Bis anhin wollte die grosse Kammer die Kurse nur für jene Neulenker vorschreiben, die eine zumindest verwarnungswürdige Widerhandlung begangen haben. Die KVF hat nun die Version des Ständerates übernommen und mit dem Zusatz ergänzt, dass die Kurse vorwiegend praktischer Natur sein sollen.
In der ersten Differenzenrunde hatte sich der Ständerat seinerseits damit einverstanden erklärt, dass der Bundesrat auf dem ganzen Strassennetz von nationaler Bedeutung Massnahmen zur Verkehrslenkung soll anordnen können. Einstimmig übernahm die KVF nun die die Pflicht, vorgängig die Kantone anzuhören.
Die Hauptdifferenz bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes ist bereits ausgeräumt: Nicht der Bundesrat, sondern das Parlament soll die Alkohol-Promillegrenze festlegen. Der Ständerat hatte zunächst an der Kompetenz der Landesregierung festgehalten, welche die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 senken möchte.
sda/ats 29.10.2001