Sehr geehrter Herr Präsident der „Agenda Wasser 21“, Stephan Müller,
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Willy Haag,
Geschätzte Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen
Werte Mitglieder der wasserwirtschaftlichen Verbände und Vertreter der Wasserkraftbranche
Geehrte Fachleute der Kantone und NGOs,
Werte Gäste
WILLKOMMEN AM WELTWASSERTAG 2013 !
Haben Sie gewusst, dass unser jährliches Trinkwasserangebot ausreichen würde, um die ganze Fläche der Schweiz eineinhalb Meter unter Wasser zu setzen? Und dass dieser fiktive Hochwasserstand nur gerade um zweieinhalb Zentimeter absänke, wenn die gesamte Einwohnerschaft der Schweiz ihren Durst stillte?
Ich bin am Fusse des Gotthards geboren und habe immer gespürt, was für eine enorme Kraft von diesem Massiv ausgeht, dessen Wasser mit der Rhone das Mittelmeer, mit dem Ticino die Adria und mit dem Rhein die Nordsee speist. Und, als Präsident eines kleinen aber tapferen Eishockeyclubs im Gotthardgebiet weiss ich, das Wasser auch in seiner festen Form zu schätzen!
Ich fühle mich deshalb sehr geehrt, diese Auftaktveranstaltung zum Weltwasserjahr offiziell eröffnen zu dürfen, die vom Netzwerk „Wasser-Agenda 21“ zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt organisiert worden ist.
Meine Damen und Herren
Unser Land ist reich gesegnet mit dem nassen Element und es erfüllt uns mit Stolz, das Wasserschloss Europas zu sein. Dieses Privileg bürdet uns aber auch Pflichten auf, denn das Wasser unserer Ströme und Flüsse soll unser Land in einwandfreiem Zustand verlassen.
Der modernen Schweiz war das Wasser ihrer Flüsse und Seen schon immer ein Anliegen: Das erste Fischereigesetz, das den Schutz der Wasserfauna anstrebte, datiert von 1888.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs mit den zunehmenden Umweltbeeinträchtigungen auch der politische Wille, etwas gegen die Verschmutzung unserer Gewässer zu unternehmen. So kam es, dass die Bundesversammlung 1957 das erste Gewässerschutzgesetz verabschiedete. Allerdings begann dieser Erlass erst 1972 mit seiner zweiten Revision oder gar erst 1976 mit der Verordnung über Abwassereinleitungen Wirkung zu entfalten.
In den Achtzigerjahren wurde die Volksinitiative „Rettung unserer Gewässer“ eingereicht. Dieser Initiative wurde als Gegenentwurf ein umfassend revidiertes Gewässerschutz-gesetz entgegengestellt, das 1992 in Kraft trat. Diesem folgte sechs Jahre später die neue Gewässerschutzverordnung. Somit mussten fortan sowohl die oberirdischen als auch die unterirdischen Gewässer geschützt werden.
Für viele ging aber diese Lösung nicht weit genug. Die im Jahr 2004 vom Schweizerischen Fischerei-Verband, lancierte Volksinitiative «Lebendiges Wasser» verlangte deswegen die Renaturierung der Gewässer, vor allem der Flüsse und Bäche, die zu einem grossen Teil verbaut sind oder nicht mehr in ihrem natürlichen Bett fliessen. Der SFV zog seine Initiative zugunsten eines indirekten Gegenvorschlags zurück, mit dem das Gewässerschutzgesetz entsprechend revidiert wurde. Ein Gegenvorschlag, das im Parlament – namentlich in der UREK-S – entstanden war, nachdem der Bundesrat darauf verzichtet hatte, weil es zu kompliziert schien, ein Konsens zwischen den interessierten Kreisen zu erreichen. Ein schönes Kapitel Parlaments Geschichte, und ein Beweis, dass die Zusammenarbeit – in diesem Fall zwischen Politik, Verwaltung. Fischerei, Umweltverbände und Wasserwirtschaft – sich immer lohnt!
Gemäss der Vollzugsverordnung sollen nun 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer Fliessgewässer, die in der Schweiz verbaut sind, in den nächsten 20 Jahren revitalisiert werden.
Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 hat in der Schweiz eine Wende hin zu einer sichereren Energieproduktion stattgefunden, und das Bundesparlament hat seinen energiepolitischen Fokus etwas verschoben, nämlich vom Gewässerschutz zur Gewässernutzung.
