Bern (sda) Die Familienzulagen stehen weiterhin auf Messers Schneide. Mit Stichentscheid ihrer freisinnigen Präsidentin bekämpft die Sozialkommission (SGK) des Ständerates die vom Nationalrat zweimal beschlossene Vereinheitlichung.

Nach dem Willen der grossen Kammer sollten künftig landesweit monatlich mindestens 200 Franken für jedes Kind und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung ausbezahlt werden. Damit möchte der Nationalrat die Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.Suisse kontern, die eine Zulage von mindestens 450 Franken verlangt.

Im letzten Herbst hatte der Ständerat diesen Vorschlag knapp abgelehnt und die heute zwischen 150 und 450 Franken variierenden Zulagen weiterhin zur kantonalen Angelegenheit erklärt. Weil der Nationalrat in der Folge ebenso knapp seine Bundeslösung verteidigte, ist nun wieder die kleine Kammer am Zug.

Beim Stimmenpatt von 6 zu 6 bei einer Enthaltung beantragt die SGK dem Ständerat Festhalten am kantonalen Regime. Den Ausschlag gab Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) mit Stichentscheid, wie sie am Montag den Medien bekanntgab. Vizepräsident Urs Schwaller (CVP/FR) wird sich mit der Minderheit für die einheitlichen Ansätze des Nationalrates einsetzen.

Klar mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte es die Ständeratskommission erneut ab, dem Familienzulagengesetz auch die Selbständigerwerbenden zu unterstellen. Ebenso bestand sie darauf, dass Nichterwerbstätige nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in den Genuss von Familienzulagen kommen sollen.

Geändert wurde lediglich die Referenzgrösse für diese Einkommensgrenze. Neu soll statt auf die Familienzulagen in der Landwirtschaft auf das AHV-System Bezug genommen werden, was laut Schwaller einfacher und praktikabler ist. Die Grenze würde damit bei einem Jahreseinkommen von rund 39 000 Franken liegen.

Der Ständerat wird sich in der kommenden Märzsession mit den Differenzen befassen.