Die Aufteilung der Kosten von Pflichtleistungen und Investitionen der Spitäler auf Kassen und Kantone ist einer der wenigen Streitpunkte zwischen den Räten. Der Ständerat hatte den Mindestanteil der Kantone auf 60 Prozent angesetzt und für Kantone mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau eine Reduktion bis auf 45 Prozent vorgesehen.
Demgegenüber entschied sich der Nationalrat im März für einen kantonalen Mindestanteil von 55 Prozent ohne Spielraum nach unten. Die SGK beantragt nun, die 55 Prozent zu übernehmen. Mit 9 zu 3 Stimmen hielt sie aber an einer möglichen Reduktion auf 45 Prozent fest, wie ihre Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Dienstag mitteilte.
Einverstanden ist die SGK mit dem Beschluss des Nationalrates, dass Grundversicherte künftig landesweit frei unter allen Spitälern auf den kantonalen Spitallisten wählen dürfen. Im Einklang mit der grossen Kammer bekräftigte sie, dass die Leistungen gemäss Wohnkanton und nicht gemäss Standortkanton zu finanzieren sind.
Die Details der freien Spitalwahl will die SGK im August bekanntgeben. Dann sollen auch die Übergangsfristen für die neue Spitalfinanzierung geregelt werden, die den Nationalrat noch nicht voll befriedigen konnten. Laut Forster wird sich das Plenum in der Herbstsession mit den Differenzen befassen.