Bern (sda) Noch ist nicht sicher, dass die eidgenössischen Räte das EU-Dossier in der Sommersession behandeln können. Die Büros werden über das Programm erst beschliessen, wenn der Zeitpunkt für die Unterzeichnung der bilateralen Verträge feststeht.

Laut Generalsekretärin Annemarie Huber geht das Parlament davon aus, dass die Abkommen mit der EU am 31. Mai unterzeichnet werden. In diesem Fall könnten die Beratungen in den Kammern wie vorgesehen in der Junisession beginnen. Findet die Unterzeichnung erst am 21. Juni statt, wäre dies nicht mehr möglich. Bei dieser Sachlage konnten die Ratsbüros das Sessionsprogramm am Freitag noch nicht verabschieden. Sie werden es am 12. Mai tun, wenn Brüssel den Terminkalender bekanntgibt.

Übers Kreuz

Läuft es nach dem bisherigen Zeitplan, nimmt sich der Nationalrat in der zweiten und dritten Woche der Sommersession die allgemeine Aussprache, den Genehmigungsbeschluss zu den sieben Verträgen und den Landverkehr vor. Im Ständerat wären für die dritte Woche die Eintretesdebatte und der Personenverkehr traktandiert.

In der Sondersession vom 30. August bis 1. September wollen die Räte die Vorlagen übers Kreuz weiterbehandeln. In der Herbstsession, das heisst noch vor den Nationalratswahlen, sollen die Differenzen bereinigt und die Erlasse definitiv verabschiedet werden.

Beschleunigtes Verfahren?

Laut Huber streben die Büros einstimmig an, das EU-Dossier noch in dieser Legislatur unter Dach zu bringen. Dies wäre auch dann noch möglich, wenn die Abkommen erst im Juni unterzeichnet würden. Die Beratungen begännen dann erst in der um einen Tag verlängerten Sondersession und würden im Herbst im beschleunigten Verfahren abgeschlossen.

sda/ats 07.05.1999