Bern (sda) Auch der Nationalrat soll einer Energieabgabe zustimmen, mit der die Lohnnebenkosten gesenkt werden können. Im Gegensatz zum Ständerat will seine Kommission diese Abgabe aber auf zwei Rappen pro Kilowattstunde begrenzen.

Die Energiekommission (Urek) der grossen Kammer hat ihre Anträge am Dienstag bereinigt. Obwohl sie das Konzept des Ständerates übernahm, bleiben für die Beratung in der Junisession gewichtige Differenzen.

Höchstsatz in der Verfassung

Einverstanden ist die Urek mit dem Beschluss des Ständerates, die Energie-Umwelt-Initiative mit einem Gegenvorschlag zu konfrontieren, der für 2004 den Grundstein zu einer ökologischen Steuerreform legt. Eine Abgabe auf Erdöl, Uran, Gas und Kohle soll es ermöglichen, die Lohnabzüge für die Sozialwerke zu senken. Im Gegensatz zur kleinen Kammer will die Urek für diese Energieabgabe - analog zu den andern Steuern - einen Höchstsatz in der Verfassung festlegen. Mit 12 zu 10 Stimmen schlägt sie zwei Rappen pro Kilowattstunde vor. Dies brächte jährlich rund gut drei Milliarden ein und entspräche rund einem Lohnprozent.

Nicht über die Mehrwertsteuer

Den Liter Benzin beispielsweise würde der Maximalsatz um rund 18 Rappen verteuern. Fallengelassen wurde nach Auskunft von Kommissionspräsident Ulrich Fischer (FDP/AG) die Idee eines Energie-Sondersatzes bei der Mehrwertsteuer. Gegen diese Lösung sprächen die WTO-Regeln und die Gefahr von Diskriminierungen. Einig sind sich Urek und Ständerat darin, dass die Energieabgabe staatsquotenneutral sein muss, das heisst dem Bund per Saldo keine Mehreinnahmen verschaffen darf. Während höchstens 25 Jahren sollen aber 0,6 Rappen für die Förderung der erneuerbaren Energien, der rationellen Energienutzung und der Wasserkraft abgezweigt werden.

Festhalten an 0,6 Rappen

Damit diese Förderung bereits 2001 möglich wird, haben beide Räte einen Bundesbeschluss verabschiedet. Dabei schuf der Ständerat aber zwei Differenzen: Zum einen hiess er als Gegenvorschlag zur Solar-Initative erst eine Verfassungsgrundlage gut, zum andern legte er die Abgabe statt auf 0,6 nur auf 0,2 Rappen fest. Mit dem Erlass einer ausrücklichen Verfassungsnorm ist die Nationalrat-Urek einverstanden. Hingegen hält sie mit 12 zu 10 Stimmen am Satz von 0,6 Rappen fest, der statt 320 Millionen fast eine Milliarde einbrächte. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit kann der Solar-Initative nur so mit Erfolg begegnet werden.

Für die bedrängte Wasserkraft

Im Gegensatz zum Ständerat will die Urek über die Förderabgabe auch die Abgeltung nichtamortisierbarer Investitionen (NAI) ermöglichen, damit die Wasserkraftwerke im liberalisierten Strommarkt bestehen können. Nach Auskunft Fischers baute sie aber mehrere Sicherungen ein, um Missbräuche zu verhindern. Laut Urek sollen NAI nur in vom Bundesrat bezeichneten Ausnahmefällen abgegolten werden, wobei die Situation der Träger ausschlaggebend ist. Gewährt werden Darlehen, die bei ausreichender Ertragslage zurückzuzahlen sind. Auf eine Verpfändung der Werke wird verzichtet, weil dies eine zu grosse Bevormundung bedeutete.

sda/ats 11.05.1999