereit ist, grösste Risiken einzugehen, wogegen man, wenn es um den öffentlichen Bereich geht, absolute Sicherheit beansprucht.

 

-     Die Bezüge vorab von Managern und teilweise auch von Verwaltungsräten in gewissen Branchen haben Ausmasse angenommen, die durch nichts mehr zu rechtfertigen sind und die als eigentliche Verwerfungen zu bezeichnen sind. Diese Exzesse sind geeignet, das gesellschaftliche und damit das politische Klima zu vergiften. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass es sich absolut gesehen um einen kleinen Teil von betroffenen Gesellschaften handelt und dass der Grossteil unserer Unternehmen auch bezüglich der Entschädigungspolitik zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Es wäre daher ein falscher Ansatz, das Gesellschaftsrecht derart einschneidend auszugestalten, dass dadurch die klaglos funktionierenden Unternehmen bestraft werden und dies für den Wirtschaftsstandort Schweiz schädlich ist.

 

Für die schweizerische Staatsidee prägend ist sodann die Konkordanzdemokratie. Wenn von Konkordanz die Rede ist, denkt man in der Regel ausschliesslich an den Bundesrat. Das Konkordanzprinzip beschränkt sich aber keineswegs auf das Gebot, dass die wichtigsten politischen Kräfte im Bundesrat als dem obersten leitenden und vollziehenden Führungsorgan vertreten sein sollen, sondern es hat auch Auswirkungen auf die Arbeit des Parlamentes. Deshalb spricht man auch von der Konkordanzdemokratie. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass zur Lösung der politischen Aufgaben und Probleme möglichst grosse Mehrheiten anzustreben und in den politischen Prozess einzubeziehen sind und dies eben auch auf Stufe Parlament. Dies besagt selbstverständlich nicht, dass das Parlament in seiner Mehrheit immer mit dem Bundesrat einig zu sein hat. Konkordanz auf der Ebene des Parlamentes bedeutet jedoch, dass zumindest dort, wo es um für unser Land grundlegende Fragen geht, sich die im Bundesrat vertretenen Parteien auch im Parlament schliesslich zu mehrheitsfähigen Lösungen durchringen sollen. Dies wiederum bedingt, dass sich die beiden Räte, National- und Ständerat, die ja staatsrechtlich gesehen gleichberechtigt sind, in solchen Geschäften auch tatsächlich zu einigen vermögen. Dieser Einigungsprozess ist in der letzten Zeit offensichtlich schwieriger geworden. Und einer der Hauptgründe besteht ohne Zweifel darin, dass es – vor allem im Nationalrat – immer wieder zu „Unheiligen Allianzen“ kommt. Sie charakterisieren sich dadurch, dass stur auf der „reinen Lehre“ beharrt und nicht einmal etwas „als in die richtige Richtung gehend“ akzeptiert wird.

 

Zur Staatsidee Schweiz gehören im weitern die direkt-demokratischen Rechte des Volkes. Dieses wählt nicht nur alle vier Jahre ein neues Parlament, sondern kann auch während den Legislaturen Einfluss auf die Arbeit von Regierung und Parlament nehmen, proaktiv durch das Initiativ- und korrigierend durch das Referendumsrecht.

 

In der letzten Zeit haben Abstimmungen über Volksinitiativen zu reden gegeben, die zwar nicht gegen sog. zwingendes Völkerrecht verstossen – und demzufolge für gültig zu erklären waren -, die aber dennoch mit wichtigen staatsvertraglichen Verpflichtungen der Schweiz in Konflikt standen bzw. stehen. Angesichts der stets zunehmenden internationalen Verflechtung der Staaten werden solche Konstellationen in Zukunft noch zunehmen. Das daraus sich ergebende Spannungsverhältnis kann aber kaum einfach durch das Initiativrecht einschränkende Rechtsregeln gelöst oder entschärft werden, zumal wir eine offene Verfassung haben. Es gilt der Grundsatz „Im Zweifel für die Volksrechte“. Allerdings: Nicht alles, was verfassungsrechtlich noch als zulässig betrachtet werden kann, ist politisch gesehen (noch) opportun, und es gehört zu den Pflichten der Bürgerinnen und Bürger, sich auch mit diesen Aspekten von Volksinitiativen auseinander zu setzen.

 

Schliesslich gehört zur schweizerischen Staatsidee auch die Neutralität. Sie hat nicht nur eine rechtliche und eine politische, sondern auch eine emotionale Komponente. Als solche ist sie vor allem Ausdruck eines kollektiven Befindens, dass sich unser Land nicht „in die Geschäfte der Grossen in dieser Welt einmischen“ soll.

 

Dieses Gebot der kleinstaatlichen Zurückhaltung bedeutet anderseits aber nicht, dass sich unser Land „einigeln“ soll. Unsere Bundesverfassung (Art. 2) gebietet bei den Staatszielen im Gegenteil, dass sich die Schweiz auch einsetzt „für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung“. Dazu gehören selbstverständlich unsere humanitären Dienstleistungen und unser Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte. Festzustellen ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass heute viele Probleme nur noch im internationalen Kontext gelöst werden können. Denken wir nur etwa an die Klima- und Energiepolitik. Und schliesslich gehört dazu auch ein von gegenseitigem Respekt getragenes geordnetes Verhältnis zur Europäischen Union.

 

Meine Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

 

Das schweizerische Staatssystem ist ein klug austariertes, das als eigentliches Kunstwerk bezeichnet werden kann: Im Bundesrat, dem eigentlichen strategischen Führungsorgan, sollen die wichtigsten politischen Kräfte vertreten sein, um nach Möglichkeit im Konsens die Strategien in den wichtigen Politikbereichen festzulegen und umzusetzen. Im Nationalrat werden die gesellschaftlichen und politischen Kräfte durch ein ausgeprägtes Proporz-Wahlsystem abgebildet. Und dem Ständerat ist staatspolitisch gesehen vor allem aufgetragen, für den Zusammenhalt in unserem Land Sorge zu tragen.

 

Dieses Konstrukt ist auch heute noch, ohne grosse institutionelle Reformen, funktionstüchtig, vorausgesetzt, dass die verschiedenen Organe gut zusammen spielen. Und das wiederum setzt voraus, dass die Vertreter dieser Organe auch gewillt sind, die ihnen von Verfassung und Gesetz zugewiesenen Rollen ernst zu nehmen, eingedenk des Grundsatzes, dass das Gemeinwohl das oberste Gesetz ist. Dass uns allen dies gelingen möge, Ihnen Frau Bundespräsidentin und Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat, meinen Kolleginnen und Kollegen, vor allem dann auch den neuen, im National- und Ständerat und Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren als die hier anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des Volkes, das wünsche ich mir am heutigen 1. August.