Bern (sda) Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) haben den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2000 nur mit Vorbehalt genehmigt. Sie fühlen sich nicht ausreichend über die früheren Monopolbetriebe Post, Swisscom und SBB informiert.

Die GPK hätten die Lage der drei ehemaligen Regiebetriebe des Bundes und die Frage, ob sie die vom Bundesrat gesteckten strategischen Ziele erfüllt hätten, nicht seriös überprüfen können, sagte Ständerat Michel Béguelin (SP/VD) am Dienstag vor den Medien. Ihre Stellungnahme dazu sei auf den Herbst verschoben worden.

Weitere Hauptthemen der GPK-Prüfungen waren die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) und die Tätigkeit des Bundesgerichtes. Bei der Anwendung des GwG hätten die GPK keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausgemacht, sagte Nationalrat Rudolf Imhof (CVP/BL). Es fehle einzig an der Praxis und an Personal.

Auch beim Bundesgericht sähen die GPK keine Notwendigkeit, über die hängige Reform hinaus weiter gesetzgeberisch vorzugehen, sagte Ständerätin Helen Leumann (FDP/LU). Dies obschon die höchsten Gerichte wegen ihrer Geschäftsfülle nicht hinreichend Zeit für die Fortentwicklung des Rechts und für Grundsatzentscheide hätten.

sda/ats 22.05.2001