Bern (sda) Oppositionslos hat die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrates die bilateralen Abkommen mit der EU gutgeheissen. Allfällige Referenden gegen die Abkommen und gegen flankierende Massnahmen sollen am gleichen Tag vors Volk kommen.

Das deutliche Resultat (17 zu 0 bei 2 Enthaltungen) sei trügerisch, sagte Ernst Mühlemann (FDP/TG) vor der Presse. Insgeheim hielten die einen die Verträge für schlecht und andere den direkten Beitritt zur EU für besser. "In einem innenpolitischen Hickhack könnte die Mittelposition der Realisten zerschlagen werden."

Auch Kommissionspräsident François Lachat (CVP/JU) warnte eindringlich vor einem Nein, von dem sich die Schweiz nur sehr schwer erholen würde. Die sieben bilateralen Abkommen seien in der Gesamtbilanz rundum befriedigend, politisch und wirtschaftlich ausgewogen. Den Kosten stehe ein noch grösserer Gewinn gegenüber.

Kein obligatorisches Referendum

Im Einklang mit der Schwesterkommission des Ständerates lehnte es die APK mit 15 zu 2 Stimmen ab, den Genehmigungsbeschluss dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Es gebe keine Volksrechte à la carte, sagte Lachat. Die Abkommen gingen weniger weit als der EWR, der Volk und Ständen habe vorgelegt werden müssen.

Nach Ansicht Mühlemanns zwingt nur das fakultative Referendum die Gegner dazu, frühzeitig Farbe zu bekennen. "Wir wollen wissen, was an diesen Verträgen schlecht sein soll."

Taktisches Abstimmen verhindern

Wenn Referenden ergriffen werden, sollen die Abkommen, die Gesetzesanpassungen und die flankierenden Massnahmen dem Volk am gleichen Tag vorgelegt werden. Auch hier schloss sich die APK mit 13 zu 6 Stimmen dem Bundesrat und der Ständeratskommission an. Laut Lachat will sie damit vorab ein taktisches Abstimmen verhindern.

Für die Räte sieht die Kommission ein anderes Vorgehen vor. Sie beantragt dem Büro, in der Schlussabstimmung vom 8. Oktober zunächst über die flankierenden Massnahmen und erst danach über den Genehmigungbeschluss zu entscheiden.

Schutz einheimischer Arbeitnehmer

Ihre Anträge an das Plenum hat am Freitag auch die Spezialkommission bereinigt, die sich mit den Begleitmassnahmen zur Personenfreizügigkeit befasst. Laut einem Communiqué nahm sie nur geringfügige Korrekturen vor, wobei der Schutz einheimischer Arbeitskräfte vor Lohn- und Sozialdumping tendenziell noch etwas verstärkt wurde.

Beim Dossier Freizügigkeit im Personenverkehr ist die grosse Kammer Zweitrat. Die Kommission wird ihre Beschlüsse voraussichtlich Ende August noch einmal überprüfen, wenn der Ständerat entschieden hat.

Speditive Vorberatung

Bereits früher hat eine andere Nationalratskommission ihre Anträge zu den flankierenden Massnahmen verabschiedet, mit denen nach dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens eine Lastwagenflut verhindert werden soll. Auch in den Kommissionen des Ständerates sind die Arbeiten weit fortgeschritten.

In den Räten selber wird das EU-Dossier erst in der viertägigen Sondersession von Ende Juli/Anfang August und in der Herbstsession behandelt. Das Parlament will die Unterzeichnung der bilateralen Abkommen abwarten, die für den 21. Juni vorgesehen ist.

Notiz: Die Meldung bsd170 wurde ergänzt und teilweise umgeschrieben.

sda/ats 28.05.1999