Frauen im Parlament
- nach den eidgenössischen Wahlen vom 24. Oktober 1999
- nach den eidgenössischen Wahlen vom 19. Oktober 2003
- nach den eidgenössischen Wahlen vom 21. Oktober 2007
- Stand 01. Dezember 2008
- Stand 13. September 2010
- Stand 30. Mai 2011
- nach den eidgenössischen Wahlen vom 23. Oktober 2011
- Stand 29.05.2012
- Stand 04.03.2013
- Stand 09.09.2013
- Stand: 25.11.2013
- Stand: 24.11.22014
- Stand: 08.06.2015
- nach den eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015
- Stand: 27.02.2017
Am 7. Februar 1971 stimmten 65.7% der Schweizer Stimmberechtigten für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen. Endlich konnten nun auch in der Schweiz Frauen ins nationale Parlament gewählt werden.
Das Frauenstimmrecht setzte sich zunächst in den nordamerikanischen Gliedstaaten durch, vor dem 1. Weltkrieg auch in Finnland und Norwegen. Im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen breitete es sich dann weltweit aus. In der Schweiz hingegen waren gemäss der Bundesverfassung von 1874 nur männliche Schweizer zu den politischen Rechten zugelassen. Der Versuch, das Frauenstimmrecht auf dem Wege einer zeitgemässen Interpretation des Begriffes «Schweizer» (Bundesverfassung, Art. 4 und Art. 74) einzuführen, wurde vom Bundesgericht und von der Lehre abgelehnt. Damit blieb als einzig gangbarer Weg die Revision des Artikels 74 der Bundesverfassung.
In einer ersten Abstimmung vom 1. Februar 1959 wurde die Vorlage noch massiv verworfen, ehe sie 1971 mit grossem Mehr angenommen wurde.
Women in National Parliaments
40 Jahre Eidgenössische Parlamentarierinnen 1971 – 2011 (PDF)Formatwechsel