Es gilt das gesprochene Wort
„Die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann ist in einer Vielzahl von internationalen von internationalen Konventionen festgeschrieben. Doch was nützen Richtlinien und Gesetze, wenn sie nicht durchgesetzt werden.“
Statement von Ständeratspräsidentin Erika Forster
Sehr geehrte Damen und Herren
Geschätzte Medienschaffende
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", steht in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 geschrieben.
Damit wird die Gleichstellung der Geschlechter als Menschenrecht unmissverständlich festgehalten.
Auch mehr als 60 Jahre später sieht die Wirklichkeit leider noch immer anders aus. Die Diskriminierung von Frauen ist nach wie vor in vielen Kulturen weit verbreitet und tief verwurzelt. Mehr noch, Gewalt an Frauen hat viele Facetten: Der "Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen" (UNIFEM) geht davon aus, dass in einigen Ländern der Erde bis zu 70 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Laufe ihres Lebens Opfer physischer oder sexueller Gewalt werden – in der Mehrzahl durch vertraute Partner und im häuslichen Bereich. Zudem erfahren Frauen Gewalt in Form von Frauenhandel, Zwangsprostitution, Vergewaltigung und Genitalverstümmelung.
In bewaffneten Konflikten wird gemäss neuestem UN-Weltbevölkerungsbericht geschlechtsspezifische Gewalt einschliesslich Vergewaltigung immer häufiger als Instrument der Kriegsführung eingesetzt.
In den letzten 30 Jahren sind zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte völkerrechtliche Verträge und internationale Menschenrechtsstandards hinzu gekommen. Sie präzisieren die Verpflichtungen von Staaten, die Menschenrechte von Frauen zu fördern und zu schützen. Und sie stellen Mechanismen bereit, um Regierungen in die Verantwortung nehmen zu können. Ich werde Ihnen einige Beispiele in Erinnerung rufen:
- 1979 kam das "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" (CEDAW) zustande, das einen wesentlichen Meilenstein zur Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte bildet. Gegenwärtig haben 185 Staaten die „Frauenkonvention“ unterzeichnet. Als Ergänzung dazu folgte 20 Jahre das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Dieses beinhaltet nach dem Vorbild der UN-Folterkonvention ein Individualbeschwerdeverfahren. National- und Ständerat beschlossen im Frühling 2008 die Ratifizierung des Fakultativprotokolls.
- 1985 wurde der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) ins Leben gerufen, der sich als Anwalt für Frauenrechte und Gleichberechtigung der Frauen in Entwicklungsländern versteht.
- 1993 verabschiedeten die UN die "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen".
- Und 1994 wurde die erste ständige Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen ernannt.
Diese Spezialabkommen sind Meilensteine. Die Frauenrechte und Instrumente gegen die Gewalt an Frauen werden auf dem internationalen Parkett im Rahmen von Analysen, Berichten und Tagungen immer wieder zum Thema gemacht. Auch in der Interparlamentarischen Union (IPU) wird die Situation von Frauen immer wieder diskutiert. Vor einem Jahr an der Parlamentspräsidentinnen-Konferenz in Wien war „Gewalt gegen Frauen“ Tagungsthema. Die damalige Nationalratspräsidentin Frau Chiara Simoneschi-Cortesi hatte sich dazu in einem vielbeachteten Referat geäussert. In diesem Sommer haben wir die Diskussion am Treffen der Präsidentinnen in Bern, das unmittelbar vor der 3. Weltkonferenz der Parlamentspräsidenten und –präsidentinnen unter der Ägide der IPU in Genf stattgefunden hat, fortgesetzt. Der Fokus an der Tagung richtete sich dieses Mal auf die Situation der Frauen in Konfliktzonen. Frau Nationalratspräsidentin Bruderer und ich waren tief beeindruckt von den Voten der Parlamentspräsidentinnen aus den verschiedenen betroffenen Ländern. Trotz Leid und unermüdlichem Kampf gegen Gewalt an Frauen schwang in den Voten der Präsidentinnen die Hoffnung und das Vertrauen mit, gemeinsam etwas bewegen zu können.
Mit der Thematisierung ist die Arbeit bei Weitem noch nicht getan. Denn Papier ist bekanntlich geduldig, und Absichtserklärungen gehen schnell vergessen. Was nützt ein Übereinkommen, wenn Regierungen tatenlos und Betroffene ahnungslos bleiben? Oder was bringt Aufklärungsarbeit, wenn die Tat als solche nicht strafrechtlich verfolgt wird?
Ich bin überzeugt, eine Verbesserung der Situation der Frauen weltweit wird nur dann möglich, wenn im Rahmen der Menschenrechtsdialoge mit anderen Ländern explizit auf die Rechte der Frauen hingewiesen wird. Die Schweiz – die den Menschenrechten grosse Priorität einräumt - muss darauf hinwirken, dass Staaten ihrer völkerrechtlichen Pflicht nachkommen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, geschlechtsspezifische Gewalttaten zu untersuchen, die Täter zu bestrafen und Frauen Zugang zu Rechtsprechung und Rechtsmitteln zu verschaffen.
Ganz wichtig ist zudem, dass die Problematik von der politischen Ebene in die Gesellschaft getragen und präsent gehalten wird. Ein Mentalitätswandel kann nur durch Sensibilisierung erreicht werden. Die Kampagne „16Tage gegen Gewalt an Frauen“ ist so eine Initiative gegen das Vergessen und Ignorieren. Sie erinnert uns jedes Jahr wieder daran, dass Gewalt an Frauen nicht hingenommen werden darf. Und sie ermöglicht, eine breite Öffentlichkeit mit dieser Botschaft zu erreichen.
Gesellschaftliche Veränderungen sind langwierige Prozesse, aber keine hoffnungslosen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Daran müssen wir hartnäckig weiterarbeiten.
Ich danke Ihnen, dass Sie mit Ihrer Berichterstattung dabei mithelfen.