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Bodenbesitzer sollen in Zukunft einsehen dürfen, wer im elektronischen Grundbuch Anfragen zu ihren Grundstücken tätigt. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat für eine entsprechende Motion. Der Bundesrat erhält dadurch den Auftrag, die Grundbuchverordnung anzupassen.Der Ständerat nahm die Motion des Zürcher SVP-Nationalrats und Präsidenten des Hauseigentümerverbands Hans Egloff am Montag stillschweigend an. Er folgte damit der Empfehlung seiner Rechtskommission.Grundeigentümer sollen nach dem Willen des Motionärs künftig die Protokolle des elektronischen Grundbuch-Informationssystems (E-Gris) einsehen dürfen, um zu überprüfen, wer zu ihren Grundstücken Abfragen tätigt.Derzeit können sich Behörden, zugriffsberechtigte Firmen und Berufsleute via das Onlineportal Terravis ohne einen Interessensnachweis beliebig über Grundstücke informieren. Sie können beispielsweise die Pfandrechte sehen, mit denen die Grundstücke belastet sind.Mit dem Einsichtsrecht soll allfälliger Datenmissbrauch bekämpft werden. Es soll auf das eigene Grundstück und einen definierten Zeitraum beschränkt werden. "Das Einsichtsrecht in die Protokolle hat eine wichtige präventive Wirkung", zeigte sich Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI) am Montag überzeugt. Ein Auszug der Protokolle soll ohne Angabe von Gründen per Post angefordert werden können.Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt. In der grossen Kammer hatte sich die ehemalige Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) gegen den Vorstoss gestellt. Das Einsichtsrecht verursache zusätzliche Bürokratie und sei nicht notwendig, befand sie. Dass Grundeigentümer einen Auszug der Protokolle ohne Angabe von Gründen per Post anfordern können, bringe grossen Aufwand mit sich.Am vergangenen Freitag hatte die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, welche die Modernisierung von Grundbuch und Zivilstandsregister zum Ziel hat. Jener Teil der Vorlage, der sich mit dem elektronischen Zugang zum Grundbuch befasst, will sie aber an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückweisen: Den Grundeigentümern soll im Zuge der Modernisierung ermöglicht werden, sich über Zugriffe auf seine Grundbuch-Daten zu informieren.