Bern (sda) Die bilateralen Abkommen mit der EU und die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping und Lastwagenflut werden definitiv nicht in der Sommersession behandelt. Die Büros beider Räte wollen aber diese Geschäfte bis im Herbst durchziehen.

Wie die Generalsekretärin der Bundesversammlung, Annemarie Huber, am Freitag bekanntgab, hat das zuständige Gremium in Brüssel (Coreper) die Agenda für die Unterzeichnung der sieben bilateralen Verträge noch nicht traktandiert. Weil die Fraktionen am 21. Mai tagen, sei ein weiteres Zuwarten nicht mehr möglich.

Die bilateralen Abkommen, ihre Umsetzung ins Landesrecht und die Begleitmassnahmen werden deshalb in der um einen Tag verlängerten Sommersession vom 30. August bis 2. September in beiden Räten übers Kreuz behandelt. Die Differenzen sollen in der Herbstsession und damit vor den Nationalratswahlen bereinigt werden.

In der am 31. Mai beginnenden Sommersession werden beide Räte wie üblich die Staatsrechung und den Geschäftsbericht des Bundesrates 1998 behandeln. Der Nationalrat setzt die Beratung der ersten Revision des Krankenversicherungsgesetzes fort. Wichtigstes Dossier dürften die Energieabgaben sein.

Weiter werden den Nationalrat das Rüstungsprogramm 1999, die Fortführung der Entwicklungshilfe, die Justizreform, die Verstärkung der Bundeskompetenzen im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität, die Förderung von Risikokapital und die Finanzmittel für die Landwirtschaft beschäftigen.

Der Ständerat wird es ruhiger haben. Er berät über die Volksinitiativen für ein konstruktives Referendum und für Frauenquoten. Mitte der Session wird er sich mit der Empfehlung befassen, im Jahr 2000 eine Session beider Räte im Tessin durchzuführen.

sda/ats 14.05.1999