Bern (sda) Der Zulassungsstopp für neue Arztpraxen soll nochmals um zwei Jahre verlängert werden. Dies beantragt die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates mit 6 zu 2 Stimmen, weil sich die Aufhebung des Vertragszwangs hinzieht.

Um den Wettbewerb zu stärken und eine Überversorgung zu verhindern, schlug der Bundesrat im Mai 2004 vor, die Krankenkassen nicht länger zur Zusammenarbeit mit allen Ärzten zu verpflichten. Die Kantone sollten bestimmen, wie viele Ärzte pro Sparte mindestens unter Vertrag zu nehmen sind.

Bisher hat das Parlament diese wohl heisseste Kartoffel der KVG-Revision nicht angerührt. Inzwischen ist klar, dass die Vertragsfreiheit zu spät kommt, um den Anfang Juli 2002 verfügten, einmal verlängerten und Mitte 2008 auslaufenden Ärztestopp abzulösen.

Zum letzten Mal

"Dies muss die letzte Verlängerung sein", sagte SGK-Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Freitag vor den Medien. Einen Antrag, Hausärzte vom Zulassungsstopp auszunehmen, lehnte die Kommission ab. Für Problemfälle - etwa in dünn besiedeltem Gebiet - hätten die Kantone ausreichend Spielraum.

Laut Forster muss sich der Bundesrat jetzt überlegen, wie er die Vertragsfreiheit ausgestalten will. Eine Möglichkeit sei, die Krankenkassen nur noch zur Zusammenarbeit mit Ärzten zu verpflichten, die in Managed-Care-Modellen arbeiten.

Gegenvorschlag zur SVP-Initiative

Einen Schritt weiter kam die SGK beim Gegenvorschlag zur Prämiensenkungs-Initiative der SVP. Nach einer eiligen Vernehmlassung schlägt sie für die Differenzbereinigung einen Verfassungsartikel vor, der etwas offener ist als jener des Nationalrates.

Neben umstrittenen Fragen wie Vertragsfreiheit und monistische Finanzierung bereitet vor allem der Zeitdruck Probleme: Die Räte müssen den Gegenvorschlag in der Wintersession zwingend bereinigen. Andernfalls kommt die Volksinitiative, die insbesondere auf einen strafferen Leitungskatalog abzielt, allein vor Volk und Stände.

9. November 2007