Die Kommission verabschiedete am Dienstag das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) mit 16 gegen 1 Stimme bei 5 Enthaltungen. Mit 12 zu 11 beschloss sie, dass das EMG nur zusammen mit dem Förderabgabebeschluss in Kraft treten darf, der Mittel für "Investitionsruinen" der Wasserkraft bereitstellt.
Sollte die Förderabgabe von 0,3 Rappen auf nichterneuerbaren Energie scheitern, müsste ein neues EMG mit einer Hilfe für die Wasserkraft erarbeitet werden, sagte Kommissionspräsident Ulrich Fischer (FDP/AG). Maximal die Hälfte der Abgabe von jährlich 450 Millionen Franken ist für Darlehen an Wasserkraftwerke vorgesehen.
Fischer bedauerte, dass der Bundesrat über den Förderabgabebeschluss nicht am 12. März 2000 abstimmen lässt und damit klare Verhältnisse schaffe. Dadurch könnte sich die Strommarktöffnung um ein Jahr verzögern. Das Gesetz sei "wegen der Festivitäten" leider nicht für die Dezembersession traktandiert.
20 Minderheitsanträge
Die Beratungen des EMG dürften viel Zeit in Anspruch nehmen. 20 Minderheitsanträge sind angekündigt. Mit 13 zu 10 Stimmen kam die Kommission auf einen mit Stichentscheid Fischers gefällten Entscheid zurück, auf die Gründung einer nationalen Netzgesellschaft zu verzichten.
Der Strommarkt soll - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - sechs Jahre nach Inkrafttreten des EMG liberalisiert sein. Das beschloss die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen. Abgelehnt wurden Anträge, die vollständige Marktöffnung bereits nach drei Jahren zu verlangen oder nach sechs Jahren einen Marschhalt einzuschalten.
Mit 14 zu 4 Stimmen entschied die Kommission, dass Elektrizität aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Biomasse sowie aus kleinen Wasserkraftwerken sofort von der Liberalisierung profitieren soll. Vorschläge liegen vor, dass die Herkunft von Strom deklariert oder zertifiziert werden muss.
sda/ats 23.11.1999