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Dank Zusatzprotokollen zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen sollen Auslieferungsverfahren beschleunigt werden. Wie der Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat der Ratifizierung zugestimmt.Das Auslieferungsübereinkommen von 1957 ist die Grundlage für die meisten Auslieferungsverfahren mit Europarats-Staaten statt. Das dritte Zusatzprotokoll erlaubt es nun, eine verhaftete Person ohne formelles Auslieferungsverfahren einem ausländischen Staat zu übergeben, sofern diese und der ersuchte Staat zustimmen.Das vierte Zusatzprotokoll schafft unter anderem die Rechtsgrundlage für die elektronische Übermittlung von Auslieferungsgesuchen. Angepasst werden auch die Regeln zur Verjährung sowie zur Durch- und Weiterlieferung. Zur Umsetzung der Zusatzprotokolle sind in der Schweiz keine Gesetzesanpassungen erforderlich.Das Auslieferungsübereinkommen habe sich bewährt, müsse nun aber der Zeit angepasst werden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI) betonte, die Anpassungen vereinfachten und beschleunigten die Verfahren.Beide Zusatzprotokolle waren im Ständerat unbestritten. Die kleine Kammer hiess die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Diese ist nun bereit für die Schlussabstimmung.