Unsere Regierung setzt in ihrer Energiestrategie 2050 auf eine sichere Energieversorgung ohne Atomkraft. Voraussetzung dafür ist eine höhere Energieeffizienz, die vermehrte Nutzung der Wasserkraft und der erneuerbaren Energien sowie der rasche Ausbau der Stromnetze und die Verstärkung der Energieforschung.
Meine Damen und Herren
Vor diesem neuen energiepolitischen Hintergrund der Schweiz wird die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit noch wichtiger. Die Energiegrossverbraucher, die Kläranlagen und die Verbrennungsanlagen müssen in der Energiegewinnung aktiv werden, indem sie Abfälle und organische Stoffe als Energiequellen nutzen. Mit der Abwärme der Verbrennungsanlagen könnten ganze Quartiere beheizt werden. Und die Wasserversorgungsnetze selbst könnten zu Wasserkraftwerken werden, indem das Wasser der Fallleitungen turbiniert wird.
Zur Förderung eben dieser neuen Energietechnologien wurde der Verband InfraWatt ins Leben gerufen. Er vereint unter seinem Dach die Betreiber von Kläranlagen, Wasserversorgungs-, Abfallbehandlungs- und Fern-wärmeanlagen sowie Kantons- und Wirtschaftsvertreter, Elektrizitätsunternehmen und Betreiber von Infrastruktur-anlagen.
Es war mir eine grosse Freude, den Vorsitz von InfraWatt zu übernehmen, sehe ich darin doch eine Fortsetzung meines langjährigen Engagements in der Energiekommission des Ständerates. Ich lade die Gemeindeverbände und Unternehmen ein, dieser Organisation beizutreten. InfraWatt verfolgt genau das gleiche Ziel wie das Weltwasserjahr: die Stärkung der Zusammenarbeit im Wasserbereich.
Meine Damen und Herren
Die Schweiz ist bereit, die diesjährige Herausforderung der UNO anzunehmen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen in der DNA der Schweiz – oder anders gesagt, in ihrer Verfassung – verankert, nämlich in Artikel 76, der das institutionelle Zusammenspiel im Wasserbereich klar regelt.
So verfügen die Kantone über die Wasservorkommen, während der Bund die Grundsätze für die Gewässernutzung festlegt. Und bei Uneinigkeiten über die Rechte an internationalen oder interkantonalen Wasservorkommen liegt die Entscheidungs-befugnis beim Bund.
Werte Gäste,
Ich bin in Locarno aufgewachsen. Die Überschwemmungen von 1993 und 2000 in der Region um Locarno haben mich entsprechend betroffen. Sie haben gezeigt, von welch zentraler Bedeutung eine gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist. Das Wasser reichte bis zur Piazza Grande und richtete Schäden in Höhe von über 200 Millionen Franken an. Das Schlimmste konnte dank dem Austausch hydrologischer Daten zwischen Italien und der Schweiz abgewendet werden. Die italienisch-schweizerische Kommission für die Regulierung des Lago Maggiore wiederum ist zuständig für den Interessenausgleich zwischen den schweizerischen Seeanstössern auf der einen Seite sowie den Anwohnern des italienischen Ticino und den Bewohnern der Po-Ebene auf der andern Seite.
Ein weiteres Beispiel der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden liefert die Wasserbewirtschaftung. Die Kantone bestimmen, wer innerhalb des Kantons, eines Bezirks, einer Gemeinde oder einer Korporation das Recht hat, die öffentlichen Fliessgewässer zu nutzen. Im Wallis und in Graubünden sind es die Gemeinden, welche die Abgabe für die Wassernutzung erheben. Diese wird vom Bund nach Kriterien festgelegt, welche seit dem Inkrafttreten des Wasserrechtsgesetzes von 1916 immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben haben.
Meine Damen und Herren
Wenn die Schweiz ihre Verantwortung als Wasserschloss Europas auf allen Entscheidungsebenen wahrnimmt, leistet sie ihren Beitrag zur Agenda 21. Sie wird neue Mittel und Wege finden, wie sich die Armut durch eine umweltschonende Wirtschaftsentwicklung verringern lässt.
Ich möchte allen Organisatorinnen und Organisatoren dieses Kolloquiums danken, dass sie hier die gesamte Intelligenz der Schweizer Wasserwirtschaft versammelt haben. An diesen Fachleuten liegt es, für die nachhaltige Bewirtschaftung unseres universellen Gutes Wasser zu sorgen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es lebe das Internationale Jahr der Zusammenarbeit im Wasserbereich!