Gesamterneuerungswahlen

Nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates findet auch eine Gesamterneuerung des Bundesrates statt. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren ernannt.

Die Bundesräte, der Bundespräsident und der Vizepräsident des Bundesrates sowie der Bundeskanzler werden einzeln gewählt. Ein Kandidat ist gewählt, sobald er mehr als die Hälfte der Stimmen erreicht (absolutes Mehr). Die bisherigen Bundesräte kommen in der Reihe des Amtsalters zur Wiederwahl.


Rücktritte / Ersatzwahlen

Tritt ein Bundesrat oder eine Bundesrätin zurück, gibt es eine Ersatzwahl. Die Wahl erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung.