Bern (sda) Homosexuelle Menschen, die dauerhaft zusammenleben wollen, sollen rechtlich abgesichert werden. Mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Rechtskommission des Nationalrates die Einführung der staatlich registrierten Partnerschaft.

Mit ihrem Entscheid übernahm die Kommission die allgemeine Anregung einer parlamentarischen Initiative von Jean-Michel Gros (LPS/GE). Mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen stellte sie hingegen eine Einzelinitiative zurück, mit der Ruth Genner (GPS/ZH) für Schwule und Lesben das Recht auf Ehe fordert. Vor allem beim Tod eines Partners kann der fehlende rechtliche Schutz gleichgeschlechtlicher Paare zu unhaltbaren Situationen führen. Die Initiative Gros will deshalb die Gesetzesgrundlagen zur Registrierung dauerhafter Partnerschaften schaffen. Neben Homosexuellen könnten dabei auch Konkubinatspaare einbezogen werden.

Mit kleinen Schritten zum Konsens

Das Modell der vom Zivilstandsamt registrierten Partnerschaft erscheine konsensfähig und rasch realiserbar, sagte Kommissionspräsident Jean-Nils de Dadel (SP/GE) am Montag vor der Presse. Laut Dorle Vallender (FDP/AR) entspricht es der neuen Bundesverfassung, die eine Diskriminierung wegen der "Lebensform" ausdrücklich verbietet. Die gleichzeitige Diskussion über den Vorschlag von Ruth Genner hätte nach Ansicht der Kommission das Fuder überladen. "Wir wollen eine Koalition der Nein-Sager vermeiden", sagte Vallender. Je nach Ausgang der Debatte kann die Ehe unter Homosexuellen laut de Dardel eine oder zwei Sessionen später zum Thema werden.

Gros sieht sich mit seinem Vorschlag auf der Linie des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), das letzte Woche die Vernehmlassung über verschiedene Modelle zur rechtlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare eröffnet hat. Auch Ruth Genner erklärte sich damit einverstanden, mit einem kleinen Schritt zu beginnen.

Anpassung in vielen Bereichen

Die registrierte Partnerschaft gemäss Gros hätte Konsequenzen in verschiedenen Bereichen. Die für die Ehe vorgesehenen Nichtigkeitsgründe, die Beistandspflicht, die Solidarhaftung und der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung beispielsweise gälten dann auch für diese Form des Zusammenlebens. Eine Revision des Steuerrechts brächte die gemeinsame Besteuerung der Partner und die kantonale Gleichbehandlung von Eheleuten und Partnern, das Erbrecht die Anerkennung des Überlebenden als gesetzlichen Erben. Weitere Anpassungen beträfen, das Ausländerrecht, die Sozialversicherungen und das Mietrecht.

sda/ats 21.06.1999