In der Differenzbereinigung zur Justizreform hiess die Kommission mit 21 zu 7 Stimmen die von der grossen Kammer bisher abgelehnte konkrete Normenkontrolle durch das Bundesgericht gut. Damit sei ein Durchbruch gelungen, sagte Kommissionspräsident Rolf Engler (CVP/AI) am Donnerstag vor der Presse.
Nur die Grundrechte
Nach dem Antrag der Kommission wird das Bundesgericht im Anwendungsfall entscheiden, ob ein Bundesgesetz die von der Verfassung garantierten Grundrechte respektiert. Der Ständerat war noch etwas weiter gegangen und hatte alle verfassungsmässigen Rechte einbezogen.
Nach Auskunft Englers wird das Bundesgericht selber keine Gesetze kassieren können. Es wird lediglich erklären, in welchem Punkt ein Anlass nicht anwendbar ist. Die Änderung oder Aufhebung des Gesetzes wäre dann Sache des Parlaments.
Weg nach Lausanne offen
Auch bei den Zugangsbeschränkungen vor Bundesgericht, dem zweiten strittigen Punkt der Justizreform, kam die Nationalratskommission vorwärts. Laut Engler entschied sie sich mit 18 zu 8 Stimmen für den "status quo plus". Danach bleibt der Gang nach Lausanne grundsätzlich gewährleistet.
Wie bisher können Streitwertgrenzen festgelegt werden, doch sind Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (beispielsweise im Miet- oder Arbeitsvertragsrecht) auf jeden Fall zu behandeln. Dies entspricht zwar der heutigen Praxis, war bisher aber in der Verfassung nicht festgeschrieben.
Gericht gleichwohl entlastet
Trotz der Einführung der konkreten Normenkontrolle und dem Verzicht auf Zugangsbeschränkungen werde das Bundesgericht nicht stärker belastet, sagte Engler. Nach der Justizreform werde es nämlich keine Direktprozesse mehr führen, sondern nur noch als Zweitinstanz für richterliche Entscheide wirken.
Mit der Rechtsweggarantie bringt die Justizreform den Bürgerinnen und Bürgern laut Engler einen wesentlichen Fortschritt. Als weiteren Pluspunkt erwähnte der Kommissionspräsident die Vereinheitlichung der Zivil- und Strafprozessordnungen.
Blockade bei den Volksrechten
Nach wie vor blockiert ist die Situation bei der Reform der Volksrechte. Während die Ständeratskommission der Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden wie auch der Einführung neuer Volksrechte zugestimmt hat, liess sich in der Nationalratskommission keine Mehrheit finden.
In dieser Pattsituation beschloss die Nationalratskommission nun einstimmig bei einer Enthaltung, dem Plenum Nichteintreten zu beantragen. Nach Auskunft Englers soll die Reform aber nicht abgebrochen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt neu gestartet werden.
Warten auf Staatsleitungsreform
Konkret reicht die Verfassungskommission das heisse Eisen an die Staatspolitische Kommission weiter. Diese soll sich in der neuen Legislatur vertieft mit der Zukunft der direkten Demokratie auseinandersetzen. Dabei seien die Staatsleitungsreform, die Föderalismusreform und die zunehmende Internationalisierung mit einzubeziehen.
Nach einem Nichteintreten des Nationalrates gelte es die Reaktion des Ständerates abzuwarten, sagte Engler. Wenn sich die Räte nicht einigen könnten, drohten im Extremfall ein Volksentscheid, ja sogar die Auflösung des Parlaments und die Neuwahl des Bundesrates. Dazu werde man es kaum kommen lassen.
sda/ats 20.05.1999